Kündigung Haftpflichtversicherung bei Debeka

Hallo,

in den Vertragsbestimmungen der Debeka steht, dass sich das Versicherungsverhältnis bei Verträgen von mindestens einjähriger Dauer VON JAHR ZU JAHR verlängert. Ich habe das so interpretiert wie: dem Jahr, angefangen ab dem Vertragsbeginn. Die Debeka meint aber nach eigenen Aussagen das Kalenderjahr, so dass ich nur zum 1.1. eines jeden Jahres kündigen kann. Genau dieser Termin (1.1.) ist aber nirgends angegeben (nur: JAHR ZU JAHR). Ist es rechtlich zulässig, dass die Debeka das bei oben beschriebener Formulierung so definiert, oder kann ich auch zu nach dem exakten Jahr eines Laufzeit kündigen? (Bsp: Beginn: 1.5.2004 --> Kündigung zum 1.5.2008 inkl. 3-monatiger Kündigungsfrist?)

Hallo,

in den Bedingungen steht das auch nicht sondern in deiner Police. Dort muß ausdrücklich der Ablauf ausgewiesen sein mit dem Hinweis, dass sich der Vertrag, wenn er nicht fristgerecht gekündigt ist, sich automatisch um einw eiteres Jahr verlängert.
Grüße
Michael

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Hallo Michael,

auf dem Versicherungsschein steht konkret:
Versicherungsbeginn 1.5.2004
Versicherungsende: 1.1.2009
und:
Nach Ablauf der Vertragszeit verlängert sich das Versicherungsverhältnis bei Verträgen von mindestens einjähriger Dauer von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.

Auch in der Police steht dieser Satz als einiger zur Kündigung ohne Schadensfall.

Die Frage nun von mir:
„drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf“ ist jetzt der 1.1. oder der 1.5.? Und mit welcher Begründung kann ich den 1.5. durchsetzen?

Hallo,
wenn du mal in deiner H-Police nachliest, steht da „Nach Ablauf der Vertragszeit verlängert sich das Versicherungsverhältnis bei Verträgen von mindestens einjähriger Dauer von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.“
Dann steht da z.B. Versicherungsbeginn 04.11.2006 und bei Versicherungsende 01.01.2008 ( z.B. wird immer auf Kalenderjahr „aufgerundet“ und dann immer von Jahr zu Jahr - §9,1.der AHB = „Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen“.So findest du es auch im Antrag vor.)
Warum aber der Aufwand? Die Debeka ist eine der wenigen Gesellschaften, welche nur Jahresverträge macht. Darüberhinaus gehört sie zu den günstigsten. Ich hoffe, du kannst die 40 Cent verschmerzen, die du durch einen etwas späteren Wechsel zu einer anderen Gesellschaft (billigeren?) in Kauf nehmen musst!?

Gruß cooler

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Hallo Michael,

auf dem Versicherungsschein steht konkret:
Versicherungsbeginn 1.5.2004
Versicherungsende: 1.1.2009

Das kann nicht sein. Das muss ein Nachtrag sein! Auf dem Versicherungsschein stand: Vers.beg.: 01.05. 2004 Vers.ende: 01.01.2006. Der Nachtrag muss dir in diesen Tagen zugegangen sein. Da du zum 01.01.2008 nicht kündigen kannst (da die 3-Monatsfrist vorbei) ist der nächste Kündigungtermin logischerweise 01.01.2009.

und:
Nach Ablauf der Vertragszeit verlängert sich das
Versicherungsverhältnis bei Verträgen von mindestens
einjähriger Dauer von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei
Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine
schriftliche Kündigung zugegangen ist.

Auch in der Police steht dieser Satz als einiger zur Kündigung
ohne Schadensfall.

Die Frage nun von mir:
„drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf“ ist jetzt der 1.1.
oder der 1.5.? Und mit welcher Begründung kann ich den 1.5.
durchsetzen?

Natürlich 01.01.2009! Ist doch wohl aber ein bisschen lächerlich - „durchsetzen“ wegen 5 1/2 Cent!

Gruß cooler

Hi cooler,

sorry, sitze wohl auf dem Schlauch, aber von welchen 40 bzw, 5 1/2 Cent sprichst du denn die ganze Zeit???

Grüße
Michael

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Hallo Cooler,

es geht um um einen Wechsel von dem Top-Paket der Debeka (bitte nicht fragen, warum ich das abgeschhlossen habe) zu einem Anbieter, der nicht nur 30 Euro preisgünstiger ist, sondern auch bessere Vertragsbedingungen anbietet (laut Finanztest 2006). Inwiefern kann man denn überhaupt den Finaztest-Urteilen vertrauen?

Grüße Doreen

Hallo Doreen, es gibt keine bessere Vertragsbedingungen, als es das Top-Paket hergibt. Du kannst auch „innerhalb der Debeka“ z.B. in Standard oder wenn du fast gar nichts mehr zahlen willst, in Basis wechseln!Hat der „Neue“ Deckungssummen 50 Mio. pausch. für Pers. u. Sachschäden, keine SB, Einjahresvertrag, SCHADEN-ERSATZ AUSFALLDECKUNG bis 1,5 Mio.!!!, usw., usw, usw.??
Der Name des „neuen“ Anbieters würde mich mal interessieren, dann könnte ich dir sofort sagen, wie der Hase läuft.

Gruß cooler

P.S. Wahrscheinlich vergleichst du die Prämie „Standard“ des neuen Anbieters mit der Prämie „Top“ der Debeka! Nur ne Vermutung!Anstatt Top = Standard und schon ca. 35 EUR gespart - bei Basis 70 EUR.

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Hallo Cooler,
mit deiner Annahme zum Top-Tarif liegst du richtig und über den Standard Tarif der Debeka bin ich informiert. Nur wäre der Janitos Balance-Tarif besser als der Debeka Standard Tarif (ja, auch 6 Euro teurer).
Wie läuft denn nun der Hase?

LG Dorini

Hallo Doreen (oder Dorini),das ist eine abenteuerliche Behauptung. Grundsätzlich hat jede Haftpflicht nur ein Ziel „die Anerkennung begründeter Ansprüche und die Abwehr unbegründeter Ansprüche“ (siehe auch §823BGB). Jetzt hat die eine das eine Schmankerl hier, die andere das andere Schmankerl dort. Wenn du z.B. Besitzer eines oberirdisch gelagerten Öltankes bis 5000 Liter bist, wäre der in Janitos Balance mit drin. Legst du aber Wert auf das, was eine Existenzvernichtung fast 100%ig ausschließen soll, bist du bei der Debeka richtig! Ich nehme mal an, du hast Balance ohne SB, mit 15 Mios pausch.Pers. + Sachsch. gewählt, dann steht Debeka Standard (preislich sogar etwas günstiger) mit 50 Mios!! pausch. dagegen. Es ist lächerlich, zu behaupten (damit meine ich nicht dich), dass der „J-Balance“ besser als der „D-Standard“ ist, geschweige denn der Top!
Hand auf´s Herz, bist du einem MLP-„Vermögensberater“ anheim gefallen?

Gruß cooler

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Der Vertrag kann bis zum 30.09.08 zum 01.01.09 gekündigt werden. Einen Kündigung zum 01.05.08 ist nicht möglich.

Hallo Cooler,

nein, wie gesagt bin ich der Finanztest 2006 „reingefallen“, wo eben zu lesen, ist, dass bestimmte „grundzuversichernde“ und andere Gegenstände bei der Debeka nicht dabei sind. Bsp.: Lagerung gewässerschädlicher Stoffe, Verlust fremder Schlüssel, Probleme bei reinen Gefälligkeitshandlungen und nicht zu vergessen: die Forderungsausfalldeckung, die bei der debeka-Standard gar nicht dabei ist.
Die Frage ist eben, wem glaubt man eher: 1000 Policen, die man eh nicht wirklich blickt, oder der meinetwegen auch parteiischen Finanztest?

Grüße
Dorini

PS: ich habe noch keine balance

Hallo Doreen,
das liegt auch im Auge des Betrachters. Die D-Top darfst du eher mit dem J-Best selection vergleichen, und dann ist D-Top auch wieder günstiger und was die Absicherung anbelangt (Versicherungssumme) zweckentsprechender! Leute, die Tests veranstalten (nicht die Tests, in denen man feststellen muss, dass 100.000 EUR bei 100 EUR Prämie besser als 80.000 EUR ist) in denen nach Auffassungen der Tester gewichtet wird, sind immer problematisch - der eine sagt, ein oberirischer Öltank dabei ist mir wichtiger als eine höhere Summe, der andere sagt das Gegenteil! Die vom Finanztest sind auch nur biedere Menschen, welche auch nicht immer den Durchblick haben, siehe auch ihre PKV-Tests!
Fakt ist, bei deinem jetzigen Anbieter hast du es IMMER (bis dato) mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis zu tun! Das kann hier keiner widerlegen!

Gruß cooler

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Die Frage ist eben, wem glaubt man eher: 1000 Policen, die man
eh nicht wirklich blickt, oder der meinetwegen auch
parteiischen Finanztest?

Dann musst Du konsequent sein und mit Deiner Riester-Rente und Deiner LV/RV zur D***** wechseln, weil die Finanztest sie empfiehlt :wink:

Da das ganze langsam off topic wird und die Ausgangsfrage beantwortet ist, lasst es mal gut sein.