Hallo,
in den Vertragsbestimmungen der Debeka steht, dass sich das Versicherungsverhältnis bei Verträgen von mindestens einjähriger Dauer VON JAHR ZU JAHR verlängert. Ich habe das so interpretiert wie: dem Jahr, angefangen ab dem Vertragsbeginn. Die Debeka meint aber nach eigenen Aussagen das Kalenderjahr, so dass ich nur zum 1.1. eines jeden Jahres kündigen kann. Genau dieser Termin (1.1.) ist aber nirgends angegeben (nur: JAHR ZU JAHR). Ist es rechtlich zulässig, dass die Debeka das bei oben beschriebener Formulierung so definiert, oder kann ich auch zu nach dem exakten Jahr eines Laufzeit kündigen? (Bsp: Beginn: 1.5.2004 --> Kündigung zum 1.5.2008 inkl. 3-monatiger Kündigungsfrist?)