Direktversicherung
Von: , Frage gestellt am Di, 13. Nov 2007
Hallo,
Was die Direktversicherung betrifft, ist der Arbeitgeber ja gehalten seine Mitarbeiter darüber zu informieren, insbesondere dann, wenn bereits ein Mitarbeiter eine solche Direktversicherung hat. Ansonsten kann er ja in Haftung genommen werden (wenn z.B. ein Kollege sagt, er hätte auch gerne so etwas gemacht, wußte aber gar nicht darüber Bescheid.) Wie ist es aber, wenn der Arbeitgeber vorschreibt wo sein Arbeitnehmer dieses abzuschliessen hat. Laut geltendem Recht kann er dieses ja tun. Wenn er aber so einen Vetrag bei einer anderen Bank, Gesellschaft verhindert, der nachweislich bessere Konditionen hat (z.B die Aufteilung der Kosten für den Vertrag werden anstatt sofort über mehrere Jahre verteilt was ein Anwachsen des Kapitals in den ersten Jahren ermöglicht)? Ist der AG dann dazu verpflichtet dem AN den besseren Vertrag zu gewähren, bzw. wenn er dieses nicht tut, kann er dann ebenso in die Haftung genommen werden?
Vielen Dank
Peter
