Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Re: Unfall...
Im Januar2000 schnitt ich mir mit einer Heckenschere den
linken Ringfinger ab.Er wurde wieder angenäht,bereitet mir
aber bis heute Schwierigkeiten.Ich war 6 Wochen krank.
Ich hatte diesen Unfall gleich gemeldet an meine Versicherung.
Die schrieb zurück,sie könnten keinen Unfall in dem Vorgang
erkennen.
Wurde ich richtig behandelt und ist das so korrekt ?
Das ist sehr schwierig zu beurteilen und von hier aus gar nicht möglich, es kommt sehr darauf an, wie Du den Unfall geschildert hast! Viele Versicherungen lehnen Schadenfälle ab, weil durch den Geschädigten ungenaue Angaben zum Hergang gemacht werden.
Ganz krass, wenn ich schreibe 'Ich habe mir den Finger abgeschnitten', kann die Gesellschaft interpretieren, das wäre Vorsatz, dann muß sie nicht leisten!
Also, zuerst noch mal kontrollieren, was Du zum Hergang geschrieben hast, so genau wie möglich schildern, damit die Angaben zur Not einer gutachterlichen Prüfung stand halten, dann in Einspruch gehen und die Gesellschaft um eine konkrete Stellungnahme ersuchen, vielleicht auch mal anrufen und mit dem nächsten Vorgesetzten des Bearbeiters reden, damit der die Ablehnung genauer prüft.
Zeigt sich, daß mit dem Finger doch bleibende Schäden zu befürchten sind, muss ggf. ein Anwalt eingeschaltet werden um Ansprüche durchzusetzen, von dem reicht manchmal schon ein anständiges Schreiben, auf eine Klage lassen es auch die meisten Versicherer nur ankommen, wenn sie für sich ausreichend Chance sehen zu gewinnen.
Inwieweit nun zu prüfen ist, was die eigentliche Ursache der Probleme ist, der Unfall oder eben die folgende Operation, bei der man Fehler unterstellen könnte, da bin ich mir nicht im Klaren, aber das sollte erst nach der grundsätzlichen Anerkenntnis des Ereignisses als Unfall eine Rolle spielen.
Trotz aller Probleme wünsche ich einen schönen
Adventsonntag :-))