Wertminderung?

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Dez 2000

Hallihallo!
mein drei Monate altes Auto wurde soeben von einer unvorsichtigen (und nebenbei auch noch unvorstellbar blöden ;-)) Verkehrsteilnehmerin gerammt. Welche Wertminderungsansprüche kann ich geltend machen?
Danke im Voraus!
Jörg

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
    Merkantiler Minderwert ;-)

    Hallo Jörg,

    zunächst einmal.... ich liebe dieses Wort...

    Aber es wird dir so ohne weiteres wahrscheinlich nichts sagen.

    Merkantiler Minderwert ist der Wert, den dein Auto nun im Wiederverkaufswert besitzt.

    Kleines Beispiel dazu:
    Auto unfallfrei: Wert 35.000 DM
    gleiches Auto: 1 Unfall, den du ja beim Wiederverkauf angeben musst: 27.000 DM

    Dieser Wertunterschied nennt sich merkantiler Minderwert und kann je nach Typ und Alter erheblich schwanken. am besten Gutachterliche Aussage dazu einholen und das dann der Versicherung vorlegen.

    Dazu dann noch die Reparaturrechnungen und aus.

    In diesem Sinne...

    Marco

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Wertminderung?

    Hi!
    gute Antwort von Marco, aber vorsicht vor dem allzuschnellen Gutachten! Es ist zwar wahrscheinlich, aber nicht sicher, daß der Schaden hoch genug ist. Versicherungen können die Übernahme von Gutachterkosten bei Bagatellschäden ablehnen. Ich denke zwar, daß das hier nicht nur ein Bagatellschaden ist, wollte es aber gesagt haben.
    Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: Wertminderung?

      Danke erstmal für die Antworten.
      Da der Schaden ohne Gutachter repariert wird (es handelt sich um einen fast-Neuwagen) sagte mir der Reparaturbetrieb, die Wertminderung ergäbe sich aus einer Liste und richte sich nach der Höhe der Reparaturkosten. Ist das O.K.?
      Gruß
      Jörg [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^3: Wertminderung?

        Da die Versicherungen dies auch als "gutachter" akzeptieren, denke ich von hier aus, ja... frag zu sicherheit aber nach. ;-)
        Und letztendlich ist die "schwacke-Liste" eine Liste, die sich aus der Durchschnittlichen Gutachterlichen Bewertung ergibt.... zumindest ist mir das mal so gesagt worden.


        Wie sagte schon Faust....

        Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen ;-)

        In diesem Sinne.... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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