Haftpflicht bei Eheähnlicher Gemeinschaft

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2000

Hallo.

Meine Lebensgefährtin und ich haben im Augenblick noch zwei getrennte HPflichtvers. Wir würden gerne (um Kosten zu sparen) alle in eine Familienhaftpflicht (plus 5 Monate alter Sohn).

Wenn ich dann aber Eigentum von ihr beschädige, wie sieht es dann mit der Haftpflich aus. Zahlt diese Schäden denn überhaupt jemand?

Danke für eine Antwort.

Stefan
http://www.dentomania.de

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 1 hilfreich
    Re: Haftpflicht bei Eheähnlicher Gemeinschaft

    Meine Lebensgefährtin und ich haben im Augenblick noch zwei
    getrennte HPflichtvers. Wir würden gerne (um Kosten zu sparen)
    alle in eine Familienhaftpflicht (plus 5 Monate alter Sohn).

    Wenn ich dann aber Eigentum von ihr beschädige, wie sieht es
    dann mit der Haftpflich aus. Zahlt diese Schäden denn
    überhaupt jemand?
    Wer soll denn zahlen, wenn Du in Deinem eigenen Haushalt etwas kaputt machst? Ihr müßt Euch schon entscheiden, wie Ihr's gerne hättet. Entweder ist der eine beim anderen zu Besuch, dann kann man sich für Schäden bis hin zu prozessualen Folgen gegenseitig haftbar machen oder Ihr seid eine Familie mit einem gemeinsamen Haushalt.
    Meines Wissens wird im Formular einer Haftpflicht-Schadensmeldung u. a. die Frage gestellt, ob der Geschädigte mit dem Schädiger in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Falls ja, gibts auch bei getrennten Haftpflichtversicherungen nichts.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Haftpflicht bei Eheähnlicher Gemeinschaft

      Hallo.

      Ok. Danke fuer die Info. Ich wusste es eben einfach nicht.

      Tschüss
      Stefan
      http://www.dentomania.de

      • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
        Re^3: Haftpflicht bei Eheähnlicher Gemeinschaft

        Und ansonsten kann man die jüngere versuchen zu kündigen. Stellt im heute aufgeklärten Deutschland gewöhnlicherweise kein Problem dar. Ihr solltet aber gleichzeitig mit hinschreiben, bei welchem Versicherer und seit wann.

        Der Versicherer, dem ihr den Schutz wegnehmen wollt, wird das mit Sicherheit wissen wollen.

        Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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