Haftpflicht bei Eheähnlicher Gemeinschaft
Von: , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2000
Hallo.
Meine Lebensgefährtin und ich haben im Augenblick noch zwei getrennte HPflichtvers. Wir würden gerne (um Kosten zu sparen) alle in eine Familienhaftpflicht (plus 5 Monate alter Sohn).
Wenn ich dann aber Eigentum von ihr beschädige, wie sieht es dann mit der Haftpflich aus. Zahlt diese Schäden denn überhaupt jemand?
Danke für eine Antwort.
Stefan
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