Ich habe die Boardbeschreibung geändert

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2000

Hallo ...

ich wollte auf Grund der letzten Vorkommnisse euch nur mitteilen, dass ich die Boardbeschreibung geringfügig geändert habe.

Zu Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich wollte euch aber eigentlich nur fragen, ob wir somit unsere größten Streitpunkte aus der Welt geschafft haben.

Danke

Marco

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Danke! Endlich!

    -)

  2. Antwort von nach 12 Tagen hilfreich
    Re: Ich habe die Boardbeschreibung geändert

    Hi Marco!

    Was meinst Du bloß mit:

    "Ich möchte aber darauf hinweisen, dass hier keine explizite und persönlich einzelne Antwort gegeben werden kann.... und darf."

    Es ist doch gerade der Sinn eines Forums zu persönlichen Einzel-Problemen Stellung zu nehmen ????

    Mit ratlosen Grüßen
    Gero

    • Antwort von nach 12 Tagen hilfreich
      Re^2: Ich habe die Boardbeschreibung geändert

      Hallo Gero...
      ich wollte damit drauf hinweisen, dass nach Möglichkeit die Frage in einen allgemeineren Kontext gepackt wird, wenn es zu speziell wird.

      Denn vor einiger Zeit kam heraus *Diskussion im Recht und Steuerboard* dass es eine recht unerlaubte Handlung ist, wenn eine Rechtsberatung von unauthorisierten Menschen durchgeführt wird.
      Und es darf nur Rechtsberatung durchgeführt werden von denen, die dafür Geld bekommen und ihr fachliches Wissen durch eine Prüfung nachgewiesen haben.
      Kein Geld= strafbar
      keine Prüfung = strafbar

      Und insoweit wollte ich es nur ins Brett aufgenommen wissen...

      Und im Versicherungsgewerbe dürfen wir beraten, aber nur wenn wir das Ziel eines Verkaufes beabsichtigen....
      und den hier nachzuweisen dürfte schwer fallen..

      Guten Rutsch

      Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 13 Tagen hilfreich
        Re^3: Ich habe die Boardbeschreibung geändert


        Und im Versicherungsgewerbe dürfen wir beraten, aber nur wenn
        wir das Ziel eines Verkaufes beabsichtigen....
        und den hier nachzuweisen dürfte schwer fallen..

        Hallo Marco, vielleicht schreibst Du das einfach so deutlich hin:

        z.B.:
        Die Antworten in diesem Brett werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, aber sie ersetzen keine Rechtsberatung.

        Dann kann sich auch niemand beschweren. Es ist nämlich schon manchmal ein schmaler Grat, zumal sich hier viele mit ihren Antworten nicht als Betroffene melden, die ähnliche Erfahrung haben, sondern durchaus als Fachleute, die beruflich damit zu haben, das könnte mancher Hilfesuchende falsch verstehen.

        Gruß Heike

        • Antwort von nach 13 Tagen hilfreich
          Re^4: Ich habe die Boardbeschreibung geändert

          Geändert... :-) und vielen Dank...

          gesundes neues noch :-)
          Gruß
          Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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