Beschädigtes Waschbecken - Haftpflicht?

Angenommen folgendes würde passieren:
Neulich war L. bei Freunden zu Besuch und stützte sich beim Zähneputzen auf dem Waschbecken ab. Was sie dabei nicht bedachte: das Waschbecken hatte bereits einen Riss (war aber noch dicht) und gab daher unter der Belastung nach, ist jetzt also völlig unbrauchbar.
Nun stellt sich die Frage: grundsätzlich sollte ihre Privathaftpflicht das ja ohne Mucken decken. Sorgen macht ihr jedoch, dass das Waschbecken ja schon beschädigt war und vermutlich nur deshalb durch ihr Einwirken kaputt gehen konnte. Ist das für die Versicherung relevant?

moin,

dieses kleine detail könnte durchaus relevant sein; es gälte zu prüfen, ob das waschbecken nicht auch ohne riss allein durch´s aufstützen kaputt gegangen wäre (was der allgemeinen lebenserfahrung widerspräche).

ausgangspunkt wäre aber immer, welche hergangsbeschreibung die versicherung erhielte.

saludos, borito


ausgangspunkt wäre aber immer, welche hergangsbeschreibung die
versicherung erhielte.

???

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

natürlich nicht. genau das sollte ja auch mit dem „nachsatz“ ausgedrückt werden, ohne den up desselben zu bezichtigen!

saludos, borito

Hallo,

Deckung über die Haftpflicht sollte auf jeden Fall bestehen.

Zum Thema Haftung wurde bereits geschrieben.

Die Haftpflicht wird aber ggf. nur den Zeitwert entschädigen. Der ZW eines bereits beschädigten Waschbeckens wird wohl gegen 0 gehen.

Gruß
tycoon