Darf die Krankenkasse Beiträge nachfordern?

Angenommen man ist seit 2007 Selbstständig (im Durchschnitt 300-400 Euro Verdienst pro Monat)

Man hat sich freiwillig KV Versichert für 130 oder 140 Euro monatlich

Kurze Zeit später war die Person dann ALG II Empfänger (5 Monate)

Die Person hat dann den Verzicht auf ALG II eingereicht.

Danach erhält die Person ein schreiben von der KK sie sei seit 2007 hauptberuflich selbstständig und müsse 387 Euro monatlich bezahlen. Das ganze fordert die KK rückwirkend ein, insgesamt knapp 5000 Euro.

Die Krankenkasse würde von der Person also mehr monatlichen Beitrag fordern als die Person insgesamt überhaupt erwirtschaftet hat.
Das kann und darf doch nicht sein.

Ist das rechtens? Kann die Person da irgendwie wieder raus kommen ohne das bezahlen zu müssen?

Danke im voraus! Viemals!!!

Hallo,

die Person kann sich ihre Einkommensteuerbescheide schnappen (die hoffentlich vorliegen) und schriftlich festhalten, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Damit geht die Person dann zur Krankenkasse oder schickt die Unterlagen per Post hin. In jedem Fall auch gleich ein Widerspruchsschreiben gegen die Beitragsnachforderung beifügen und die Kasse noch einmal um Prüfung bitten.

Grüße
Florian

Hallo,
da passt etwas nicht von der Logik her - wenn er doch bis Mitte des Jahres über ALG II versichert war, dann wurde doch auch der Beitrag entrichtet - wie kann dann die Kasse nun ab 20ß07 nachfordern ??
Gruss
Czauderna