Hallo Marco,
es bezog sich in erster Linie auf den Verkehrsrechtschutz :-)
zur Verteidigung eines Vorwurfes, wenn die vorsätzliche oder
fahrlässige Begehung strafbar ist und dir ein fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt.
Ah gut... Heißt, wenn ich fahrlässig einen über den Haufen fahre (hoffentlich passiert das nie!!) und dann wegen Körperverletzung angezeigt werde, zahlt das meine Rechtschutz, ja? Okay - kaufe, ich *g*
Solltest du also des Banküberfalls bezichtigt werden, hast es
aber auch gemacht.... dann dürfte dies wohl nicht mehr unter
fahrlässig fallen :-)
Ooooch - auch nicht so wenn das "versehentlich im Vorbeigehen"... war? ;o)
Swantje