Rechtschutzversicherung?

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Mai 2001

Ich wollte bei der AOK eine Rechtschutzversicherung abschliessen!
Die sagten das sie soetwas nicht haben und ich mal bei einer privaten Nachfragen sollte?!?!

Könnt ihr mir eine empfhelen?

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechtschutzversicherung?

    Kurze Frage...

    wieso wolltest eine Rechtschutzversicherung denn bei der AOK abschließen? Gegen was wolltest du sie denn möglicherweise nutzen?

    Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
      Rechtschutzversicherung?

      Ich möchte bei eventuellen Streitigkeiten mit einem Anwalt absichern!

      • Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
        Re: Rechtschutzversicherung?

        Schon klar, vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

        Vor welchem Gericht denn? Wenn du das nicht weißt, in welcher Angelegenheit denn insbesondere? Hast du gar schon etwas ins Auge gefasst?

        Marco

        • Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
          Re^2: Rechtschutzversicherung?

          Schon klar, vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

          Vor welchem Gericht denn? Wenn du das nicht weißt, in welcher
          Angelegenheit denn insbesondere? Hast du gar schon etwas ins
          Auge gefasst?
          Das weiss ich ja noch nicht, aber ich lebe immer etwas heikel deshalb kann ich sowas gut gebrauchen, ich möchte einfach jederzeit auf einen Anwalt kommen können ohne mich in unötige Kosten zu stürtzen!

          • Antwort von nach 46 Minuten 1 hilfreich
            Re^3: Rechtschutzversicherung?

            Ich will sie dir in keinem Fall ausreden... du sollst sie dir holen können.

            Eine Rechtschutzversicherung bekommst du aber auch nur von einem Privaten Versicherer. Gesetzliche dürfen soetwas (noch) nicht anbieten.

            Du solltest dir allerdings überlegen, ob du sie wirklich benötigst.

            Eine Haftpflichtversicherung hat z.B. die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuweisen. Notfalls gerichtlich. Der Anwalt wird also bezahlt.

            Vor dem Sozialgericht brauchst du keinen Anwalt.
            Ordnungswidrigkeiten versichert meines Wissens nach gar keine mit. Arbeitsrechtschutz dürftest du am günstigsten über die Gewerkschaft ( im Mitgliedsbeitrag enthalten) bekommen.

            Es sind also eigentlich weitestgehend nur strafrechtliche Dinge, wo du belangt werden kannst und den Anwalt selber zahlen müsstest, weil Anwaltszwang. Eine Rechtschutzversicherung ist nicht das günstigste.... überlegenswert wäre es daher, vielleicht jährlich einen Betrag zurückzulegen.

            Genaueres zu bestimmten Rechtschutzversicherungen findest du unter diesem Titel im Archiv und weiter unten im Brett.

            Marco

            • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
              Re^4: Rechtschutzversicherung für Strafrecht????

              Hallo Marco! Es sind also eigentlich weitestgehend nur strafrechtliche
              Dinge, wo du belangt werden kannst und den Anwalt selber
              zahlen müsstest, weil Anwaltszwang.
              Sorry, aber seit wann gibt es eine Rechtschutzversicherung für Strafrecht??? Dann könnte ich ja eine RSV abschließen und würde anschließend eine Bank überfallen gehen... hallo? Das ist sinnlos. Also meine Rechtschutz zahlt nicht bei Straftaten. *staun*

              Snoef

            • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
              Re^5: Rechtschutzversicherung für Strafrecht????

              Hallo Swantje,

              es bezog sich in erster Linie auf den Verkehrsrechtschutz :-)

              Aber gut. :-)

              Deine Versicherung leistet auch für Strafrechtschutz, aber nur,
              zur Verteidigung eines Vorwurfes, wenn die vorsätzliche oder fahrlässige Begehung strafbar ist und dir ein fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

              §2.i) ARB2000

              Solltest du also des Banküberfalls bezichtigt werden, hast es aber auch gemacht.... dann dürfte dies wohl nicht mehr unter fahrlässig fallen :-)

              Marco

            • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
              last but not least...:o)

              Hallo Marco, es bezog sich in erster Linie auf den Verkehrsrechtschutz :-)
              zur Verteidigung eines Vorwurfes, wenn die vorsätzliche oder
              fahrlässige Begehung strafbar ist und dir ein fahrlässiges
              Verhalten zur Last fällt.
              Ah gut... Heißt, wenn ich fahrlässig einen über den Haufen fahre (hoffentlich passiert das nie!!) und dann wegen Körperverletzung angezeigt werde, zahlt das meine Rechtschutz, ja? Okay - kaufe, ich *g* Solltest du also des Banküberfalls bezichtigt werden, hast es
              aber auch gemacht.... dann dürfte dies wohl nicht mehr unter
              fahrlässig fallen :-)
              Ooooch - auch nicht so wenn das "versehentlich im Vorbeigehen"... war? ;o)

              Swantje

            • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
              Re: last but not least...:o)

              Hallo Swantje, Ah gut... Heißt, wenn ich fahrlässig einen über den Haufen
              fahre (hoffentlich passiert das nie!!) und dann wegen
              Körperverletzung angezeigt werde, zahlt das meine Rechtschutz,
              ja? Okay - kaufe, ich *g*
              Sollte eigentlich mitdrin sein... wenn du also eine hast, dann hast du das normalerweise auch :-) Beim Auto müsstest extra Verkehrs-RS abschließen... :-) oder zumindest miteinschließen :-) Ooooch - auch nicht so wenn das "versehentlich im
              Vorbeigehen"... war? ;o)
              Passiert dir soetwas öfter zufällig? Sollten wir vielleicht Gewinnbeteiligung machen *lach*

              Marco



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