Sozialversicherungsbeiträge für Einmalzahlungen
Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Dez 1999
Ich habe gehört, daß die Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen bei Einmalzahlungen nicht zulässig sind und das man mitteilen soll, daß man diese Abzüge nur auf Vorbehalt hinnimmt.
Mein Problem:
Wem teile ich dies mit? Und wie formuliere ich das?
