Schmerzensgeld wie hoch?

Von: , Frage gestellt am Fr, 19. Okt 2001

Hallo Spezialisten,

meine Tochter (5) ist im Sommer vom Pferd gefallen und hat sich den Ellenbogen gebrochen. Es war ein komplikationsloser glatter Bruch, nachdem der Gips ab war, ist alles wieder in Ordnung. Der Unfall ist auf einem Reiterhof passiert, der Pächter des Hofes hat fahrlässig gehandelt. Seine Haftplicht tritt für den Schaden ein und hat jetzt 2500,-DM Schmerzensgeld angeboten. Frage: Soll ich das Angebot annehmen oder gibt es noch Verhandlungsspielraum nach oben? Ich möchte in der Sache nicht bis in die letzte Instanz streiten, aber das erste Angebot liegt doch sicher an der unteren Grenze.
Vielen Dank schonmal für die Tipp´s.
Gruß
Hugo

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Schmerzensgeld wie hoch?

    hallo Hugo,
    ist nach meiner Erfahrung ein guter Preis! Nehmen.
    Gut, mag sein, dass Du mit viel Verhandlung und mit Rechtsanwaltdrohen 2,50 DM mehr rausholst. Nur rentiert sich das nicht. Stell Dir auch noch die Situation vor: die Versicherung stellt sich stur und geht vor Gericht. Erfahrungsgemäß kommt es in solchen Sachen gar nicht zum Prozess, sondern zum Vergleich. der liegt dann niedriger.... und jeder zahlt Gerichts- und Anwaltgebühren selbst.
    Nimm den Spatz in der Hand und lass die Taube auf dem Dach hinfliegen, wohin sie will.
    Und wenn Du was gutes damit machen willst, dann lege dieses Geld für Deine Tochter in Fonds an. Dann hat Sie später ein paar Groschen. Oder brauchst Du die 2.500,- besonders dringend?
    Grüße
    Raimund

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Schmerzensgeld wie hoch?

    Moien!

    Nach meinen Kenntnissen ist das sogar ein ziemlich gutes Angebot. Für diese Fälle gibt es aber eine Tabelle, bei der du schnell siehst, was möglich ist.
    Solltest vielleicht im Rechtebrett nach dieser Tabelle fragen!

    Bernd

  3. Antwort von nach 7 Stunden 2 hilfreich
    Re: Schmerzensgeld wie hoch?

    Hi Hugo,

    hier kannst du dich über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs selbst informieren:

    http://www.marktplatz-recht.de/online/adac.pl

    Bei Vereinbarungen über Schmerzensgeldzahlungen wird häufig der Fehler gemacht, dass der Anspruchsteller mit der Zahlung auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Was aber ist, wenn sich nach Jahren herausstellt, dass sog. Spätfolgen auftreten?
    Diese könnten eventuell einen Rentenanspruch auslösen, aber durch den Verzicht auf weitere Ansprüche gibt es dann keinen Weg mehr dorthin.
    Eine entsprechende Vereinbarung sollte also eine Klausel beinhalten, die heute nicht voraussehbare Spätfolgen nicht ausschließt.

    Gruß,
    Francesco

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