Hallo Herr Meyer,
Hallo Mathias !
Die hat er. Gewinnt er das Verfahren, bleiben die Kosten auch
für das Gutachten am Kläger hängen.
Und wenn nicht ?
Dann muss er für seine Nachlässigkeit oder Betrugsabsicht
gerade stehen. Warum auch nicht?
Naja, ok. Die Betrugsabsicht mus ihm nachgewiesen werden, Nachlässigkeit ist nicht strafbar nach §, wohl aber muss er sich dann wohl doch beugen.
Es wäre ja andererseits auch möglich dass er
selber beim Ankauf getäuscht wurde.
Das ist sein Problem.
Ja allerdings, da hast du Recht, aber den eventuellen Vorwurf
des Betruges oder der arglistischen Täuschung kann er so von
sich geben.
Er hat ja zuvor die Möglichkeit, den KV rückabzuwickeln.
Macht er das nicht, muss er sich den Betrugsvorwurf gefallen
lassen.
Irgendwie gefällt mir nicht, dass ohne nähere Kenntnis der Sachlage der Händler vorverurteilt wird.
Er ist der Fachmann. Er muss derartige Vorschäden erkennen
können. Der Endverbraucher ist hier nach Ansicht der meisten
Gerichte (nach meiner Erfahrung) eher schützenswert.
Und Händler erden zunehmend entrechtet, müssen für Dinge geradestehen, die sie nicht zu vertreten haben. Das gilt für alle Branchen. Das soll nicht heißen dass ich Machenschaften schwarzer Schafe für gut heiße.
Ferner ist der Vertragspartner unseres geprellten Käufers hier
der Autodealer und nicht derjenige, von dem dieser den Wagen
ursprünglich gekauft hat.
Unser Geprellter muss und kann seine Ansprüche also nur gegen
den Dealer durchsetzen, der ja wiederum seinen Schaden vom
ursprünglichen Eigner einfordern kann.
Man kann ihn nicht
einfach so mit einem Gutachten ( welches der Auftraggeber
erstmal bezahlen muss und sicherlich im 4-stelligen
Eurobereich liegen wird ) überfallen.
Und wie man das kann.
Klar, kann man … Unter Umständen hat er ja eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt.
Der Schuldige übernimmt hier die Kosten. Ganz einfach.
Wurde der Dealer ebenfalls geprellt, kann er auf den Typen
zurückgreifen, von dem er den Wagen hat.
Ein solches Gutachten liegt bei ca. 200-400 Euro und ich kann
nur wärmstens empfehlen, ein solches erstellen zu lassen.
Ups ? Ich hab mal umg. 350 € für ein Gutachten bezahlt. Es
erstreckte sich über die Ermittlung der Reparaturkosten für
den Austausch und die Lackierung der Heckklappe des Omega. Das
war im Jahre 1994 !
Ich habe gerade mal nachgesehen: Gutachten über einen
Totoalschaden von 1995: DM 410. Gutachten über einen
Totalschaden von 1996: DM 405.
Nochmal ups: Ich hab in der Kundschaft neuerdings „einen wo ein Schadensgutachtensbüro hat“ ( *ggg ) , den werd ich im neuen Jahr mal dazu befragen.
Wieso sank der Preis für das Gutachten ein Jahr darauf ?
Ich würd erstmal nen
Brief schreiben. Und den per Einschreiben mit Rückschein
versenden.
Das würde ich ebenfalls tun. Inklusive Kopie von und Rechnung
für das Gutachten. In diesem Brief würde ich die Wandlung des
KV verlangen und eine Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen
setzen.
Genau so. Aber ein Eigengutachten würde ich erst anfertigen
lassen, nachdem gütliche Einigungsversuche abgelehnt wurden.
Auf welcher Basis soll den so eine Einigung erfolgen? Etwa so:
„Duuuhuuu, das war fei nicht in Ordnung mit der Beule in der
Tür, da will ich jetzt aber schon mein Geld zurück“…?
**Sehr geehrter Herr Beutelschlitzer,
am 34. Oktember 2002 habe ich in Ihrem Autohaus „Greifhand & Raffzahn GbR“ einen PKW Jammaschuppi Sport 321 GTÖ ( Fahrzeugnummer usw… ) gekauft. Auf dem Kaufvertrag, unterzeichnet durch Ihren Verkäufer Herr Dr. Hals - Abschneider , befindet sich keinerlei Hinweis auf Unfallvorschäden. Wie jedoch anlässlich einer fachkundigen Inaugenscheinnahme festgestellt wurde, sind fahrerseitig beide Türen, die B-Säule sowie andere Teile gewechselt worden.
Vielleicht sind Sie so freundlich , mir zu erläutern, warum die genannten Teile ausgetauscht werden mussten.
Über eine entsprechende Rückantwort, welche die Zusage einer Preisminderung i.H.v. … ( … oder die Zusage der Rückgängigmachung ) enthält, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Nicht zuletzt wäre eine solche Verfahrensweise auch in Ihrem Interesse, denn Konversation mit Rechtsanwälten und Auseinandersetzungen vor Gerichten mag wohl niemand gern, zumal Ihnen das Ergebnis solcher Zeremonien bekannt sein dürfte.
Unterschrift**
Das Gericht könnte auf entsprechende Argumentation der
Gegenseite sonst urteilen, dass ohne Anlass und Notwendigket
Kosten entstanden seien und diese dem Kläger nicht erstattet
werden ( ich hab ein Verfahren [es ging grob um Baurecht] bei
Verwandten genau verfolgt und weiß, was bei Gericht alles so
passieren kann - mannomann . )
Diese Argumentation sehe ich als wenig chancenreich an, da ja
ein Werkstattmeister klar seinen verdacht auf
Unfallbeschädigung geäußert hat.
Jetzt musste ich doch etwas das Gesicht verziehen. In genanntem Vorfall bei meinen Verwanden hatte der Gutachter auch Mängel über Mängel am Werk festgestellt und auf Antrag der Gegenseite musste dennoch ein weiterer Gutachter vom Gericht bestellt werden, der manche Inhalte des Erstgutachtens teilweise wier umstieß. So hielt das Gericht sich monatelang bei Kleinigkeiten auf.
Natürlich kann der Geprellte den Händler anrufen und ihm die
Möglichkeit geben, den Wagen zurückzunehmen auf die Aussage
des Meisters hin, nur wird er damit kaum Erfolg haben.
Zur Frage der Beweislast: warum die Chance ausschlagen, wenn
man den Mangel selbst beweisen kann? Der Dealer kann ja nach
wie vor versuchen zu beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt
des Verkaufes unbeschädigt, also mängelfrei, war. Mit einem
Gutachten in der Hand, welches das Gegenteil belegt, sieht man
dann deutlich besser aus.
s.o.
Reicht mir nicht, sorry.
Du empfiehlst hier dem Käufer, seine Situation signifikant zu
verschlechtern, ich rate daher nach wie vor zu dem Gutachten.
Hm .
Um eine Gerichtsverhandlung kommt man meistens sowieso nicht
herum, der gemeine Autohändler ist nun mal der legitime
Nachfahre des Rosstäuschers…
Ja, aber : Recht haben und Recht bekommen sind zwei so Sachen,
weißt du ? Stell dir mal vor, ich hab 1993 einen gebrauchten
Opel Omega gekauft. Ich frug den Verkäufer, ob das Fahrzeug
zufällig einen Unfall hatte, worauf dieser begann,
herumzueiern „Najaaaaaa, das wissen wir jetzt auch nicht, da
müssten wir mal im Computer nachgucken aber das geht heut
nicht …“ Später ging der Ärger los, ein Defekt und eine
Macke folgte der anderen.Ich hab soviel in den Wagen stecken
müssen, dass ich mir hätte einen Neuwagen Omega leisten
können. ( So einen Zirkus habe ich danach nie wieder
mitgemacht ! ) Bis ich eines Tages, viell. nach 15 Monten, mal
in eine freie Werkstatt ging. Der Meister sagte mir „Hast du
dir dein Auto mal genau angeschaut … ?“ Naja, ich bin KFZ -
Laie, aber er zeigte mir dann die Stellen, wo übrall die Kiste
geschweißt wurde… Einer anwaltlichen Auskunft zu Folge
hatte ich keine Chance, weil ich seinerzeit den Wagen mit
stillschweigendem Einverständnis zu etwaigen Unfallschäden
kaufte. Pech für die Kuh Elsa.
Ganz recht. Das war, bitte verzeih, einfach blöd.
Unser Käufer hat jedoch, soweit ich das verstanden habe, die
schriftliche Zusicherung der Unfallfreiheit, welche ich ihm
nun empfehlen würde, einzufordern.
Das ist von der juristischen Abwicklung her völlig entspannt,
der Dealer hat keine Chance.
Ja, damals, 1993, war das alles noch bisschen anders als
heute.
Keineswegs. Auch damals reichte es vollkommen aus, den
unfallfreien Zustand im Vertrag zu verankern, um dann über das
„Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft“ den KV anzufechten zu
können.
Ja, schon aber, damals war noch nicht zwingend erforderlich, ausdrücklich Unfallfreiheit im KV zu verankern.
Kein Problem, ist jedoch einfach „off topic“…
Man schreibt grundsätzlich „unfallfrei“ in den KV bzw.
beschreibt evtl. Vorschäden genauestens.
Beim nächsten Autokauf werde ich dich mitnehmen.
Gerne.
Ich hatte einem seit den 1930er Jahren eingesessenen Händler
vertraut, der eventuell auf seinen guten Ruf bedacht ist .
Naja. nochmal passiert mir das sicher nicht.
Außerdem war das damals noch nicht so, dass man Unfallfreiheit
ausdrücklich bestätigen musste. Dann war ich da ja auch noch
jung und dumm …*g
Nächstes Jahr verkaufe ich mein Auto…
Nee, ich wart noch bis 2004, dann geht mein Passat weg 
Gruß
HM
Grüße,
Mathias