Hallo,
da mein Mann überlegt, als Handelsvertreter tätig zu werden, ist folgende Frage aufgetaucht:
Wenn ein Produkthersteller einen Vertriebspartner in einem anderen Land hat, also z.B. in den USA, und dem einen Exklusivvertrag gibt, ist somit den Handelsvertretern in Deutschland automatisch untersagt, von Deutschland aus in die USA zu verkaufen, oder gilt das Exklusivrecht nur im jeweiligen Land (also dass sich dort kein weiterer Vertriebspartner ansiedeln darf)?
Bzw. kann der Hersteller einem deutschen Handelsvertreter untersagen, in die USA zu verkaufen, wenn der deutsche Handelsvertreter selbständig ist?
Julia
Hallo Julia,
deine Frage ist etwas verwirrend, aber ich versuche mal trotzdem zu antworten.
Wenn zum Beispiel Hans einen exklusiv Vertrag von der Firma Würstli und deren Produkte für das Gebiet Bayern erhält, dann ist Hans der einzige der Produkte von Würstli in Bayern anbieten darf. Aber das schützt ihn nicht vor Konkurenzfirmen. Handelsvertreter von der Firma Bratwürstli dürften ebenfalls dort ausliefern.
Bzw. kann der Hersteller einem deutschen Handelsvertreter
untersagen, in die USA zu verkaufen, wenn der deutsche
Handelsvertreter selbständig ist?
Wenn Hans einen Exklusivvertrag für dieses Gebiet besitzt und der andere von der gleichen Firma die gleichen Produkte in Hans Gebiet verkaufen möchte, dann darf der andere das nicht. Und wenn er es tut ist es auch egal.
Wir haben auch mit einer Amifirma einen Vertrag für Europa. Ab und an kommt es vor, dass Verkäufe getätigt werden ohne über unsere Niederlassung zu laufen. Ändert aber nichts, da die Provision trotzdem überwiesen wird.
Gruss
Paula