Zoll/Steuern bei schweizer Kunde

Hallo Leute !

Ein Einzelunternehmer A hat in Deutschland ein Unternehmen und bietet Fahrzeug-Chiptuning an. Nun bekommt das Unternehmen A eine Anfrage von Unternehmen B (eine AG) aus der Schweiz, ob A nicht auch in der Schweiz sein Chiptuning anbieten kann. Das schweizer Unternehmen B würde hierbei von schweizer Privatpersonen entsprechende Aufträge sammeln, die A dann erledigt.

Jetzt hätte A mehrere Möglichkeiten:

  1. Er lässt sich von B die Steuergeräte der Privatpersonen nach Deutschland senden, was allerdings nach Kenntnisstand von A zollrechtlich unter „aktive Veredelung“ laufen würde und ein größerer Aufwand darstellt. Der Zoll möchte die aktive Veredelung überprüfen/überwachen.
  2. A fährt in die Schweiz und erledigt in der Firma B die Arbeit und stellt an Fa. B eine Rechnung für die verrichtete Arbeit. Firma B aus der Schweiz überweist daraufhin den Rechnungsbetrag auf das Konto von A nach Deutschland und stellt die Arbeit den Privatleuten in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass manche Steuergeräte einfach überschrieben werden können, d.h. Sie werden an einen PC (der A gehört) angeschlossen und es muss sonst weiter kein Material verbaut werden.
Andere Steuergeräte bekommen allerdings neues Material verbaut, welches von A eingekauft wird.

Möglichkeit 1 schließt A nach Rücksprache mit dem dt. Zoll aus, da die aktive Veredelung für die Anzahl von vielleicht 5 Aufträgen pro Halbjahr zu aufwändig wäre.

Nun die Frage(n):
-Wie schaut das aus, wenn A die 2. Variante umsetzen möchte? Er würde dabei ja die „Hürde“ mit dem Zoll umgehen, wenn er seine Arbeit direkt in der Schweiz für B verrichtet.
-Welche Umsatzsteuer muss er ausweisen? Die Schweizerische, da die schweizer Firma B aus der Schweiz kommt oder die Deutsche, da sein Einzelunternehmen in Deutschland sitzt? Oder gar keine?
-Und wie schaut es mit dem eventuell notwendigen Material aus, welches er mit in die Schweiz bringen würde um es dort zu verbauen?
-Gibt es sonstige Auflagen oder Dinge die berücksichtigt werden müssen?

Ich danke euch schon einmal im Voraus!

Hallo,

  1. Er lässt sich von B die Steuergeräte der Privatpersonen
    nach Deutschland senden, was allerdings nach Kenntnisstand von
    A zollrechtlich unter „aktive Veredelung“ laufen würde und ein
    größerer Aufwand darstellt. Der Zoll möchte die aktive
    Veredelung überprüfen/überwachen.

Man kann das als aktive Veredelung laufen lassen - muss es aber nicht.
Je nach Wert der Chips wäre womöglich auch ein ganz normaler 08/15-Versand mit Abfertigung in den freien Verkehr interessant. Sollte der Warenwert der Chips nicht allzu hoch sein kann man sie zollfrei (oder gegen nur geringe Einfuhrabgaben) einführen und nach dem Tuning wieder in die Schweiz senden. Das alles ohne zollamtliche Überwachung wie bei der aktiven Veredelung.

Bei einem Warenwert zwischen 22 und 150 EUR fallen nur die Einfuhrumsatzsteuern an. Die sind für einen Gewerbetreibenden ein durchlaufender Posten. Liegt der Warenwert über 150 EUR müsste man sich den Zollsatz der Chips anschauen, aber auch dann könnte es sich noch lohnen weil die Einfuhrumsatzsteuer wie gesagt ein durchlaufender Posten ist und der Zollbetrag nicht so furchtbar hoch sein wird, es lohnt sich also vermutlich immer noch.

  1. A fährt in die Schweiz und erledigt in der Firma B die
    Arbeit und stellt an Fa. B eine Rechnung für die verrichtete
    Arbeit. Firma B aus der Schweiz überweist daraufhin den
    Rechnungsbetrag auf das Konto von A nach Deutschland und
    stellt die Arbeit den Privatleuten in Rechnung.

Könnte die Firma B die Arbeiten nicht selber erledigen, sozusagen als Lizenznehmer von A? Sie führen dann pro getuntem Chip eine Provision ab. Oder sie werden strategischer/schweizerischer Partner von A und führen die Arbeiten in seinem Auftrag durch, bekommen dafür pro getuntem Chip ein Honorar?

Andere Steuergeräte bekommen allerdings neues Material
verbaut, welches von A eingekauft wird.

Könnte A offiziell an B liefern oder B kauft das Material selber ein.

-Wie schaut das aus, wenn A die 2. Variante umsetzen möchte?
Er würde dabei ja die „Hürde“ mit dem Zoll umgehen, wenn er
seine Arbeit direkt in der Schweiz für B verrichtet.
-Welche Umsatzsteuer muss er ausweisen? Die Schweizerische, da
die schweizer Firma B aus der Schweiz kommt oder die Deutsche,
da sein Einzelunternehmen in Deutschland sitzt? Oder gar
keine?

Normalerweise gar keine weil die Lieferung/Leistung in der Schweiz erfolgte. Meist steht dann sowas wie „Steuerfrei gemäß § 4 i.V.m. § 6a“ oder so auf der deutschen Rechnung. Kunde B muss aber die MwSt in der Schweiz bezahlen.

Hierzu würde ich mal deine zuständige IHK befragen, die sollten Bescheid wissen.

-Und wie schaut es mit dem eventuell notwendigen Material aus,
welches er mit in die Schweiz bringen würde um es dort zu
verbauen?

Muss er bei Einfuhr ganz stinknormal verzollen, so wie jede Ware, die er unternehmerisch ins Nicht-EU-Ausland versendet, also entsprechend der dafür gültigen Ausfuhrregelungen.

Gruß,

MecFleih