Hi,
Desweiteren müssen die Dokumente die zur Einfuhr und
Verzollung gebraucht werden natürlich vollständig und korrekt
sein.
das hängt von der Vereinbarung ab. Es kann auch sein, daß das
Konnossement (quasi die Bestätigung, daß die Ware auf dem
Schiff verladen ist) oder eine Spediteurübernahmebestätigung
ausreicht.
Das glaub ich nicht: Wenn ich nen Ursprungszeugnis brauche und das aber nicht kriege, warum sollte ich dann die Ware bezahlen?
sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Spediteuer
bestätigt, daß die Ware am Ankunftsort angekommen ist, werden
die Papiere der bezogenen Bank vorgelegt, die diese prüft. Ist
die Prüfung ok, kann die Ware an den Empfänger übergeben
werden.
Die Bank ist dann aber auch verpflichtet die Zahlung
„unwiderruflich“ zu leisten. Das heißt die Überweisung kann
nicht rückgängig gemacht werden, so sie einmal ausgeführt ist.
Naja, auch das ist so eine Sache. Grundsätzlich verpflichtet
sich nur die Bank des Importeurs an die Bank des Exporteurs zu
zahlen, wenn die Dokumente vollständig sind. Es gibt aber
darüber hinaus die Möglichkeit, ein Akkreditiv bestätigen zu
lassen, d.h. daß die Bank, die die Dokumente aufnimmt, sich
verpflichtet, an den Exporteur auszuzahlen, wenn sie die
Dokumente für vollständig hält, unabhängig davon, ob die Bank
des Importeurs das genauso sieht, imstande ist zu zahlen oder
im Land des Importeurs hinreichend Devisen vorhanden sind.
Wenn die Bank den eigenen Kunden ruinieren will, dann ja, ansonsten wird sie sich beim Kunden rückversichern, ob alles okay ist. Und Devisenprobleme: da brauchste dann auch nicht mit l/c hinliefern, da gehste am besten gleich zum auswärtigen Amt und holst dir ne Bürgschaft.
Die Höhe der Kosten für die Bestätigung bemißt sich dann
natürlich nach der Bonität des anderen Landes und der
jeweiligen Bank.
Natürlich läßt sich viel konstruieren. Letzendlich kannste auch sagen, daß wenn dir jemand die Ware in bar bezahlt, unter den Banknoten ein großer Teil gefälschter Noten sein könnte.
Partner, die auf diesem Wege zusammenarbeiten vereinbaren
sowieso, daß ein Teil (ca 10-15%) nicht per Akkreditiv sondern
nachträglich per Scheck bezahlt werden, um somit einen
Garantierückhalt zu haben.
Das gibt es, ist aber unelegant und in verschiedener Hinsicht
problematisch. Insbesondere deshalb, weil man ein Akkreditiv
ja deshalb wählt, wenn man sich über die Zahlungsfähigkeit des
Abnehmers oder seines Landes etwas unsicher ist.
Absoluter Quatsch. Sämtliche Importe aus Fernost werden über Akkreditive abgewickelt. Oftmals gibt es weder über Exporteur noch Importeur irgendwelche zweifel der Bonität. Grund ist allein, daß bei etwaigen Rechtstreitigkeiten es absolut schwierig ist, den Prozess aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse des anderen Landes zu führen.
Wenn der
Importeur eine laufende Anlage vor Ort stehen hat, ist es u.U.
unwahrscheinlich, daß der sich sagt: „Hey, die Anlage läuft,
also zahle ich mal den Restbetrag per Scheck.“ Diese 10-15%
sind zudem meist der Gewinn aus einem Projekt. Ich denke,
diese Art der Zahlungsabwicklung dürfte für einen nicht
unerheblichen Teil der Pleiten bei Maschinenbauern
verantwortlich sein.
Es gibt ja nicht nur Einmalgeschäfte. Z.B. der Import von Textilien, auch in Lohnarbeit, wird so abgehandelt. Desweiteren Importe von Elektroartikeln und Werkzeugen aller Art. Da gibt es Partner die seit Jahrzehnten zusammenarbeiten und trotzdem jedes Geschäft über L7C abhandeln.
Eleganter und sicherer für beide Seiten ist es, wenn die Bank
des Exporteurs eine Gewährleistungsgarantie zugunsten des
Importeurs herauslegt. D.h. unabhängig davon, ob der Exporteur
später in der Lage ist, evtl. Gewährleistungsforderungen zu
erfüllen, kann der Importeur seine Gewährleistungsansprüche
sicher sein, daß er entsprechende „Entschädigung“ erhält, wenn
die Anlage dann doch nicht läuft.
Nun ja, Verbrecher und Halunken gibt es überall, aber das Risiko soll nicht durch das Zahlungsmittel L/C gesichert sein.
gruss
winkel