Payment Terms

Hi!

Hoffe mal daß ich hier richtig bin.

Bin im Internet auf folgende Bezeichnungen für Zahlungsbedingungen gestossen:

Payment Terms: T/T in advance or irrevocable L/C

Ich wüsste nun gern was diese bedeuten, habe echt schon alle Suchmaschinen abgeklappert, nix gefunden.
Wäre für eine kurze Erklärung bzw. einen weiterführenden Link dankbar.

Vielen Dank schon mal im Voraus!!

Marco

hallo,

Payment Terms: T/T in advance or irrevocable L/C

t/t in advance = telegraphic transfer… also normale ueberweisung

irrevocable l/c = akkreditiv
der kauefer sucht sich eine bank, der verkaeufer auch - die banken verhandeln einen standardsatz an dokumenten, der vorliegen muss, dass dan geld fliesst. diese dokumente sind ueblicherweise: rechnung, ursprungszeugnis, frachtbrief und fcr = forwarders certificate of receipt.
in dem moment, wo der verkaeufer diese dokumente bei seiner bank vorlegt, bekommt er schon geld, ob wohl er vielleicht noch nicht mal die ware im zugriff hat.
l/c ist eine sichere sache - das einzig schlechte daran ist der elende papierkram - das geht so weit, dass man schreibfehler exakt uebernehmen muss, und dass die banken sowas natuerlich nicht umsonst machen.
gruss
khs

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

gruss

Marco

t/t in advance = telegraphic transfer… also normale
ueberweisung

Hallo,

wobei noch anzumerken wäre, daß „advance“ Vorauszahlung bedeutet.

Gruß aus dem Norden
André

1 Like

kleine Korrektur
Hallo,

irrevocable l/c = akkreditiv
der kauefer sucht sich eine bank, der verkaeufer auch - die
banken verhandeln einen standardsatz an dokumenten,

die notwendigen Dokumente werden nicht von den Banken festgelegt, sondern vom Käufer. Der will ja schließlich sichergehen, daß er die Ware auch sicher bekommt.

Um den Vorgang noch mal (etwas vereinfacht) zu skizzieren:
der Verkäufer legt die Dokumente seiner Bank vor, diese prüft und leitet diese, falls den Bedingungen entsprechend, diese an die Bank des Käufers weiter. Der Verkäufer erhält sein Geld direkt bei Vorlage der Dokumente und braucht sich um weiter nix zu kümmern.

Die im Ursprungsposting angegebenen Zahlungsbedingungen zielen eindeutig auf absolute Sicherheit für den Verkäufer ab (Vorauszahlung oder unwiderrufliches Akkreditiv).

Gruß
Christian

moin christian,
in der praxis haben die kaeufer keinerlei ahnung, wie ein l/c formuliert wird und verlassen sich daher auf vorformulierte bankvordrucke.
auch diese vordrucke sind meist voellig praxisfremd - u.a. findet sich da meist die vorschrift „no transshipment“ - kein spediteur der welt wird jedoch im gesteckten kostenrahmen in der lage sein, eine indutrieanlage vom werk deutschland in die lybische wueste ohne transshipment zu versenden - es werden diverse verkehrsmittel mit den erforderlichen umladungen eingesetzt.
das delikate an auszahlfaehigen l/c s ist eigentlich, dass keine ware vorhanden sein muss.
das dokument, mit dem groessten bezug zur ware - das fcr - kann eigentlich jeder nach seinem gusto auf einem pc entwerfen, die anderen dokumente sowieso…
in dem zusammenhang wuerde mich dann direkt mal interessieren, wie hoch der prozentsatz ausgezahlter l/cs ohne gelieferte ware ist…
gruss
kuddel

Hallo Kuddel,

Also die Leute die mehrfach mit l/c´s arbeiten wissen schon genau, was sie da tun.

Risiken werden dadurch vermieden, daß vom Verlader und davor schon durch eine Vertrauensperson Prüfungen der Vollständigkeit, der Vollzähligkeit und der Qualität erfolgen. diese Prüfzertifikate sind Bestandteile der Dokumente.

Desweiteren müssen die Dokumente die zur Einfuhr und Verzollung gebraucht werden natürlich vollständig und korrekt sein.

sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Spediteuer bestätigt, daß die Ware am Ankunftsort angekommen ist, werden die Papiere der bezogenen Bank vorgelegt, die diese prüft. Ist die Prüfung ok, kann die Ware an den Empfänger übergeben werden.

Die Bank ist dann aber auch verpflichtet die Zahlung „unwiderruflich“ zu leisten. Das heißt die Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden, so sie einmal ausgeführt ist.

Partner, die auf diesem Wege zusammenarbeiten vereinbaren sowieso, daß ein Teil (ca 10-15%) nicht per Akkreditiv sondern nachträglich per Scheck bezahlt werden, um somit einen Garantierückhalt zu haben.

gruss
winkel

moin winkel, ich schreibs mal rein:

Also die Leute die mehrfach mit l/c´s arbeiten wissen schon
genau, was sie da tun.

davon geh ich auch aus! und ich kenn noch die zeiten, wo b/ls oder awbs mit schreibmaschine gesschrieben wurden, und man dann beim kleinsten fehler das teil gnadenlos von vorne anfangen musste…

Risiken werden dadurch vermieden, daß vom Verlader und davor
schon durch eine Vertrauensperson Prüfungen der
Vollständigkeit, der Vollzähligkeit und der Qualität erfolgen.
diese Prüfzertifikate sind Bestandteile der Dokumente.

das kenn ich z.b. nur aus einzelfaellen - dann macht das aber nicht der verlader, sondern eine zertifizierungsstelle…

Desweiteren müssen die Dokumente die zur Einfuhr und
Verzollung gebraucht werden natürlich vollständig und korrekt
sein.

einfuhrdokumente kenne ich von l/cs eigentlich gar nicht, es sei denn, es wird bezug auf eine notwendige einfuhrgenehmigung genommen…

sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Spediteuer
bestätigt, daß die Ware am Ankunftsort angekommen ist, werden
die Papiere der bezogenen Bank vorgelegt, die diese prüft. Ist
die Prüfung ok, kann die Ware an den Empfänger übergeben
werden.

das kenn ich total anders: das fcr sieht vor, dass der spediteur eine ware zur unwiderruflichen weiterbefoerderung an/nach… uebernommen hat…!! mehr nicht! ob er wirklich hat oder nicht kann aus der ferne im prinzip niemand pruefen!

Die Bank ist dann aber auch verpflichtet die Zahlung
„unwiderruflich“ zu leisten. Das heißt die Überweisung kann
nicht rückgängig gemacht werden, so sie einmal ausgeführt ist.

korrekt! daher meine frage: wieviele akkreditive „platzen“??

Partner, die auf diesem Wege zusammenarbeiten vereinbaren
sowieso, daß ein Teil (ca 10-15%) nicht per Akkreditiv sondern
nachträglich per Scheck bezahlt werden, um somit einen
Garantierückhalt zu haben.

ach weisst du: wenn ich 85-90% der summe einer kompletten industrieanlage habe, dann werde ich bescheiden auf den rest verzichten…

gruss
kuddel

Hallo,

in der praxis haben die kaeufer keinerlei ahnung, wie ein l/c
formuliert wird und verlassen sich daher auf vorformulierte
bankvordrucke.

ich kenne nur meine Kunden, und die wissen genau was sie tun, die allermeisten zumindest. Allerdings sind meine Kunden vielleicht nicht typisch. Aber einer gewissen Umsatzgrößenordnung ist ein gewisses Verständnis für gewisse Dinge Überlebensvoraussetzung.

in dem zusammenhang wuerde mich dann direkt mal interessieren,
wie hoch der prozentsatz ausgezahlter l/cs ohne gelieferte
ware ist…

Ich hab eben meine Kolleginnen in der Auslandsabteilung gefragt und denen war ad hoc kein Fall bekannt. Aber es gibt noch eine andere Methode und zwar auf der Käuferseite. Gerade in Asien war es mal ganz modern, daß die Bank die Aufnahme der Dokumente auf Anordnung des Importeurs mit Hinweis auf irgendeinen vorgeschobenen Fehler in den Dokumenten verweigert hat. Wenn man als Exporteur ein paar tausend Tonnen Stahl am anderen Ende der Welt rumdümpeln hat, und vor der Wahl steht, das Zeug zu erheblichen Kosten nach Deutschland zurückzuschippern oder vom Preis 30 oder 40% nachzulassen, ist recht eindeutig, für was man sich entscheidet. Ist natürlich nicht unbedingt eine vertrauensbildende Maßnahme, bringt aber einmaligen und erheblichen Gewinn.

Gruß
Christian

Das Schweigen der Schecks.
Hi,

Desweiteren müssen die Dokumente die zur Einfuhr und
Verzollung gebraucht werden natürlich vollständig und korrekt
sein.

das hängt von der Vereinbarung ab. Es kann auch sein, daß das Konnossement (quasi die Bestätigung, daß die Ware auf dem Schiff verladen ist) oder eine Spediteurübernahmebestätigung ausreicht.

sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Spediteuer
bestätigt, daß die Ware am Ankunftsort angekommen ist, werden
die Papiere der bezogenen Bank vorgelegt, die diese prüft. Ist
die Prüfung ok, kann die Ware an den Empfänger übergeben
werden.

Die Bank ist dann aber auch verpflichtet die Zahlung
„unwiderruflich“ zu leisten. Das heißt die Überweisung kann
nicht rückgängig gemacht werden, so sie einmal ausgeführt ist.

Naja, auch das ist so eine Sache. Grundsätzlich verpflichtet sich nur die Bank des Importeurs an die Bank des Exporteurs zu zahlen, wenn die Dokumente vollständig sind. Es gibt aber darüber hinaus die Möglichkeit, ein Akkreditiv bestätigen zu lassen, d.h. daß die Bank, die die Dokumente aufnimmt, sich verpflichtet, an den Exporteur auszuzahlen, wenn sie die Dokumente für vollständig hält, unabhängig davon, ob die Bank des Importeurs das genauso sieht, imstande ist zu zahlen oder im Land des Importeurs hinreichend Devisen vorhanden sind.

Die Höhe der Kosten für die Bestätigung bemißt sich dann natürlich nach der Bonität des anderen Landes und der jeweiligen Bank.

Partner, die auf diesem Wege zusammenarbeiten vereinbaren
sowieso, daß ein Teil (ca 10-15%) nicht per Akkreditiv sondern
nachträglich per Scheck bezahlt werden, um somit einen
Garantierückhalt zu haben.

Das gibt es, ist aber unelegant und in verschiedener Hinsicht problematisch. Insbesondere deshalb, weil man ein Akkreditiv ja deshalb wählt, wenn man sich über die Zahlungsfähigkeit des Abnehmers oder seines Landes etwas unsicher ist. Wenn der Importeur eine laufende Anlage vor Ort stehen hat, ist es u.U. unwahrscheinlich, daß der sich sagt: „Hey, die Anlage läuft, also zahle ich mal den Restbetrag per Scheck.“ Diese 10-15% sind zudem meist der Gewinn aus einem Projekt. Ich denke, diese Art der Zahlungsabwicklung dürfte für einen nicht unerheblichen Teil der Pleiten bei Maschinenbauern verantwortlich sein.

Eleganter und sicherer für beide Seiten ist es, wenn die Bank des Exporteurs eine Gewährleistungsgarantie zugunsten des Importeurs herauslegt. D.h. unabhängig davon, ob der Exporteur später in der Lage ist, evtl. Gewährleistungsforderungen zu erfüllen, kann der Importeur seine Gewährleistungsansprüche sicher sein, daß er entsprechende „Entschädigung“ erhält, wenn die Anlage dann doch nicht läuft.

Gruß
Christian

Hi,

Desweiteren müssen die Dokumente die zur Einfuhr und
Verzollung gebraucht werden natürlich vollständig und korrekt
sein.

das hängt von der Vereinbarung ab. Es kann auch sein, daß das
Konnossement (quasi die Bestätigung, daß die Ware auf dem
Schiff verladen ist) oder eine Spediteurübernahmebestätigung
ausreicht.

Das glaub ich nicht: Wenn ich nen Ursprungszeugnis brauche und das aber nicht kriege, warum sollte ich dann die Ware bezahlen?

sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Spediteuer
bestätigt, daß die Ware am Ankunftsort angekommen ist, werden
die Papiere der bezogenen Bank vorgelegt, die diese prüft. Ist
die Prüfung ok, kann die Ware an den Empfänger übergeben
werden.

Die Bank ist dann aber auch verpflichtet die Zahlung
„unwiderruflich“ zu leisten. Das heißt die Überweisung kann
nicht rückgängig gemacht werden, so sie einmal ausgeführt ist.

Naja, auch das ist so eine Sache. Grundsätzlich verpflichtet
sich nur die Bank des Importeurs an die Bank des Exporteurs zu
zahlen, wenn die Dokumente vollständig sind. Es gibt aber
darüber hinaus die Möglichkeit, ein Akkreditiv bestätigen zu
lassen, d.h. daß die Bank, die die Dokumente aufnimmt, sich
verpflichtet, an den Exporteur auszuzahlen, wenn sie die
Dokumente für vollständig hält, unabhängig davon, ob die Bank
des Importeurs das genauso sieht, imstande ist zu zahlen oder
im Land des Importeurs hinreichend Devisen vorhanden sind.

Wenn die Bank den eigenen Kunden ruinieren will, dann ja, ansonsten wird sie sich beim Kunden rückversichern, ob alles okay ist. Und Devisenprobleme: da brauchste dann auch nicht mit l/c hinliefern, da gehste am besten gleich zum auswärtigen Amt und holst dir ne Bürgschaft.

Die Höhe der Kosten für die Bestätigung bemißt sich dann
natürlich nach der Bonität des anderen Landes und der
jeweiligen Bank.

Natürlich läßt sich viel konstruieren. Letzendlich kannste auch sagen, daß wenn dir jemand die Ware in bar bezahlt, unter den Banknoten ein großer Teil gefälschter Noten sein könnte.

Partner, die auf diesem Wege zusammenarbeiten vereinbaren
sowieso, daß ein Teil (ca 10-15%) nicht per Akkreditiv sondern
nachträglich per Scheck bezahlt werden, um somit einen
Garantierückhalt zu haben.

Das gibt es, ist aber unelegant und in verschiedener Hinsicht
problematisch. Insbesondere deshalb, weil man ein Akkreditiv
ja deshalb wählt, wenn man sich über die Zahlungsfähigkeit des
Abnehmers oder seines Landes etwas unsicher ist.

Absoluter Quatsch. Sämtliche Importe aus Fernost werden über Akkreditive abgewickelt. Oftmals gibt es weder über Exporteur noch Importeur irgendwelche zweifel der Bonität. Grund ist allein, daß bei etwaigen Rechtstreitigkeiten es absolut schwierig ist, den Prozess aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse des anderen Landes zu führen.

Wenn der

Importeur eine laufende Anlage vor Ort stehen hat, ist es u.U.
unwahrscheinlich, daß der sich sagt: „Hey, die Anlage läuft,
also zahle ich mal den Restbetrag per Scheck.“ Diese 10-15%
sind zudem meist der Gewinn aus einem Projekt. Ich denke,
diese Art der Zahlungsabwicklung dürfte für einen nicht
unerheblichen Teil der Pleiten bei Maschinenbauern
verantwortlich sein.

Es gibt ja nicht nur Einmalgeschäfte. Z.B. der Import von Textilien, auch in Lohnarbeit, wird so abgehandelt. Desweiteren Importe von Elektroartikeln und Werkzeugen aller Art. Da gibt es Partner die seit Jahrzehnten zusammenarbeiten und trotzdem jedes Geschäft über L7C abhandeln.

Eleganter und sicherer für beide Seiten ist es, wenn die Bank
des Exporteurs eine Gewährleistungsgarantie zugunsten des
Importeurs herauslegt. D.h. unabhängig davon, ob der Exporteur
später in der Lage ist, evtl. Gewährleistungsforderungen zu
erfüllen, kann der Importeur seine Gewährleistungsansprüche
sicher sein, daß er entsprechende „Entschädigung“ erhält, wenn
die Anlage dann doch nicht läuft.

Nun ja, Verbrecher und Halunken gibt es überall, aber das Risiko soll nicht durch das Zahlungsmittel L/C gesichert sein.

gruss
winkel

Risiken werden dadurch vermieden, daß vom Verlader und davor
schon durch eine Vertrauensperson Prüfungen der
Vollständigkeit, der Vollzähligkeit und der Qualität erfolgen.
diese Prüfzertifikate sind Bestandteile der Dokumente.

das kenn ich z.b. nur aus einzelfaellen - dann macht das aber
nicht der verlader, sondern eine zertifizierungsstelle…

In Fernost leben ganze Agenturen davon im Sinne des Auftraggebers die Waren vor Verpackung und Versand zu prüfen.

Manchmal tun es die Käufer selbst und legen ihre Bestätigung den Papieren bei. sobald dieses Paier fehlt, wird die Bank hier nicht zahlen.

Desweiteren müssen die Dokumente die zur Einfuhr und
Verzollung gebraucht werden natürlich vollständig und korrekt
sein.

einfuhrdokumente kenne ich von l/cs eigentlich gar nicht, es
sei denn, es wird bezug auf eine notwendige einfuhrgenehmigung
genommen…

Ich sprach nicht von einfuhrdokumenten, sondern von Dokumenten, die für die Einfuhr notwendig sind: z.B. Ursprungszeugnisse, Israelerklärungen ( :wink: ) o.ä.

sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Spediteuer
bestätigt, daß die Ware am Ankunftsort angekommen ist, werden
die Papiere der bezogenen Bank vorgelegt, die diese prüft. Ist
die Prüfung ok, kann die Ware an den Empfänger übergeben
werden.

das kenn ich total anders: das fcr sieht vor, dass der
spediteur eine ware zur unwiderruflichen weiterbefoerderung
an/nach… uebernommen hat…!! mehr nicht! ob er wirklich hat
oder nicht kann aus der ferne im prinzip niemand pruefen!

ich glaube ich betrachte das ganze als Import und du als Export.
Zumeist werden solche Transporte über große Speditionen erledigt und wenn z.b. Kühne und Nagel in HongKong einen Sachstand an kühne und Nagel Deutschland meldet, dan sollte man da irgenwo schon Vertrauen hinterlegen können.

Die Bank ist dann aber auch verpflichtet die Zahlung
„unwiderruflich“ zu leisten. Das heißt die Überweisung kann
nicht rückgängig gemacht werden, so sie einmal ausgeführt ist.

korrekt! daher meine frage: wieviele akkreditive „platzen“??

Nur die, wo der Kunde pleite ist.

Partner, die auf diesem Wege zusammenarbeiten vereinbaren
sowieso, daß ein Teil (ca 10-15%) nicht per Akkreditiv sondern
nachträglich per Scheck bezahlt werden, um somit einen
Garantierückhalt zu haben.

ach weisst du: wenn ich 85-90% der summe einer kompletten
industrieanlage habe, dann werde ich bescheiden auf den rest
verzichten…

Es wird ja international nicht nur mit Industrieanlagen gehandelt. Dein Hemd wird auch mit L/C bezahlt.

gruss
winkel

Was ist eigentlich aus deinen Batterien geworden???

moin,

ich glaube ich betrachte das ganze als Import und du als
Export.

stimmt! ich betrachte das ausschliesslich von der exportseite!

Was ist eigentlich aus deinen Batterien geworden???

die gingen in 4 x 40ft raus - wir hatten eine ueberbauloesung für MEHR geld, als zusaetzliche container gekostet haben…

gruss
kuddel

Das glaub ich nicht: Wenn ich nen Ursprungszeugnis brauche und
das aber nicht kriege, warum sollte ich dann die Ware
bezahlen?

Verstehe ich nicht. Der Käufer wird das verlangen, was er braucht und für richtig hält. Es kann auch sein, daß er verlnagt, daß die Ware in rosafarbenem Papier verpackt ist. Es kann auch sein, daß er nicht verlangt, daß die Ware in einem einwandfreien Zustend ist. Beides ist nicht vernüftig, aber nicht unmöglich.

Daß was da sein soll, muß natürlich auch vorgelegt werden. Alles andere jedoch nicht.

Naja, auch das ist so eine Sache. Grundsätzlich verpflichtet
sich nur die Bank des Importeurs an die Bank des Exporteurs zu
zahlen, wenn die Dokumente vollständig sind. Es gibt aber
darüber hinaus die Möglichkeit, ein Akkreditiv bestätigen zu
lassen, d.h. daß die Bank, die die Dokumente aufnimmt, sich
verpflichtet, an den Exporteur auszuzahlen, wenn sie die
Dokumente für vollständig hält, unabhängig davon, ob die Bank
des Importeurs das genauso sieht, imstande ist zu zahlen oder
im Land des Importeurs hinreichend Devisen vorhanden sind.

Wenn die Bank den eigenen Kunden ruinieren will, dann ja,
ansonsten wird sie sich beim Kunden rückversichern, ob alles
okay ist.
Und Devisenprobleme: da brauchste dann auch nicht
mit l/c hinliefern, da gehste am besten gleich zum auswärtigen
Amt und holst dir ne Bürgschaft.

Die isr der Unterschied zwischen einem bestätigtem und einem unbestätigtem Akkreditiv schon klar, oder?

Die Höhe der Kosten für die Bestätigung bemißt sich dann
natürlich nach der Bonität des anderen Landes und der
jeweiligen Bank.

Natürlich läßt sich viel konstruieren. Letzendlich kannste
auch sagen, daß wenn dir jemand die Ware in bar bezahlt, unter
den Banknoten ein großer Teil gefälschter Noten sein könnte.

Hä? Es geht hier darum, daß die bestätigende Bank ins Obligo geht, d.h. zahlt, unabhängig davon, ob der Importeur oder seine Bank zahlt. Es ist doch wohl vollkommen logisch, daß ich da verschiedene Risikoprämie ansetze, je nachdem, aus welchem Land ich letztlich erwarte.

Das gibt es, ist aber unelegant und in verschiedener Hinsicht
problematisch. Insbesondere deshalb, weil man ein Akkreditiv
ja deshalb wählt, wenn man sich über die Zahlungsfähigkeit des
Abnehmers oder seines Landes etwas unsicher ist.

Absoluter Quatsch. Sämtliche Importe aus Fernost werden über
Akkreditive abgewickelt.

Quatsch!

Oftmals gibt es weder über Exporteur
noch Importeur irgendwelche zweifel der Bonität. Grund ist
allein, daß bei etwaigen Rechtstreitigkeiten es absolut
schwierig ist, den Prozess aufgrund mangelnder
Rechtskenntnisse des anderen Landes zu führen.

Letzteres stimmt zwar eingeschränkt, ersteres ist allerdings auch ziemlicher Unfug.

Eleganter und sicherer für beide Seiten ist es, wenn die Bank
des Exporteurs eine Gewährleistungsgarantie zugunsten des
Importeurs herauslegt. D.h. unabhängig davon, ob der Exporteur
später in der Lage ist, evtl. Gewährleistungsforderungen zu
erfüllen, kann der Importeur seine Gewährleistungsansprüche
sicher sein, daß er entsprechende „Entschädigung“ erhält, wenn
die Anlage dann doch nicht läuft.

Nun ja, Verbrecher und Halunken gibt es überall, aber das
Risiko soll nicht durch das Zahlungsmittel L/C gesichert sein.

Welches Risiko? Das Risiko, nach der Zahlung ohne Ware dazustehen? Das Risiko nach Lieferung der Ware ohne Geld darzustehen? Diese beiden Risiken sind genau der Witz beim Akkreditiv.

Das Gewährleistungsrisiko gehört aber in der Tat aber nicht zum Sinn eines Akkreditivs. Dafür ist eine Gewährleistungsgarantie da; oftmals werden sogar Garantie und Akkreditiv untrennbar aneinander geknüpft, d.h. Auszahlungsbedingung ist oft, daß eine Gewährleistungsgarantie (u.U. auch eine Vertragserfüllungsgarantie bei längerlaufenden Lieferkontrakten) vorliegen muß.

Gruß
Christian