Einschreiben - welche Bestimmungen?

Hallo!

Welche Leistung muss bei einem Einwurfeinschreiben von der Post / dem Briefträger erbracht werden?

Konkret geht es um die Zustellung einer DVD, die laut Absender losgeschickt und deren Einwurf von der Post dokumentiert wurde. Allerdings ist die Sendung nie beim Empfänger angekommen, was daran liegen kann, dass die Sendung nicht in den DinA4 großen Briefkasften gepasst hat.
Vermutung: die Sendung hat rausgeguckt und ist geklaut worden.

Ist das überhaupt zulässig, ein Einschreiben auf diese Art zuzustellen? Dann könnte der Umschlag doch gleich auf die Fußmatte gelegt werden, oder??

Gruß, Mirabelle

Deshalb bietet die Post auch drei verschiedene Einschreiben an:
Einwurfeinschreiben (Absendenachweis und Zustellnachweis)
Übergabeeinschreiben (Übergabe an empfangsberechtigte Person gegen Quittung)
Übergabe persönlich (kriegt nur der bestimmte Empfänger ausgehändigt)

Grüße

DAS ist klar!
Meine Frage ist aber: Welche genauen Bestimmungen gelten für ein Einwurfeinschreiben?
Gruß, Mirabelle

Es einzuwerfen und den Zeitpunkt zu dokumentieren.
Wenn der Empfänger keinen Briefkasten hat oder jener zu klein ist, da kann der Zusteller ja nichts dran ändern.
Er hat das Ding zuzustellen, mehr nicht.

Grüße