Privates Paket aus USA - Zoll?

Hallo zusammen.

Ich bin völlig ahnungslos in diesem Bereich, deshalb hoffe ich das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich will mir von einer Privatperson in den USA ein gebrauchtes medizinisches Gerät schicken lassen, was mit Mikrostrom funktioniert. Nun habe ich bedenken wie das mit dem Zoll abläuft.
Als erstes sind diese Geräte auf dem deutschen Markt nicht erhältlich und somit beim Zoll wohl auch nicht bekannt, dass heißt ich habe ein wenig Bedenken, dass die Lieferung überhaupt nicht durchgelassen wird.
Das zweite ist die Frage nach den Einfuhrabgaben. Ich möchte natürlich möglichst wenig zahlen. Was für Möglichkeiten gibt es da? Ich habe gelesen man könnte als Geschenk versenden, allerdings wäre dann die Ware nicht versichert. Ist das richtig?

Hallo,

Geschenke können ruhig versichert sein.
Sie dürfen nur bestimmte Beträge nicht überschreiten bzw. müssen ersichtlich Geschenke sein.
Das Gerät könnte man als Elektronikschrott zum ausschlachten deklarieren. Dann erscheint ein Geschenk logisch, Du hast halt dann die Fracht bezahlt.

Grüße

o.t.
hallo,

Ich will mir von einer Privatperson in den USA ein gebrauchtes
medizinisches Gerät schicken lassen, was mit Mikrostrom
funktioniert.

bitte, was ist mikrostrom?

fragt ernsthaft
ann

Hi!

Ein Geschenk darf den Wert von 45 Euro nicht überschreiten.

Deine Bedenken, dass man das gerät nicht kennt und deswegen nicht einführen lässt, sind aber völlig aus der Luft gegriffen. Es gibt für alles auf dieser Welt, mit Ausnahme des Menschen, eine Zolltarifnummer.
Die kann dir evenzuell dein Verkäufer schon sagen, dann kannst du sofort deine Abgaben eruiren und ob eventuell ein Ursprungsnachweis oder eine Einfuhrgenehmigung etc. benötigt werden.

Übrigens: Der Verkäufer soll gleich ohne VAT fakturieren.

Grüße
Dusan

Hallo Ann

schau mal nach bei

http://www.mikrostrom.de

Bleib gesund!

Gruss
Heinz

Servus Dusan,

dieses:

Der Verkäufer soll gleich ohne VAT fakturieren.

braucht man dem Verkäufer nicht sagen, denn es gibt in den USA keine VAT, im Gegensatz zu anderen anglophonen Ländern wie UK und Australien.

Die US-sales tax funktioniert vollkommen anders wie die EU-VAT, und Steuerbefreiungen für ausgeführte Waren gibt es überhaupt nicht systematisch, das hängt vom Bundesstaat ab. Louisiana ist meines Wissens die einzige Ausnahme, aber vielleicht sind da auch noch andere.

Bei US-Amerikanern ist das Bewusstsein, dass es wo anders anders sein könnte, in der Regel noch weniger ausgeprägt als bei uns (ich denke da an ein nettes Gespräch an der Hotline von USPS, in dessen Verlauf ich erfolglos der Mitarbeiterin versucht habe zu erklären, dass es in Francfort Airport kein USPS office gibt, weil Francfort Airport in Deutschland ist…). Daher noch wichtiger, nicht mit Dingen Verwirrung zu stiften, die die Leute nicht kennen, z.B. VAT und VAT-Befreiung.

Schöne Grüße

MM

Hi

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Mein Verkäufer wird mir die Zolltarifnummer nicht geben können. Er ist ja auch kein Händler sondern ebenso wie ich, ein einfacher Endnutzer und hat keine Ahnung von Im- und Export. Wer könnte mir denn die Nummer nennen? Der Hersteller des Gerätes sitzt in den USA, aber ich weiß mit Sicherheit das dieser die Geräte nur im Inland vertreibt, also fürchte ich das mir dort auch niemand eine Auskunft geben kann. Oder kann ich die Nummer direkt beim Zoll erfragen? Würden die dann umfangreiche Informationen benötigen?

Das mit dem Fakturieren ist auch so eine Sache. Da ich ja von einer Privatperson kaufe, werde ich auch keine Rechnung o.ä. bekommen. Da stellt sich dann sowieso die Frage wie der Zoll die Einfuhrsteuern berechnen will, ohne das der bezahlte Preis belegbar ist.

Gruß
Hendrik

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Hallo und danke für die Antwort.
Gute Idee aber wahrscheinlich leicht durchschaubar wenn mich die Menschen im Zollamt bitten mal das Gerät einzuschalten und es dann doch funktioniert. Weiß ja nicht ob sowas gemacht wird, aber wenn wärs natürlich unangenehm.

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hi heinz,

http://www.mikrostrom.de

aha, danke.

ohne irgendeine aussage über den sinn und unsinn von „mikrostrom“ machen zu wollen: das gerät benötigt zum betrieb netzspannung. und die ist in den USA meistens 110 V ~, bei uns jedoch 230 V ~.

ob der fragesteller das bedacht hat?

Bleib gesund!

dito.

gruß
ann

Hi Ann

das gerät benötigt zum betrieb
netzspannung. und die ist in den USA meistens 110 V ~, bei uns
jedoch 230 V ~.

Vermutlich kommt dann etwas mehr als doppelt so viel Mikrostrom aus dem
Gerät, aber bestimmt nicht lange. Der Schaden wird sich also in Grenzen
halten.

Gruss
Heinz

Hallo Hendrik

Der Verkäufer soll auf die Versandpapiere einfach draufschreiben, wie
das Gerät heisst und welchen Wert es ungefähr hat.

Der Zoll weiss dann schon, was er mit den Angaben machen muss.

Vielleicht beachtest Du noch, was Ann geschrieben hat (110/230 Volt).

Es ist nicht so kompliziert, wie Du Dir das denkst :wink:

Gruss
Heinz

ohne irgendeine aussage über den sinn und unsinn von
„mikrostrom“ machen zu wollen: das gerät benötigt zum betrieb
netzspannung. und die ist in den USA meistens 110 V ~, bei uns
jedoch 230 V ~.

ob der fragesteller das bedacht hat?

Hallo Ann.

Ja hab ich bedacht. Gerät wird mit Batterie betrieben.

Hallo Heinz

Danke schön. Aus irgendeinem Grund erwarte ich immer das schlimmste von den deutschen Ämtern. Weiß auch nicht wieso :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

hier wurde viel Richtiges, aber auch viel Falsches geschrieben. Der Zoll hält sich an den „Elektronischen Zolltarif“ (EZT) der Europäischen Union, den man hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… auch selber einsehen kann. Als Laie wird man aber in den meisten Fällen nicht besonders weit kommen weil zwar ALLES, was es auf der Welt gibt, katalogisiert ist, aber Vieles in einer Struktur, die man mit normalem Menschenverstand manchmal nicht ausreichend verstehen wird.
Sei aber gewiß - Dein Gerät ist auch dort mit einer Warentarifnummer hinterlegt, auch wenn es nicht namentlich erfaßt wird.

Dem Paket MUSS eine Rechnung („Invoice“) beiliegen, auch bei Geschenken - dann eben eine „Proforma Incoice“. Es dient nicht unbedingt dazu den Kauf eines Gerätes zu bestätigen (bei einem Geschenk eh widersinnig) sondern man hat es einfach so geregelt daß immer eine Rechnung als Begleitpapier dabei sein muß, auch wenn kein Geld fließt. Diese Rechnung muß den Wert der Ware im Paket angeben - auch bei Geschenken. Wenn Dein Gerät also 100 USD wert ist, muß es so aufgeführt werden (also NICHT: „proforma 1 EUR“).
Nach der Wertangaben richtet sich später die Berechnung der Zollabgaben, sodaß eine möglichst preiswerte Deklaration sinnvoll ist.

Dein Versender MUSS also eine Proforma Invoice am Paket befestigen und einen möglichst preiswerten aber glaubwürdigen Warenwert angeben. Dann schreibt er noch dazu daß es ein Geschenk ist.

Die Warentarifnummer kann ich Dir heraussuchen wenn Du mal einen Link schicksz auf dem so ein Gerät zu sehen ist. Wahrscheinlich kann man sich - wie meistens - dann streiten weil es verschiedene mögliche Nummern gibt, aber zumindest hast Du dann schon mal eine mögliche Nummer an der Hand.

Wichtig ist weiter daß der Zoll anhand des Ursprungslandes der Ware berechnet wird. Ein Gerät aus China muß also Einfuhrabgaben gemäß „China“ zahlen, auch wenn das Paket aus den USA kommt. Wichtig daher: Angabe des Ursprungslandes der Ware!

Es gibt für die Einfuhr nun 3 denkbare Varianten:

  1. normale Verzollung.
    Falls Zoll fällig wird, berechnet man den anhand des Warenwertes, wobei auch auf einen Teil der Transportkosten Zoll erhoben wird. Zusätzlich kommen 16% Einfuhrumsatzsteuer dazu, die auf den Warenwert, die kompletten Transportkosten und den zuvor berechneten Zollbetrag gerechnet werden. Das wird aber der Zoll oder der Lieferdienst erledigen, selber rechnen brauchst Du also nicht. Es kann sein daß der Lieferdienst die Verzollung für Dich macht und Du zahlst dann wie bei einer Nachnahme an den Paketfahrer die Abgaben. Oder Du mußt bei einem Binnenzollamt in Deiner Nähe andackeln und dort alles erledigen.

In diesem Fall wichtig: eine möglichst preiswerte Versandart wählen, denn die Transportkosten werden sowohl beim Zollbetrag als auch der MwSt eingerechnet. Geringe Transportkosten senken also auch die Einfuhrabgaben.

  1. Geschenk
    a) Wert unter 45 EUR:
    man kann eine sog. Freischreibung machen und die Ware erreicht Dich ganz ohne Abgaben oder weitere Umstände.

b) Wert zwischen 45 und 350 EUR:
Eine sog. Pauschalisierung ist möglich. Dann zahlst Du, anders als bei Fall 1 (normale Verzollung), pauschal 13,5% Abgaben auf den reinen Warenwert. Zu beachten ist hier allerdings: manchmal kommt man damit schlechter weg als bei normaler Verzollung, z. B. wenn man zollfreie Waren hat, für die außerdem nur ein ermäßigter MwSt-Satz von 7% anfällt; klar, denn die 7% sind preiswerter als 13,5%. Das ist z. B. bei Büchern der Fall.

Der Fahrplan ist jetzt also, nochmal zusammengefaßt:

Dein Versender schreibt eine „Proforma Invoice - for customs purposes only“, auf der neben seiner Absender- auch Deine Empfängeradresse inkl. Telefonnummer, wo Du erreichbar bist, draufsteht (bei Rückfragen durch den Zoll oder den Paketdienst).
WICHTIG: Er muß das Paket privat versenden, also nicht aus der Firma heraus, weil das gerade so praktisch ist - der Zoll akzeptiert das sonst nicht als „Kleinsendung von privat an privat“ - Firmen verschenken nichts, sozusagen :smile:

Dann schreibt er groß „Gift“ auf die Rechnung, dazu den Inhalt des Paketes mit einer genauen Warenbeschreibung (z. B. „Reizstromgerät, blau, inkl. Netzteil und Adaptern…“), dazu das Ursprungsland des Gerätes (also wo es gebaut wurde), und einen glaubhaften, aber niedrig angesetzten Warenwert.

Datum, Unterschrift, fertig. Dann AUSSEN ans Paket kleben. Das Paket kommt dann ohne weiteres zu Dir, oder Paketdienst/Zoll melden sich mit allem weiteren bei Dir.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

bei Muster und Geschenk würde ich immer zur Wertangabe dazuschreiben „No commercial value - for custom purposes only!“
Eintarifieren würde ich das Ganze als Medizinische Instrumente, elektronisch, andere, hier: gebrauchtes Mikrostromtherapiegerät,
9018 9085 000 00
Sollte das Ganze der Nervenreizung dienen, ersetze „andere“ durch „Apparate und Geräte zur Nervenreizung“, Rest ist gleich, dann aber 9018 9075 000 00.
Viel Spaß beim Verzollen und einen schönen, ersten Advent,

Marcus

@ macfleih & blauschatten

Tausend Dank. Perfekt erklärt.