Hallo,
hier wurde viel Richtiges, aber auch viel Falsches geschrieben. Der Zoll hält sich an den „Elektronischen Zolltarif“ (EZT) der Europäischen Union, den man hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… auch selber einsehen kann. Als Laie wird man aber in den meisten Fällen nicht besonders weit kommen weil zwar ALLES, was es auf der Welt gibt, katalogisiert ist, aber Vieles in einer Struktur, die man mit normalem Menschenverstand manchmal nicht ausreichend verstehen wird.
Sei aber gewiß - Dein Gerät ist auch dort mit einer Warentarifnummer hinterlegt, auch wenn es nicht namentlich erfaßt wird.
Dem Paket MUSS eine Rechnung („Invoice“) beiliegen, auch bei Geschenken - dann eben eine „Proforma Incoice“. Es dient nicht unbedingt dazu den Kauf eines Gerätes zu bestätigen (bei einem Geschenk eh widersinnig) sondern man hat es einfach so geregelt daß immer eine Rechnung als Begleitpapier dabei sein muß, auch wenn kein Geld fließt. Diese Rechnung muß den Wert der Ware im Paket angeben - auch bei Geschenken. Wenn Dein Gerät also 100 USD wert ist, muß es so aufgeführt werden (also NICHT: „proforma 1 EUR“).
Nach der Wertangaben richtet sich später die Berechnung der Zollabgaben, sodaß eine möglichst preiswerte Deklaration sinnvoll ist.
Dein Versender MUSS also eine Proforma Invoice am Paket befestigen und einen möglichst preiswerten aber glaubwürdigen Warenwert angeben. Dann schreibt er noch dazu daß es ein Geschenk ist.
Die Warentarifnummer kann ich Dir heraussuchen wenn Du mal einen Link schicksz auf dem so ein Gerät zu sehen ist. Wahrscheinlich kann man sich - wie meistens - dann streiten weil es verschiedene mögliche Nummern gibt, aber zumindest hast Du dann schon mal eine mögliche Nummer an der Hand.
Wichtig ist weiter daß der Zoll anhand des Ursprungslandes der Ware berechnet wird. Ein Gerät aus China muß also Einfuhrabgaben gemäß „China“ zahlen, auch wenn das Paket aus den USA kommt. Wichtig daher: Angabe des Ursprungslandes der Ware!
Es gibt für die Einfuhr nun 3 denkbare Varianten:
- normale Verzollung.
Falls Zoll fällig wird, berechnet man den anhand des Warenwertes, wobei auch auf einen Teil der Transportkosten Zoll erhoben wird. Zusätzlich kommen 16% Einfuhrumsatzsteuer dazu, die auf den Warenwert, die kompletten Transportkosten und den zuvor berechneten Zollbetrag gerechnet werden. Das wird aber der Zoll oder der Lieferdienst erledigen, selber rechnen brauchst Du also nicht. Es kann sein daß der Lieferdienst die Verzollung für Dich macht und Du zahlst dann wie bei einer Nachnahme an den Paketfahrer die Abgaben. Oder Du mußt bei einem Binnenzollamt in Deiner Nähe andackeln und dort alles erledigen.
In diesem Fall wichtig: eine möglichst preiswerte Versandart wählen, denn die Transportkosten werden sowohl beim Zollbetrag als auch der MwSt eingerechnet. Geringe Transportkosten senken also auch die Einfuhrabgaben.
- Geschenk
a) Wert unter 45 EUR:
man kann eine sog. Freischreibung machen und die Ware erreicht Dich ganz ohne Abgaben oder weitere Umstände.
b) Wert zwischen 45 und 350 EUR:
Eine sog. Pauschalisierung ist möglich. Dann zahlst Du, anders als bei Fall 1 (normale Verzollung), pauschal 13,5% Abgaben auf den reinen Warenwert. Zu beachten ist hier allerdings: manchmal kommt man damit schlechter weg als bei normaler Verzollung, z. B. wenn man zollfreie Waren hat, für die außerdem nur ein ermäßigter MwSt-Satz von 7% anfällt; klar, denn die 7% sind preiswerter als 13,5%. Das ist z. B. bei Büchern der Fall.
Der Fahrplan ist jetzt also, nochmal zusammengefaßt:
Dein Versender schreibt eine „Proforma Invoice - for customs purposes only“, auf der neben seiner Absender- auch Deine Empfängeradresse inkl. Telefonnummer, wo Du erreichbar bist, draufsteht (bei Rückfragen durch den Zoll oder den Paketdienst).
WICHTIG: Er muß das Paket privat versenden, also nicht aus der Firma heraus, weil das gerade so praktisch ist - der Zoll akzeptiert das sonst nicht als „Kleinsendung von privat an privat“ - Firmen verschenken nichts, sozusagen 
Dann schreibt er groß „Gift“ auf die Rechnung, dazu den Inhalt des Paketes mit einer genauen Warenbeschreibung (z. B. „Reizstromgerät, blau, inkl. Netzteil und Adaptern…“), dazu das Ursprungsland des Gerätes (also wo es gebaut wurde), und einen glaubhaften, aber niedrig angesetzten Warenwert.
Datum, Unterschrift, fertig. Dann AUSSEN ans Paket kleben. Das Paket kommt dann ohne weiteres zu Dir, oder Paketdienst/Zoll melden sich mit allem weiteren bei Dir.
Gruß,
MecFleih