Servus,
aus leidvoller Erfahrung weiß ichs in groben Zügen:
Die genannte Ausnahmeregelung gilt bloß für Blechritter, die verbrauchsteuerpflichtige Waren mit sich führen. Wer mit dem Flieger oder mit der Eisenbahn unterwegs ist und sich die Ware schicken lassen will, hat gelitten.
Vor Aufhebung der Zollgrenzen innerhalb Europas war das easy: Hin zum Zoll, EUSt und ggf. Akzisen entrichten, Paket mitnehmen.
Heute, nach erfolgter Freigabe des Warenhandels, ist daraus ein Riesenproblem geworden: Der Versender von verbrauchsteuerpflichtigen Waren muss sich bei Versand an Endverbraucher im Bestimmungsland beim Zoll erfassen lassen und dort die Verbrauchsteuern selbst anmelden und abführen; zu allem hin wird der Versender verbrauchsteuerpflichtiger Waren auch im Land des Empfängers umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, mit allem Larifari, der da mit dranhängt - mit der Folge, dass sehr viele Weingüter und Sektkeller nach erfolgter Liberalisierung des innergemeinschaftlichen Handels nicht mehr an Endverbraucher im Gemeinschaftsgebiet versenden, weil ihnen der Papierkrieg die Marge auffrisst.
Besonders bizarr wird das im Fall von Wein, weil in D die Verbrauchsteuer auf Wein zwar besteht, wie einheitlich in Europa, aber mit einem Tarif von Null Prozent…
Es scheint eine Möglichkeit zu geben, sich als Endverbraucher beim Zoll als Importeuer erfassen zu lassen und den ganzen Scheiß selber zu erledigen, so dass dann der Versender im übrigen Gemeinschaftsgebiet die Lieferung behandeln kann wie die an einen gewerblichen Abnehmer. Ich habe vor einigen Jahren versucht, das in die Wege zu leiten, aber obwohl ich glaube, im Lesen von Texten aus Gesetzen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien aus Steuer- und Abgabenrecht einigermaßen geübt zu sein: Ich habs dann gelassen, weil ich einfach nicht kapiert habe, wies geht.
So rollen die Container-Sattelzüge halt weiter bei Kehl und bei Forbach über die Grenze, Jacques’ Weindepot freut sich, und die wirklichen Funde sind den Blechrittern mit fettem Kofferraum vorbehalten.
Schöne Grüße
MM