Unbestellte Ware - Rückgabe - 20% Stornogebühr!?

Liebes Forum,
kann man dazu beispielsweise eine (Straf-) Anzeige stellen?

Zum Sachverhalt:

  • Ich hatte einmal einen Toner fuer meinen Drucker bestellt, Anfang dieses Jahres erhalten und selbstverstaendl. die Rechnung bezahlt (Argument der Firma: ich sei dadurch „Bestandskunde“).

  • Vor ein paar Tagen erhielt ich von der Firma einen Anruf (quasi Nachfrage ob alles o.k. sei), dabei teilte ich (unmissverstaendlich!)mit, dass die Ware nicht meinen Erwartungen entsprochen hat (Druckleistung, Druckqualitaet), ich machte auch deutlich klar, dass ich keine weiteren Bestellungen mehr taetigen werde.

  • Am gleichen Tag wurde ich noch mal angerufen. Man teilte mir mit, dass man als Entschaedigung usw. ein Sonderangebot unterbreitet, daraufhin antwortete ich, dass ich mir das jetzt nicht merken kann (ich war unterwegs, das Gespraech nahm ich daher per Mobiltelefon = Anrufweiterleitung entgegen) und man mir doch bitte ein entsprechendes Angebot(!) zufaxen oder mailen solle.

  • Ich habe definitiv k e i n (!!!) Angebot erhalten. Ich habe auch k e i n e (!!!) „Auftragsbestaetigung“ erhalten, abgesehen davon, dass ich ja gar keine Bestellung vorgenommen hatte.

  • Vor wenigen Tagen erhielt ich dann fuer mich voellig ueberraschend eine Warensendung mit einem Komplettsatz Toner, da ich des Oefteren Pakete erhalte und so auch an diesem Tag diese Lieferung nicht die einzige war, nahm ich die Sendung entgegen, erst danach war es mir moeglich zu erkennen, dass hier eine Fehllieferung / ein Irrtum vorliegt.

  • Daraufhin setzte ich mich mit der Firma telefonisch in Verbindung und versuchte den Irrtum aufzuklaeren, leider misslang dies, meine Argumente wurden nicht gehoert / wurden ignoriert, so zum Beispiel die Aussage zur so genannten Auftragsbestaetigung: von Seiten der Firma wurde behauptet, dass ich ein Fax zur Auftragsbestaetigung erhalten habe, was meinerseits bestritten wurde, von Seiten der Firma wurde jedoch das vehement behauptet ohne die eigene Behauptung abzupruefen und den Irrtum festzustellen.

  • Erst Tage spaeter gelang es mir bei einem erneuten Telefongespraech, den Sachverhalt so wie eben beschrieben einer Mitarbeiterin der Firma darzulegen. Sie erkannten dabei, dass in der Tat keine Auftragsbestaetigung an mich gesandt wurde, da die Faxnummer nicht stimmig ist. Daraufhin sicherte sie mir zu, dass ich lediglich die Ware (kostenfrei per UPS) zurueck zu senden brauche.
    Per Email sandte sie mir die entsprechenden Versandpapiere (allerdings mit falscher Ruecksende-Adresse). Den Erhalt dieser Email bestaetigte ich ebenfalls per Email.

  • Interessanter Weise erreichte mich etwas spaeter – also nach meiner Re-Email (meine Kontaktdaten sind in dieser Email enthalten) – dann doch noch ein Fax mit der Auftragsbestaetigung (die Fax-Nr. darauf ist handschriftlich in die Korrekte geaendert) vom 12.07.2011 --> bei mir also erst eingegangen am 26.07.2011. Der guten Ordnung halber habe ich dieser Auftragsbestaetigung widersprochen, nach § 2 der Firmen-AGB ‘s (Widerspruch per Fax ebenfalls am 26.07.2011 an die Firma uebermittelt, zusaetzlich per Einwurfeinschreiben mit Rueckschein).

  • Nunmehr erhielt ich eine Email mit der Aussage: „Sobald die Ware aber bei uns eingegangen ist, wird die Rechnung natuerlich sofort unter Berücksichtigung von §8 abzgl. 20% Stornogebühr herausgenommen.“

Meine Fragestellung hierzu:

Das Verhalten der Firma kann aus meiner Sicht nur als unserioes eingeschaetzt werden. Ich fuehle mich bedraengt und schikaniert. Auch sind mir inzwischen durchaus Kosten entstanden (Zeitaufwendungen, Telefonkosten…).
Liegt hier eine Noetigung vor?

Kann man gegen diese Firma strafrechtlich vorgehen, d. h., kann ich die Firma anzeigen? Und wenn ja, welcher „Straftatbestand“ (oder wie immer das heisst) kann hier zu Grunde gelegt werden? Betrugsversuch? Nötigung? …?

Vielen Dank fuer Euer freundliches Bemuehen im Voraus!

Es gruesst
Herbert K. Heinz

Guten Tag,

rechtliche Fragen können hier (aus gesetzlichen Gründen) nicht beantwortet werden… siehe dazu FAQ:1129

Das Recht ist auf deiner Seite, allerdings brauchst du leider einen Anwalt, der sich mit der Firma auseinandersetzt. Du kannst natürlich bei der unseriösen Firma nochmal nachfragen, ob du bei dieser eindeutigen Beweislage wirklich den Anwalt einschalten musst (immerhin müssen die den ja im Endeffekt bezahlen) oder ob sie ein Einsehen haben.

Viel Erfolg!

Hallo,

wenn du Privatkäufer bist würde ich mich an eine Verbraucherschutzzentrale wenden um Schutz vor dem unlauteren Geschäftsgebahren dieser Firma zu bekommen.

Vielleicht kann dir eine solche Zentrale auch dabei helfen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von der Firma zu bekommen, wenn die das unterschreiben, müssten die dann in Zukunft Strafe zahlen, sollten die noch mal so was machen.

Es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung? Dann kann all das dein Anwalt für dich machen.

Stephanie

Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde meine Rechtsschutzversicherung informieren und wenn die nicht vernünftig werden einen Anwalt einschalten.
Der Hinweis mir den nochmaligen Versuch werde ich realisieren, also denen nochmal 'ne Chance geben. Allerdings sehe ich da wenig Erfolg.
Auch die Verbraucherzentrale werde ich informieren. Vll. ist denen ja die Fa. bereits bekannt.

Es grüßt
Herbert