Verwahrungsgebühr (reine Abzocke) 0,5€/Tag: leider schon 7€ zum möglichen Abholtermin. 10Tage bereits verstrichen.(hätte die Briefrückseite mal früher lesen sollen…)
Ihr seht also, dass das Abholen unwirtschaftlich ist. Ich könnte mir die Ware 3x erneut in China bestellen.
Deswegen ist meine Frage:
Muss ich irgendwelche Gebühren zahlen wenn ich es nicht abhole oder muss ich doch auch dennoch die Verwahrungsgebühr bezahlen ?
Also 50 Cent Verwahrungsgebühr sind nun wirklich keine Abzocke. Würde fast behaupten ein Schnäppchen. Dass nun zwischenzeitlich 7 Euro aufgelaufen sind, macht die Sache nicht besser und kannst du schlecht dem Zoll ankreiden. Dass du dafür die Ware 3x wieder in China bestellen könntest bedeutet aber wiederum, dass diese ebenfalls beim Zoll landen (so wie eben alle Artikel aus China). Du siehst, es wird nicht besser!
Wenn du die Ware nicht abholst und diese vernichten lässt, kommt wahrscheinlich noch eine Vernichtungs- und Beseitigungsgebühr auf die Verwahrungsgebühr. Diese musst du auf jeden Fall zahlen. Keine Sorge - der Zoll kommt zu seinem Geld und mit jedem Tag warten wird es mehr. Und spätestens mit dem Mahnbescheid steigst du in die hohen Beträge ein!
0,5€ pro Tag so viel hat wahrscheinlich der Versand aus China
gekostet für dieses Minipäckchen.
Schon klar. Für 50 Cent kann man natürlich weltweit Sendungen verschicken. Nochmals: Wo lebst Du denn? Für 50 Cent kannst Du nicht einmal einen Brief innerhalb Deutschlands verschicken.
Dass ich die Gebühr zahlen muss, hab ich mir schon irgendwie
gedacht, da werde ich wohl zum Zoll hinfahren müssen…
Warum sollte auch die Allgemeinheit für Kosten aufkommen, die Du verursachst?
Schon sehr strange, wie einige Leute so drauf sind…
Die Sendung geht nach 14 Tagen zum Absender zurück, auf dem Schrieb
vom Zoll steht auch drauf das es nett wäre direkt die Annahme zu
verweigern wenn man den Artikel nicht abholen möchte.
Wenn du die Ware nicht abholst und diese vernichten lässt,
kommt wahrscheinlich noch eine Vernichtungs- und
Beseitigungsgebühr auf die Verwahrungsgebühr. Diese musst du
auf jeden Fall zahlen.
Seit wann?
Du meinst jeder dritte hergelaufene kann mir Waren aus dem Ausland
schicken und ich müßte für die Zollkosten aufkommen?
Du meinst jeder dritte hergelaufene kann mir Waren aus dem
Ausland schicken und ich müßte für die Zollkosten aufkommen?
Wäre mir neu, kannst du das mal belegen?
Habe ich dies geschrieben? Wenn ja zeige mir bitte die Stelle. Hier geht es um bestellte Ware und nicht um „jeden dritten dahergelaufenen“.
Dass er trotzdem die 7 Euro (zwischenzeitlich wohl mehr) an Aufbwahrunsgkosten zahlen muss. Kannst du mir bitte belegen, dass er diese nicht zahlen muss?
Dass er trotzdem die 7 Euro (zwischenzeitlich wohl mehr) an
Aufbwahrunsgkosten zahlen muss.
Nur wenn er es abholt.
Wieso? Die Höhe der Kosten sind in § 7 Zollkostenverordnung klar geregelt. Die Lagerung hat er durch sein Schweigen erst ausgelöst. Die entstandenen Kosten werden schlicht mit einem Kostenbescheid vom Zoll angefordert. Der Zoll informiert eindeutig, dass die Lagerung kostenpflichtig ist und man sich schnell melden soll:
_"Bitte melden Sie sich kurzfristig bei dem in der Benachrichtigungskarte angegebenen Zollamt!
Postsendungen werden 14 Tage bei den Zollämtern gelagert und anschließend an den Versender zurück geschickt.
Die Lagerung von Postsendungen bei der Zollstelle ist kostenpflichtig. Lagerkosten werden jedoch erst ab 5 Euro erhoben, also ab dem 10. Tag einer kostenpflichtigen Lagerung.
Bitte melden Sie sich ebenfalls kurzfristig beim Zollamt, wenn Sie die Annahme verweigern wollen oder senden Sie die Benachrichtigungskarte an die in der Benachrichtigungskarte genannte Zollübergabestelle der Deutschen Post AG mit dem handschriftlichen Vermerk „Annahme verweigert“ zurück._
Die Fettung ist im Original ebenfalls vorgenommen!
Man kann nicht belegen das man etwas nicht zahlen muß, anders
herum wird ein Schuh draus.
Doch! Wenn z.B. in einer Gebührenverzeichnis z.B. das Wort „kostenlos“ auftaucht.