SCHWEDEN: IMMOBILIE AUF FAMILIENMITGL. ÜBERTRAGEN

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Nov 2004

Hallo,
wer weiss, an welche Stelle/Behörde man sich in Schweden wenden muss,
um eine Immobilie innerhalb der Familie auf eine andere Person, zu übertragen?

LG, P. P.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: SCHWEDEN: IMMOBILIE AUF FAMILIENMITGL. ÜBERTRA

    Hallo PP,

    dem deutschen Grundbuchamt entspricht die inkrivingsmyndigket am tingsrätt (Einschreibestelle am Amtsgericht). Dort eine Stempelsteuer von 1,5% des Kaufpreises zu entrichten. Wie das bei unentgeltlicher Übertragung gehandhabt wird, weiß ich nicht. Frist: spätestens drei Monate nach Vertrag. Eigentum entsteht, anders als in D, nicht erst durch die Eintragung. Aber erst durch die Eintragung kann der neue Eigentümer Belasten, Lasten ändern/löschen lassen etc.

    Kaufverträge für Grund und Boden werden in Schweden privatschriftlich geschlossen. Seit 1.1.2000 ohne Beschränkungen für Ausländer. Gibt auch keine Vorschrift, dass der Vertrag in Schweden geschlossen werden muss. Aber auf Schwedisch, schon.

    Schöne Grüße



    MM

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: SCHWEDEN: IMMOBILIE AUF FAMILIENMITGL. ÜBERT


      Hi MM,

      Tack så mycket für die schnelle informative Antwort.

      LG, PP

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!