Re: SCHWEDEN: IMMOBILIE AUF FAMILIENMITGL. ÜBERTRA
Hallo PP,
dem deutschen Grundbuchamt entspricht die inkrivingsmyndigket am tingsrätt (Einschreibestelle am Amtsgericht). Dort eine Stempelsteuer von 1,5% des Kaufpreises zu entrichten. Wie das bei unentgeltlicher Übertragung gehandhabt wird, weiß ich nicht. Frist: spätestens drei Monate nach Vertrag. Eigentum entsteht, anders als in D, nicht erst durch die Eintragung. Aber erst durch die Eintragung kann der neue Eigentümer Belasten, Lasten ändern/löschen lassen etc.
Kaufverträge für Grund und Boden werden in Schweden privatschriftlich geschlossen. Seit 1.1.2000 ohne Beschränkungen für Ausländer. Gibt auch keine Vorschrift, dass der Vertrag in Schweden geschlossen werden muss. Aber auf Schwedisch, schon.
Schöne Grüße
MM