Re^3: Postpaket versichert
Hi
Ich denke, wenn die Aussenverpackung keine Schäden aufwies
(die du bei übernahme hättest reklamieren müssen) dann ist der
Versender verantwortlich zu machen, denn er hat schlicht die
Ware nicht angemessen ihrer Anforderungen verpackt.
Das ist natürlich denkbar. Es ist aber auch denkbar, dass die
Post zu ruppig damit umgegangen ist.
In dem von mir geschilderten Fall war das Paket außen
unbeschädigt, die HD aber defekt. Mir ist eingefallen, dass
ich einen weiteren Fall der Art erlebt habe: Einen gebrauchten
Durchlauferhitzer. Auch hier wurde problemlos erstattet.
ich habe NOCH NIE erlebt das die Versicherung der Post gezahlt hat.
2 Fälle war nicht nachweisbar dass die Post einen Fehler begangen hat, da die Umverpackung unbeschädigt war, und in 3 Fällen war es so eindeutig ein Verpackungsfehler das es mir peinlich gewesebn wär jemanden anderen als die den Verkäufer dafür verantwortlich zu machen (22 Kilo-Buch (50x70) im Wert von ~1000 € in 1 Lage Luftfolie und 1 Packpapier z.B.)
Ja, du musst reklamieren. d.h. innerhalb einer Frist die
Verpackung und den Inhalt vorlegen. Dann wird man dir sagen
das sie dafür nicht verantwortlich sind, wenn jemand
empfindliche Ware in nem Paket verschickt.
Natürlich muss er die Ware vorlegen, das habe ich nicht
erwähnt. Ich musste das Paket zur örtlichen Poststelle
bringen, dort sah sich das jemand an und füllte ein
Berichtsformular aus. von dem hängt offenbar Wohl und Wehe des
Ganzen ab, den die Entscheider in der Zentrale verlassen sich
darauf.
da wurde dann ganz eindeutig erkannt dass diese Verpackung die ich mitbrachte nicht angemessen ist, was mir selber klar war, denn ich hätte SO (s.o.) vielleicht ein Sofakissen verpackt, und selbst dem hätte ich einen Nässeschutz mitgegeben.
Deiner Vermutung, die Post würde sich herausreden, stehen bei
mir zwei entgegengesetzte Erfahrungen gegenüber. Ich habe den
Eindruck: Da die Haftungshöhe ohnehin begrenzt ist, zahlen die
lieber als ein zeit- und kostenträchtiges Verfahren zu
riskieren.
"herausreden" nicht, das ist meist nicht nötig, da die Formulierung "dem Inhalt angemessene Verpackung" doch eigentlich klar ist. Wenn die Verpackung nicht Der Ware und dem Wert dieser angemessen entspricht sagen die das schon - und zahlen nicht. Nur wenn TROTZ angemessener Verpackung ein Schaden entsteht, dann wird gezahlt. Und wenn ich sehe was manche Leute wie verpacken kommt mir das kalte Grausen.
Allerdings habe ich in beiden Fällen innerhalb weniger Tage
reklamiert. Falls Less sich wegen Erprobung des Geräts,
Rückfrage beim Versender und Abwarten von Antworten hier
zuviel Zeit gelassen hat, stehen die Karten schlechter. Aber
das kann man noch erklären. Auf jeden Fall müsste er noch die
Original-Verpackung haben. Zumindest das Äußere - denn wie es
darin aussah, weiß die Post ja nicht.
ich glaube 7 Werktage ist die Frist, irgendwo hab ich einen Auszug aus den Transportbedingungen, den ich mir mal auf der Post kopieren lassen habe, falls ich den mal finde
Gruss. Helge