Postpaket versichert

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Nov 2004

Hallo,

ich hab mir nen Compi bei Ebay gekauft. Das Paket ist äußerlich heil angekommen, aber im Compi waren paar Teile rausgefallen. Nun läuft er trotz Einstecken der Teile nicht wirklich. Die Tastatur wird nicht erkannt. Der Verkäufer sagt, es hat funktioniert und war alles zusammengebaut, glaub ich auch, der hat 80 Bewertungen mit 100% positiv. Wurde also wohl das Paket von der Post recht rumgeworfen.

Seine Nachfrage bei der Post ergab, dass ich mich darum kümmern muß als Empfänger. Meine Postfiliale war wenig hilfreich (garned). Wie ist der Weg evlt die Versicherung der Post zu bemühen und lohnt das überhaupt? Wie gesagt, das Paket war außen unversehrt, die Ware war gut eingepackt und ein Fehler im Motherboard der Post nachzuweisen dürfte eher schwierig sein...? Wohin müßte ich mich bei der Post wohl wenden? Die einzige Aussage die ich habe war ... an die ausliefernde Poststelle ... aber welche das ist konnte man mir nicht sagen. Hm.

Gruß Less

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Postpaket versichert

    Hallo,

    ich hatte mal einen ähnlichen Fall, Paket äußerlich ok, aber die HD, die drin war, kaputt.

    Es gibt heutzutage in jeder Gegend ein Frachtauslieferungszentrum, dahin geht die Meldung. Es gibt dafür ein Formular, das habe ich telefonisch angefordert und dann unfrei in einen Briefkasten gesteckt (ist ja ein postinerner Vorgang).

    Die Sache lief dann unproblematisch: Der Absender (wird von der Post angeschrieben) erklärte, die Ware heile abgeschickt zu haben. Ich, dass sie bei mir kaputt ankam. Kurz darauf kam das Geld.

    Gruß
    Peter

  2. Antwort von nach 4 Stunden 2 hilfreich
    Re: Postpaket versichert

    Hi Wurde also wohl das Paket von der Post recht rumgeworfen.
    Ich denke, wenn die Aussenverpackung keine Schäden aufwies (die du bei übernahme hättest reklamieren müssen) dann ist der Versender verantwortlich zu machen, denn er hat schlicht die Ware nicht angemessen ihrer Anforderungen verpackt.

    - aber was bitte fällt an nem ordentlich verschraubten Gehäuse auseinander, wenn nicht ein Gabelstapler drüber fährt? Bei so einem schaden müsste entweder die Verpackung Spuren aufweisen oder man könnte an der Montage zweifeln. Abgesehen davon dass ich nicht glaube dass einer Festplatte Stösse und geschüttel und Schläge unbedingt guttun.

    Die Post wird mit Recht sagen das die Verpackung nicht der Ware entsprach und nicht ausreichend war um den Inhalt zu schützen. Ich finde mit Recht. Ich verschicke Sachen die stossempfindlich sind auf Palette per Spedition, ein Pc, ein Monitor o.ä. würde dazu gehören.

    Ja, du musst reklamieren. d.h. innerhalb einer Frist die Verpackung und den Inhalt vorlegen. Dann wird man dir sagen das sie dafür nicht verantwortlich sind, wenn jemand empfindliche Ware in nem Paket verschickt. Wenn die Verpackung nicht äusserlich beim Empfang starke Beschädigungen aufwies kann man von nem relativ normalen Versand ausgehen. wenn der Inhalt diesen nicht verkraftet sollte der Verpacker mal nachdenken was er ändern kann. Ich würde wie schon gesagt, montierte PCs nicht so verschicken. Das Zuständige Postamt ist deine Adresse, dann hast du wenigstens was, was du dem Versender ansagen kannst.

    Die OVP von PC-Gehäusen ist für den Transport von Gehäusen im Verbund auf Palette gedacht, nicht aber für den Postversand montierter PC. Ich begreife nicht wie man(n)/frau so **** sein kann, zu glauben dass sowas bessere überlebenschancen als 50% hätte. Selbst wenn ne Festplatte erst wochen später verreckt, kann das an der Schüttelei liegen.

    Nach meiner Erfahrung liegen 9x% der auftretenden Versandschäden an der Unfähigkeit oder Nachlässigkeit der Verpacker.

    HH

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Postpaket versichert

      Hallo Helge, Ich denke, wenn die Aussenverpackung keine Schäden aufwies
      (die du bei übernahme hättest reklamieren müssen) dann ist der
      Versender verantwortlich zu machen, denn er hat schlicht die
      Ware nicht angemessen ihrer Anforderungen verpackt.
      Das ist natürlich denkbar. Es ist aber auch denkbar, dass die Post zu ruppig damit umgegangen ist.

      In dem von mir geschilderten Fall war das Paket außen unbeschädigt, die HD aber defekt. Mir ist eingefallen, dass ich einen weiteren Fall der Art erlebt habe: Einen gebrauchten Durchlauferhitzer. Auch hier wurde problemlos erstattet. Ja, du musst reklamieren. d.h. innerhalb einer Frist die
      Verpackung und den Inhalt vorlegen. Dann wird man dir sagen
      das sie dafür nicht verantwortlich sind, wenn jemand
      empfindliche Ware in nem Paket verschickt.
      Natürlich muss er die Ware vorlegen, das habe ich nicht erwähnt. Ich musste das Paket zur örtlichen Poststelle bringen, dort sah sich das jemand an und füllte ein Berichtsformular aus. von dem hängt offenbar Wohl und Wehe des Ganzen ab, den die Entscheider in der Zentrale verlassen sich darauf.

      Deiner Vermutung, die Post würde sich herausreden, stehen bei mir zwei entgegengesetzte Erfahrungen gegenüber. Ich habe den Eindruck: Da die Haftungshöhe ohnehin begrenzt ist, zahlen die lieber als ein zeit- und kostenträchtiges Verfahren zu riskieren.

      Allerdings habe ich in beiden Fällen innerhalb weniger Tage reklamiert. Falls Less sich wegen Erprobung des Geräts, Rückfrage beim Versender und Abwarten von Antworten hier zuviel Zeit gelassen hat, stehen die Karten schlechter. Aber das kann man noch erklären. Auf jeden Fall müsste er noch die Original-Verpackung haben. Zumindest das Äußere - denn wie es darin aussah, weiß die Post ja nicht.

      Gruß
      Peter

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Postpaket versichert

        Hi Ich denke, wenn die Aussenverpackung keine Schäden aufwies
        (die du bei übernahme hättest reklamieren müssen) dann ist der
        Versender verantwortlich zu machen, denn er hat schlicht die
        Ware nicht angemessen ihrer Anforderungen verpackt.
        Das ist natürlich denkbar. Es ist aber auch denkbar, dass die
        Post zu ruppig damit umgegangen ist.

        In dem von mir geschilderten Fall war das Paket außen
        unbeschädigt, die HD aber defekt. Mir ist eingefallen, dass
        ich einen weiteren Fall der Art erlebt habe: Einen gebrauchten
        Durchlauferhitzer. Auch hier wurde problemlos erstattet.
        ich habe NOCH NIE erlebt das die Versicherung der Post gezahlt hat.
        2 Fälle war nicht nachweisbar dass die Post einen Fehler begangen hat, da die Umverpackung unbeschädigt war, und in 3 Fällen war es so eindeutig ein Verpackungsfehler das es mir peinlich gewesebn wär jemanden anderen als die den Verkäufer dafür verantwortlich zu machen (22 Kilo-Buch (50x70) im Wert von ~1000 € in 1 Lage Luftfolie und 1 Packpapier z.B.) Ja, du musst reklamieren. d.h. innerhalb einer Frist die
        Verpackung und den Inhalt vorlegen. Dann wird man dir sagen
        das sie dafür nicht verantwortlich sind, wenn jemand
        empfindliche Ware in nem Paket verschickt.
        Natürlich muss er die Ware vorlegen, das habe ich nicht
        erwähnt. Ich musste das Paket zur örtlichen Poststelle
        bringen, dort sah sich das jemand an und füllte ein
        Berichtsformular aus. von dem hängt offenbar Wohl und Wehe des
        Ganzen ab, den die Entscheider in der Zentrale verlassen sich
        darauf.
        da wurde dann ganz eindeutig erkannt dass diese Verpackung die ich mitbrachte nicht angemessen ist, was mir selber klar war, denn ich hätte SO (s.o.) vielleicht ein Sofakissen verpackt, und selbst dem hätte ich einen Nässeschutz mitgegeben. Deiner Vermutung, die Post würde sich herausreden, stehen bei
        mir zwei entgegengesetzte Erfahrungen gegenüber. Ich habe den
        Eindruck: Da die Haftungshöhe ohnehin begrenzt ist, zahlen die
        lieber als ein zeit- und kostenträchtiges Verfahren zu
        riskieren.
        "herausreden" nicht, das ist meist nicht nötig, da die Formulierung "dem Inhalt angemessene Verpackung" doch eigentlich klar ist. Wenn die Verpackung nicht Der Ware und dem Wert dieser angemessen entspricht sagen die das schon - und zahlen nicht. Nur wenn TROTZ angemessener Verpackung ein Schaden entsteht, dann wird gezahlt. Und wenn ich sehe was manche Leute wie verpacken kommt mir das kalte Grausen. Allerdings habe ich in beiden Fällen innerhalb weniger Tage
        reklamiert. Falls Less sich wegen Erprobung des Geräts,
        Rückfrage beim Versender und Abwarten von Antworten hier
        zuviel Zeit gelassen hat, stehen die Karten schlechter. Aber
        das kann man noch erklären. Auf jeden Fall müsste er noch die
        Original-Verpackung haben. Zumindest das Äußere - denn wie es
        darin aussah, weiß die Post ja nicht.
        ich glaube 7 Werktage ist die Frist, irgendwo hab ich einen Auszug aus den Transportbedingungen, den ich mir mal auf der Post kopieren lassen habe, falls ich den mal finde

        Gruss. Helge

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: AGB der Deutschen Post (DHL/Paketdienst)...

    Hallo,

    nach den Allgemeinen Geschäfstbedingungen der Deutschen Post (DHL) haftet diese für Verlust,Beschädigung oder die Verletzung anderer Vertraglicher Bestimmungen bis 500 EURO pro Sendung.
    Höhere Haftungssummen nur bei Versand als "Transportversichertes Paket"
    bis 2.500 EURO kostet 3,50 EURO Prämie
    bis 25.000 EURO kostet 15,00 EURO Prämie
    (Zusatzleistung)
    oder "Wert" (nur bei Internationalem Versand möglich)
    kostet mindestens 5,00 EURO plus 1 EURO je angefangene 100 EURO Wert
    (Zusatzleistung)

    Daher für Absender immer empfehlenswert,eigene Transportversicherung
    abzuschließen.

    Nach § 6 Absatz 4 hat der Absender oder Empfänger INNERHALB von 7 TAGEN
    nach Erhalt der Sendung eine Beschädigung oder den Verlust des Inhaltes schriftlich anzuzeigen .
    (Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale)


    mfg

    Frank

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Postpaket versichert

    Hallo,

    erstmal danke für die verschiedenen Erfahrungen. Ich habe das Paket am nächsten Tag zur Postfiliale gebracht. Nach längeren Diskussionen waren sie bereit das Paket zur Prüfung einzuschicken.

    Da äußerlich nichts beschädigt ist, weigerte sich die Postangestellte erstmal heftig, außerdem könne sie am PC nicht erkennen, dass er kaputt ist (wie auch ohne anstecken und probieren). Naja, letztendlich mußte sie die Reklamation akzeptieren. Entsprechendes Formular ausgefüllt, von ihr nachkommentiert, dass offensichtlich nichts am PC defekt ist.

    Das Ganze geht nun an die Prüfstelle der Post und der Absender kann schon in wenigen Wochen mit der Rückgabe sowie einem negativen Bescheid rechnen, Zitat der Postangestellten.

    Irgendwie dachte ich, auch die Post wäre ein Dienstleister, aber es kam nicht wirklich rüber ...

    Grüße Less

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!