Kontaktlinsen > Kassenübernahme?
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Sep 2005
Hi.
Ein Freund von mir (30) hatte bisher immer nur eine Brille (kurzsichtig, nur zum Autofahren und Kino).
Nun würde er aber gerne auf Kontaktlinsen umsteigen.
Er meint, dass die Krankenkasse keine Kontaktlinsen bezahlt, sondern nur (einen Teil?) einer Brille.
Kann er dennoch bei seiner KK versuchen, die Kontaktlinsen bezahlt zu bekommen?
Er meint, er hätte noch ein Argument: Da er einen breiten Schädel hat (fällt gar nicht so auf, ist aber so), passt so gut wie kein Brillengestell. Bei seinem letzten Brillengestell war er bei zig Optikern gewesen; schließlich passte nur ein einziges Modell in der ganzen Stadt ('passen' in dem Sinn, dass die Bügel nicht an den Schläfenseiten anliegen; dagegen ist er 'allergisch'). Dieses einzig passende Modell musste er also nehmen. Haken bei der Sache: Das Ding war (zufällig) von Armani und kostete damals 600 DM. Er musste sich das Geld dafür zusammenstottern, da er damals Student war...
Könnte das Breitstirn-Argument die Kassen überzeugen (Evtl mit einer Attestierung)?
LG
Andastra
Ein Freund von mir (30) hatte bisher immer nur eine Brille (kurzsichtig, nur zum Autofahren und Kino).
Nun würde er aber gerne auf Kontaktlinsen umsteigen.
Er meint, dass die Krankenkasse keine Kontaktlinsen bezahlt, sondern nur (einen Teil?) einer Brille.
Kann er dennoch bei seiner KK versuchen, die Kontaktlinsen bezahlt zu bekommen?
Er meint, er hätte noch ein Argument: Da er einen breiten Schädel hat (fällt gar nicht so auf, ist aber so), passt so gut wie kein Brillengestell. Bei seinem letzten Brillengestell war er bei zig Optikern gewesen; schließlich passte nur ein einziges Modell in der ganzen Stadt ('passen' in dem Sinn, dass die Bügel nicht an den Schläfenseiten anliegen; dagegen ist er 'allergisch'). Dieses einzig passende Modell musste er also nehmen. Haken bei der Sache: Das Ding war (zufällig) von Armani und kostete damals 600 DM. Er musste sich das Geld dafür zusammenstottern, da er damals Student war...
Könnte das Breitstirn-Argument die Kassen überzeugen (Evtl mit einer Attestierung)?
LG
Andastra
