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Re: Kann ich die Ausbildung zum Heilpraktiker umge
Hallo Ottmar,
sobald Du Menschen anfaßt, um sie in irgend einer Weise zu behandeln/zu therapieren, brauchst Du einen staatlich anerkannten Befähigungsnachweis. Das gilt ohne jede Ausnahme und ohne jedes Schlupfloch. Es gab und gibt Versuche privater (esoterisch angehauchter) Bildungseinrichtungen, daran etwas zu ändern. Man offeriert dort Abschlüsse, die sich dem Heilpraktiker zum Verwechseln ähnlich anhören. Weil die Anforderungen in einigen EU-Staaten wohl nicht so eng ausgelegt werden, schürten diese Einrichtungen bei ihren zahlenden Schülern die Hoffnung, daß der Abschluß im Zuge neuer EU-Richtlinien anerkannt würde. Das war bisher nicht der Fall und ist auch für die Zukunft nicht zu erkennen.
Also kurz: Entweder machst Du eine Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluß oder der Menschheit müssen Deine Fähigkeiten vorenthalten bleiben. Mal abgesehen davon, daß Du ohne entsprechende Sachkenntnis erhebliche Schäden anrichten könntest, machst Du Dich schlicht strafbar, wenn Du Dein Tun fortsetzt. Wenn sich hier nicht noch ein Jurist findet (hallo Django), der die gesetzlichen Grundlagen aus der Hüfte feuert, kram' ich sie Dir auch heraus.
Gruß
Wolfgang