Verwandschaft 2
Von: , Frage gestellt am So, 10. Okt 1999
Hi Zusammen!
Beas Artikel hat mich animiert hier eine Frage zur Diskussion zur Stellen:
Die Schwester meiner Frau ist meine Schwägerin. Der Mann der Schwester meiner Frau ist der Schwager meiner Frau.
Soweit unstrittig, aber: Was ist der Mann der Schwester meiner Frau für mich. Auch ein Schwager? Aber im Gegensatz zu einem "echten" Schwager, nämlich z.B dem Bruder meiner Frau oder dem Mann meiner Schwester, geht das Verhältnis zum Mann der Schwester meiner Frau ja über "zwei Ecken". Ist letzterer also ein "Schwippschwager"? Und wenn nicht was ist dann ein "Schwippschwager"?
Ich hoffe ihr konntet mir soweit folgen. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen: Wo sind eigentlich Verwandschaftsverhälznisse geregelt, im BGB?
Wer-weiss-was?
Gruß Gero
