Wieviel Grad (Temp. in C) MUSS eine Wohnung haben?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 7. Nov 2001
Gibt es dazu irgendwelche Urteile? Ab wann kann ich eine Mietminderung geltend machen?

Vielen Dank falls jemand Informationen hat!

Gruß,
Christiane

(es geht um eine Wohnung, wo die Heizung auf vollen Touren läuft;-)

19 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 2 hilfreich
    Re: Wieviel Grad (Temp. in C) MUSS eine Wohnung ha
    Gibt es dazu irgendwelche Urteile? Ab wann kann ich eine
    Mietminderung geltend machen?
    Hallo Christiane,

    tagsüber müssen 20 - 22°C erreicht werden. Einen Link, der genau diese Problematik einschließlich möglicher Mietminderungen behandelt, findest Du hier: http://www.az-web.de/eigen/az/service/ratgeber/miete...

    Gruß
    Wolfgang
    • Antwort von (abgemeldet) nach 18 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Wieviel Grad (Temp. in C) MUSS eine Wohnung
      Hallo Wolfgang,

      danke für die schnelle Antwort! tagsüber müssen 20 - 22°C erreicht werden.
      Du schreibst "tagsüber" - gelten abends andere Werte?? Da ich von Mo bis Fr arbeite, bin ich natürlich besonders daran interessiert, daß es abends einigermaßen warm wird. (Gestern hab ich um 18.30h "eingeheizt" und um 23h ca. 16-17 Grad erreicht!!) http://www.az-web.de/eigen/az/service/ratgeber/miete...
      Vielen Dank für den Link, ich schau gleich rauf!

      Gruß,
      Christiane
      • Antwort von nach 42 Minuten 2 hilfreich
        Re^3: Temperatur 'tagsüber'
        Nochmal Hallo,

        bis mind. 23 Uhr muß die Raumtemperatur von 20 - 22°C erreichbar sein. Danach ist eine Nachtabsenkung erlaubt.
        In welcher Gegend lebst Du? Bei den jetzt herrschenden Außentemperaturen darf keine Heizung auch nur das kleinste Problem bereiten. Eine ausreichend dimensionierte und intakte Heizung muß um mindestens 30 K hochheizen können, also noch bei -12°C Außentemperatur für eine erträgliche Raumtemperatur sorgen.

        Gruß
        Wolfgang
        • Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Temperatur 'tagsüber'
          Hallo Wolfgang, bis mind. 23 Uhr muß die Raumtemperatur von 20 - 22°C
          erreichbar sein. Danach ist eine Nachtabsenkung erlaubt.
          Super, das wollt ich wissen. 20-22 Grad heißt, mind. 20 Grad müssen erreicht werden, ja? In welcher Gegend lebst Du?
          München (nein, es schneit noch nicht)

          Bei den jetzt herrschenden Außentemperaturen darf keine Heizung auch nur das kleinste
          Problem bereiten. Eine ausreichend dimensionierte und intakte
          Heizung muß um mindestens 30 K hochheizen können, also noch
          bei -12°C Außentemperatur für eine erträgliche Raumtemperatur
          sorgen.
          Ach, hatte schon immer Probleme mit der Heizung. Aber zumindest wurde sie heiß letztes Jahr. Gestern hatte ich das Thermostat auf 30 Grad (!) geschaltet, die Heizung selbst auf 7 (Höchststufe) und sie war ziemlich lauwarm. Als ich nach Hause kam war es 14 Grad, später dann 16 Grad!!

          Gruß,
          Christiane
          • Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 0 hilfreich
            Blöde Frage ...

            Ach, hatte schon immer Probleme mit der Heizung. Aber
            zumindest wurde sie heiß letztes Jahr. Gestern hatte ich das
            Thermostat auf 30 Grad (!) geschaltet, die Heizung selbst auf
            7 (Höchststufe) und sie war ziemlich lauwarm. Als ich nach
            Hause kam war es 14 Grad, später dann 16 Grad!!

            Gruß,
            Christiane
            ... kann es sein, daß die Heizung einfach entlüftet gehört?

            Täubchen
            • Antwort von (abgemeldet) nach 19 Stunden 0 hilfreich
              Re: Blöde Frage ...
              Hallo Täubchen (süßer Name;-),

              nein, keine blöde Frage, kam mir auch in den Sinn. Aber bevor ich in Aktion trete (= Brief an Hausverwaltung etc.) wollte ich mich hier mal erkundigen was Mindesttemperatur usw. betrifft.

              Danke für die Antwort!

              Gruß,
              Christiane
            • Antwort von (abgemeldet) nach 19 Stunden 0 hilfreich
              Re^2: Blöde Frage ...
              Hallo Christine,

              eine weitere Ergänzung. Es wäre natürlich möglich, dass die Heizung nicht richtig eingestellt ist, der Kessel auf eine zu niedrigere Temperatur läuft. Wenn dann aber gleichzeitig die Warmwasserversorgung dran hängt, wäre auch diese dann negativ beeinflusst. Der Thermostat kann ebenso defekt sein, er kann durch Ablagerungen gestört sein und trotz Verstellungen nicht funktionieren. Eine weitere Möglichkeit ist, dass je weiter oben in einem Gebäude die Wohnung liegt dort die richtige Heizungstemperatur nicht ankommt. Dann ist die Lüftung zu prüfen und natürlich auch im Heizkessel die Füllmenge des Wassers. Und dann - sind irgend wann einmal die Thermostat-Köpfe wegen einer Reklamation ausgetauscht oder entfernt und danach wieder angebracht worden, aber nicht mit der richtigen Skalierung. In der Praxis erlebt man immer wieder, dass ein Thermostat-Ventil nicht auf der 0-Basis installiert wird sondern über 0, teilweise bis Phase 2. Dann kommt natürlich bei vier kaum was an, weil vier dann nur 2 ist.

              Grüsse Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
            • Antwort von (abgemeldet) nach 20 Stunden 1 hilfreich
              Re^2: Blöde Frage ...
              Hallo Täubchen (süßer Name;-),
              (dankedanke) nein, keine blöde Frage, kam mir auch in den Sinn. Aber bevor
              ich in Aktion trete (= Brief an Hausverwaltung etc.) wollte
              ich mich hier mal erkundigen was Mindesttemperatur usw.
              betrifft.
              also wenns wirklich die Entlüftung ist (der Heizkörper wird nicht auf der ganzen Länge warm), würde ich das Geld für die Briefmarke in einen Entlüftungsschlüssel investieren - der Rest ist eine Sache von ein paar Minuten ...

              Grüße
              Täubchen
            • Antwort von (abgemeldet) nach 20 Stunden 0 hilfreich
              Re^3: Blöde Frage ...
              Hallo nochmal, also wenns wirklich die Entlüftung ist (der Heizkörper wird
              nicht auf der ganzen Länge warm), würde ich das Geld für die
              Briefmarke in einen Entlüftungsschlüssel investieren - der
              Rest ist eine Sache von ein paar Minuten ...
              hier bin ich eine Erklärung schuldig. Ich bin bereits "Heizungs-geschädigt" mit einer wahnsinnig schlechten Erfahrung. Habe nämlich sogar so einen Entlüftungsschlüssel irgendwo von meiner letzten Wohnung. Meine letzte Entlüftungsaktion ist ca. 6 Jahre her und artete darin aus, daß plötzlich Wasser mit einem wahnsinnigen Druck aus der Heizung schoß, nicht mehr aufhörte und ich mir wenn nicht ein paar glückliche Faktoren zusammengespielt hätten einen Strick hätte nehmen müssen. Es kam aber nicht zu einer Überschwemmung des ganzen Miethauses (und einem Millionenschaden), da ich zufällig Besuch von 2 Personen hatte und ich glücklicherweise im Bad (und nicht im Wohnzimmer) angefangen hatte. D. h. wir gossen eimerweise zu dritt das Wasser ca. 3 h in die Badewanne und "trockneten" die Überschwemmung mit Handtüchern, Bademänteln etc. aus dem ges. Haus. Nach 3h (das Wasser schoß immer noch raus) kam eine Privatfirma und verlangte dann ziemlich viel Geld für die Behebung, aber das war dann auch schon egal. (Übrigens hatte mich die Feuerwehr im Stich gelassen, fühlte sich nicht zuständig) Fazit: wäre mehr passiert, hätte ich für den ges. Schaden aufkommen müssen, denn ich hätte von meinem Vermieter verlangen können die Heizung selbst zu entlüften. Also mein Fehler, daß ich selbst Hand anlegte.

              Nun verstehst du bestimmt, daß ich in meinem Leben keine Heizung mehr anrühre (was auch immer der Anlaß war, daß plötzlich Wasser aus der Heizung schoß?);-))

              Viele Grüße,
              Christiane


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