Abschreibung auf Restwert/Schrottwert
Von: , Frage gestellt am Do, 10. Jun 2010
Hallo zusammen,
es geht um Abschreibungen (linear) unter Berücksichtigung eines Restwertes.
Beispiel:
Eine Anlage mit Anschaffungswert 10.000€ soll über 4 Jahre ( 48 Monate) abgeschrieben werden. Allerdings gilt es, einen RBW von 1.000€ zu berücksichtigen.
Frage: wird für die Berechnung der mtl. AfA Beträge der RBW direkt vom Anschaffungswert abgezogen und somit 9.000€ gleichmäßig auf die 48 Monate verteilt oder werden in den ersten Jahren 10.000€ abgeschrieben und im letzten Jahr ( genauer in den letzten 8 Monaten) erst die Verringerung auf 9.000€ berücksichtigt ?
Im ersten Fall würde es bedeuten, gleichmäßige mtl. Beträge i.H.v 187,50 zu haben ( x 48 Monate = 9.000€). Im zweiten Fall würde zu Beginn mit 208,33 €/Monat abgeschrieben werden und in den letzten 8 Monaten mit 83,33€, also 40 x 208,33 + 8 x 83,33€ = 9.000€.
Gibt es da eine Empfehlung bzw. Vorschrift ?
Vielen Dank für eure Unterstützung
Thomas
