Staatliche Prämie beim Bausparen

Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Mär 2000

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe kürzlich meinen Bausparvertrag geteilt, um eher zur Zuteilung zu kommen.
Ich möchte dabei kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, sondern nur das Guthaben inkl. der Zinsen
(Hochzinstarif) auszahlen lassen (zur Verwendung beim Hausbau).
Meine Frage:
Der zuteilungsreife Teil hat nun (einige Monate nach der Teilung) durch die Zinsen des letzten Jahres ein
höheres Guthaben als die (nach der Teilung neu festgesetzte) Bausparsumme. Ich habe gelesen, dass in so
einem Fall (Guthaben übersteigt die Bausparsumme) die staatlichen Prämien auf diesen Vertrag entfallen!
Ist das korrekt? Falls ja, hätte mich doch die Bausparkasse darauf hinweisen müssen, oder?
(Übrigens: der Vertrag ist deshalb erst jetzt zuteilungsreif, weil er erst jetzt die Mindestlaufzeit von 2 Jahren
erreicht hat)

Wer weiss Rat?

MfG

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Staatliche Prämie beim Bausparen

    Hallo,

    Lieber Werner,

    neben der staatlichen Förderung ist das Bausparen doch deshalb interessant, weil man Anspruch auf einen ultimativ günstigen Kredit hat. Wenn Du diesen nich (für irgendeine wohnungswirtschaftliche Verwendung) nutzt, verschenkst Du bares Geld.

    Sicher ist Deine Bausparkasse ein wenig paddelig, wenn Sie die Zinsen nicht vorher richtig ausrechnen konnte (soweit zur fachlichen Beratung durch die Bausparkassen). Da Bausparverträge alle recht unterschiedlich sind, hier einige Allgemeinplätze:

    Die staatlichen Prämien (10% Zulage auf die eigenen Einzahlungsbeträge - nicht auf die Zinsen und Zinseszinsen) entfallen nur, wenn seit Abschluss des Vertrages nicht mindestens sieben Jahre vergangen sind (schließlich heißt es ja SPAREN).

    Ist ein höherer Betrag als die Ansparsumme angespart, veringert sich der Bausparkredit entsprechend (z.B. BSS 0 100 TSD, 50/50, 55 TSD angespart, Darlehn nur noch 45 TSD) -) bent

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Re^2: Staatliche Prämie beim Bausparen

      Die staatlichen Prämien (10% Zulage auf
      die eigenen Einzahlungsbeträge - nicht
      auf die Zinsen und Zinseszinsen)
      entfallen nur, wenn seit Abschluss des
      Vertrages nicht mindestens sieben Jahre
      vergangen sind (schließlich heißt es ja
      SPAREN).

      Aber es ist doch auch so, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und die 7 Jahre noch nicht vorbei sind, dass die staatl. Prämie trotzdem gezahlt wird, wenn man dieses Geld für wohnwirtschaftl. Zwecke verwendet, oder?
      Das war auch nicht meine Frage, sondern: Entfällt diese Prämie, wenn das Guthaben die Bausparsumme überschreitet? So etwas habe ich nämlich in der Wüstenrot-Zeitschrift gelesen...

      MfG
      Werner

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Staatliche Prämie beim Bausparen

        Lieber Werner,

        wir müssenhier zwei Paar Schuhe unterscheiden:

        1. Staatliche Förderung
        Prämie wird jährlich beantragt und gezahlt, wenn Einkommensgrenzen nicht überschritten.

        Rückzahlung der staatlichen Prämien (10% auf eigene Einzahlungen, jedoch max. 93,60 DM/A),
        a) wenn der Vertrag vor 7 Jahren gekündigt, beendet wird ect., Rückzahlung da eben nicht lange genug gespart,
        b) wenn keine wohnungswirtschaftliche Verwendung.

        2. Zinsgünstiges Darlehn der Bausparkasse als Ausgleich der nur niedrigen Ansparungsverzinsung.
        Ansparbetrag und Darlehn dürfen dabei den gesamten Bausparbetrag nicht übersteigen.

        So wie ich es sehe, bist Du bei der geplanten Vorgehensweise Prämie und günstiges Darlehn los. Ärger, Ärger, Ärger.

        Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn auf den nicht in Anspruch genommenen abgetrennten Teil bereits Einzahlungen geleistet wurden, auf die die stattliche Prämie zumindest anteilig angerechnet wird. -( bent
        PS.: hätte Dir natürlich lieber etwas anderes erzählt, hilft aber nicht.

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Staatliche Prämie beim Bausparen

          Ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt:
          Ich meinte die staatl. WOHNUNGSBAUPRÄMIE, die für Verheiratete max. 200 DM/Jahr beträgt.
          Diese entfällt NICHT bei einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung nach Zuteilung des Bausparvertrages, auch wenn der Vertrag erst 2-3 Jahre besteht.
          Meine Frage war und ist nun: Entfällt diese Prämie, wenn das Guthaben auf dem Bausparvertrag die Bausparsumme übersteigt?
          Genau das stand nämlich in einer Wüstenrot-Zeitschrift drin. Ist diese Meldung falsch oder richtig?

          MfG
          Werner

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