Frisch gestrichen

Von: , Frage gestellt am Do, 6. Apr 2000

Wir werden nach exakt eineinhalb Jahren ausziehen. Laut Mietvertrag sind wir verpflichtet, die Wohnräume (Wohnzimmer etc.) alle 5, Küche und Bad alle 3 Jahre zu streichen. Beim Auszug können wir nun entweder die ganze Wohnung streichen oder aber anteilig die Kosten für die fachgerechte Renovierung übernehmen, also exakt die Hälfte der Kosten für die Renovierung von Küche und Bad und ein Drittel für die anderen Räume.

Nun unsere Frage: Wer setzt diese Kosten fest? Müssen wir oder der Vermieter einen Kostenvoranschlag einholen? Was passiert, wenn unser Kostenvoranschlag günstiger als der des Vermieters ausfällt? Auf was müssen wir achten?

Vielen Dank!

Gerd Wagner

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Frisch gestrichen

    Hi!

    Eine gewisse Abnutzung der Räume ist im Mietpreis mit inbegriffen, sodaß Ihr eventuell net renovieren müßt!

    Könnt euch ja mal näher informieren...

    Gruß

    Bernd

  2. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: Frisch gestrichen

    Ohne genaue Kenntnis der mietvertraglichen Regelung ist keine befriedigende Auskunft möglich.

    Auf jeden Fall kommt es (so die aktuelle Rechtsprechung) nicht auf den reinen Fristablauf sondern auf den tatsächlichen Grad der Abnutzung an. -) bent

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