mangelhaftes Gewerk bei Bau mit Bauträger
Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jul 2004
Hallo, liebe Wissenden,
ich habe eine für mich sehr wichtige Frage:
jemand baut mit einem Bauträger eine DHH und hat beim Trockenbau im Dach gravierende Mängel festgestellt.
Die Dampfsperre wurde getackert und die Folienüberlappungen nicht vernünftig geklebt, so dass sich der Kleber bereits jetzt wieder löst.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben man nun, an diesen Bauträger heranzutreten?
Kann man verlangen, dass er die orndungsgemäße Erstellung dieses Gewerks durch einen sachverständigen Gutachter nachweist?
Kann man selbst einen Gutachter beauftragen? Wenn ja, wer bezahlt ihn, falls festgestellt wird, dass das Gewerk wirklich nichts ist?
Und kann man die Zahlung der nächsten Baurate verweigern, bevor nicht das Gewerk ordentlich fertiggestellt ist???
So wie es jetzt aussieht, wird es im Dach mächtig ziehen und über kurz oder lang ist Schimmelpilzbildung zu erwarten.
die trockenbauer haben sich allerdings beeilt, ihre miserable Arbeit schnellstmöglich mit Rigips zu verkleiden, so dass alle Folienüberlappungen inzwischen verkleidet sind. Trotzdem ist absolut SICHER, dass die Folien sich darunter bereits wieder gelöst haben. Also ein richtiges Problem, welches bei Nicht-Beseitigung sehr teuer werden kann.
Ich wäre für Hilfe wirklich dankbar!
Was kann man unternehmen??
viele Grüße,
Andrea
