Maklerprovision nachträglich erhöht

Von: , Frage gestellt am So, 21. Nov 2004

Hallo,

ich will über einen Makler ein Haus kaufen. Im Exposé steht eine Provision von 3,48% inkl. Mehrwert. Mit dem Verkäufer habe ich mich aus verschiedenen Gründen auf die Hälfte des veranschlagten Verkaufspreises geeinigt. Der Verkäufer ist nun von einem Teil seiner Provision zurückgetreten. Nun verlangt der Makler statt der ursprünglichen Provision 4,5 % von mir. Darf er das?

Ein Kaufvertrag ist noch nicht zustandegekommen.

Viele Grüße,

Andy

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Maklerprovision nachträglich erhöht

    Hallo Andy, Der Verkäufer ist nun von einem Teil seiner Provision zurückgetreten.
    Diesen Satz verstehe ich nicht.

    Unabhängig davon: der Maklervertrag kommt zu den Bedingungen des Exposés zustande. Es dürfte dem Makler schwer fallen, gerichtlich einen höheren Betrag durchzusetzen. (Ich bin allerdings kein Jurist!)

    Nachdem der Kaufpreis halbiert wird (was mir allerdings sehr merkwürdig vorkommt), versucht der Makler scheinbar über den Weg der prozentualen Erhöhung zumindest einen Teil seiner dadurch geringer ausfallenden Provision auszugleichen. Wie gesagt, m.E. nicht zulässig. Die Höhe der Verkäuferprovision ist für Deine Zahlungsverpflichtung absolut unerheblich.

    Freundliche Grüße

    wolle

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Maklerprovision nachträglich erhöht

      Hallo Andy, Der Verkäufer ist nun von einem Teil seiner Provision zurückgetreten.
      Diesen Satz verstehe ich nicht.
      Der Verkäufer hat auch eine Provision vereinbart, möchte diese aber nicht in voller Höhe bezahlen. Ist seine Sache, denke ich...
      Unabhängig davon: der Maklervertrag kommt zu den Bedingungen
      des Exposés zustande. Es dürfte dem Makler schwer fallen,
      gerichtlich einen höheren Betrag durchzusetzen. (Ich bin
      allerdings kein Jurist!)
      Sehe ich genau so.
      Nachdem der Kaufpreis halbiert wird (was mir allerdings sehr
      merkwürdig vorkommt), versucht der Makler scheinbar über den
      Weg der prozentualen Erhöhung zumindest einen Teil seiner
      dadurch geringer ausfallenden Provision auszugleichen. Wie
      gesagt, m.E. nicht zulässig. Die Höhe der Verkäuferprovision
      ist für Deine Zahlungsverpflichtung absolut unerheblich.
      So sehe ich es auch. Die Halbierung des Preises kam dadurch zustande, dass wir nur einen Teil des Grundstückes erwerben werden.
      Freundliche Grüße

      wolle
      Danke für die Antwort

      andy

  2. Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Maklerprovision nachträglich erhöht

    Hallo,

    ich will über einen Makler ein Haus kaufen. Im Exposé steht
    eine Provision von 3,48% inkl. Mehrwert.
    Das gilt jetzt aber auch. Nachkarten ist nicht. Ich bin selbst Makler, aber das Nachkarten ist mir zu unseriös. Das mach ich nicht

    Mit dem Verkäufer habe ich mich aus verschiedenen Gründen auf die Hälfte des
    veranschlagten Verkaufspreises geeinigt. Der Verkäufer ist nun
    von einem Teil seiner Provision zurückgetreten.
    Das betrifft das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Makler, also nicht dein Problem.

    Nun verlangt der Makler statt der ursprünglichen Provision 4,5 % von mir.
    Darf er das?
    Er kann das verlangen, hat aber nach meiner Meinung dafür keine Vertragsgrundlage. Wenn du das mitmachst, ist das deine Sache. Du koenntest es natuerlich kulanzhalber machen, immerhin hast du das Haus für die hälfte und ein Prozent mehr ist ja nun echt nicht die welt.
    Eher ich mich dafür tagelang rumstreiten wuerde, wuerde ich es aus pragmatischen gründen zahlen, also um Zeit und ärger zu sparen.
    Ich hab oft mit verkauf und vermietung zu tun und bin immer am besten damit gefahren, wenn ich in so einem fall alle fünfe grade sein lasse:
    theoretisch ist immer ein streit oder auch rechtsstreit drin, und ob es einem das wert ist.........

    also ich würd die kröte schlucken und die wut über den verlorenen groschen vergessen.

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