Abschreibung für Abnutzung

Von: , Frage gestellt am So, 10. Jul 2005

wie wird die Abschreibung für Abnutzung beim Kauf einer vermieteten Wohnung/Haus angesetzt und zwar:

das haus wurde vor zb 20 jahren gebaut und somit wurden bereits zb 40% der damaligen herstellungskosten abgesetzt.
wie verhält es sich nun, wenn ich diese immobilie erwerbe und vermiete? kann ich dann den vollen kaufpreis auf zb 50 jahre absetzen, auch wenn dieser höher ist, wie die damaligen herstellungskosten, oder wird die alte abschreibungen übernommen?

und wie verhält sich die ganze sache (abschreibung), wenn die immobilie meinen eltern gehört und ich diese
a) durch kauf erwerbe
b) durch schenkung oder überlassung erhalten

denke frage für einen immobilien oder steuer profi kein problem, aber für mich als unwissender tuen sich da viele fragen auf :-)

danke schon mal im voraus!

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