Eigenheimzulage - Baukindergeld

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Dez 2007
Eigenheimzulage und Baukindergeld sind ja - meines Wissens nach - seit letzten Jahr nun abgeschafft.

Wie schaut es denn aus, wenn eine Immobilie bereits vorhanden ist und ein gültiger Bescheid über Eigenheimzulage besteht und im Nachhinein noch ein Kind kommt. Kann auf Grundlage des bestehenden Eigenheimzulagebescheides dann doch noch Baukindergeld beantragt und bewilligt werden? Gilt hier altes Recht? Wir warten auf ein neues baby diesem Monat und will gerne ob wir können noch für dieses Jahr das Baukindergeld für das neu Kind bekommen???

Viele Grüße,
tehmina

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage - Baukindergeld
    Hallo, im Nachhinein noch ein Kind kommt. Kann auf Grundlage des
    bestehenden Eigenheimzulagebescheides dann doch noch
    Baukindergeld beantragt und bewilligt werden? Gilt hier altes
    Recht?
    Ja

    Beatrix
    • Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Eigenheimzulage - Baukindergeld
      Hallo,
      wie hoch ist denn das Baukindergeld für ein Kind ?
      Muss man verheiratet sein oder geht das auch wenn man die Vaterschaftangekannt hat und das gemeinsame Sorgerecht hat und zusammen wohnt ?

      Gruss [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage - Baukindergeld
    Hallo Tehmina,
    auch von mir ein ja. Wir haben 2005 ein Haus gekauft (mit einem Kind) und 2006 dann noch Zwillinge bekommen, für die wir jetzt ebenfalls Eigenheimzulage bekommen.

    Grüsse

    Raul [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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