2. Förderweg - ein paar Fragen

Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Okt 2001

Hallo,

nu wirds kompliziert :)

wie ich über div. Sites rausgefunden habe, darf man für Wohnungen im 2. Förderweg - bei zwei Personen - nicht mehr als 33.400 DM + 60 % an gemeinsamem Einkommen haben? Sind 53.440 DM.

Von dem tatsächlichen Gehalt darf etwas abgezogen werden?

"Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamteinkommens ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts aller zur Familie rechnenden Angehörigen. Für jeden Steuerpflichtigen können die jeweils angefallenen Werbungskosten, gegebenenfalls die Werbungskostenpauschalen abgezogen werden. Von dem sich dann ergebenden Jahreseinkommen können jeweils 10 Prozent abgezogen werden, wenn
• Steuern vom Einkommen
• Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
• Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden."

???????

Was sind "Positive Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts"?

Darf sich jeder nach dem Werbungskostenabzug (2000 DM?) die 10 % abziehen oder / und 10 % für jeden der drei genannten Punkte? Also -10%, -10%, -10%??

Wenn man tatsächlich nur 53440 DM / anno verdienen darf, dann ist das monatlich, bei ca. 12,5 Monatsgehältern mit Steuerklasse I ein Nettobetrag von ca. 2730 DM.

Nun soll die Miete (in Berlin) 1110 kalt, 1450 warm kosten.

Ist das Verhältnismäßig?

Ich finde die Miete ziemlich hoch und würde bei einem so geringen Einkommen (2 Leute wohlgemerkt) mir nicht unbedingt eine so teure Wohnung suchen...bzw. nehmen.

Oder habe ich irgendwo einen totalen Denk- oder Rechenfehler?

Auch hab ich "irgendwo" gelesen, daß man mit 2 Leuten nicht mehr als 80 qm "haben" darf, wenn es um Wohnungen im 2. Förderweg geht. Um 9 qm mehr würde es nicht gehen? 89 mq stehen uns nicht mehr zu?

Da wir uns morgen die Wohnung ansehen wollen und uns schnell entscheiden müssen (von unserer Seite aus), wollt ich vorab schonmal Infos haben, damit wir anschließend bei der Organisierung eines Berechtigungsscheines nicht dumm dastehen und ihn gar nicht erhalten würden.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand, der sich damit auskennnt, hier seine Antworten hinterläßt :)

Schönen Gruß

Silvia

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: 2. Förderweg - ein paar Fragen

    Auch hallo, Hallo,

    nu wirds kompliziert :)

    wie ich über div. Sites rausgefunden habe, darf man für
    Wohnungen im 2. Förderweg - bei zwei Personen - nicht mehr als
    33.400 DM + 60 % an gemeinsamem Einkommen haben? Sind 53.440
    DM.

    Von dem tatsächlichen Gehalt darf etwas abgezogen werden?
    JA "Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamteinkommens
    ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des
    Einkommenssteuerrechts aller zur Familie rechnenden
    Angehörigen. Für jeden Steuerpflichtigen können die jeweils
    angefallenen Werbungskosten, gegebenenfalls die
    Werbungskostenpauschalen abgezogen werden. Von dem sich dann
    ergebenden Jahreseinkommen können jeweils 10 Prozent abgezogen
    werden, wenn
    • Steuern vom Einkommen
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    entrichtet werden."

    ???????

    Positive Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts sind Einkünfte die zu versteuern sind !!! Zahlt ihr aufgrund eures Einkommens keine ESt. habt ihr auch kein Positives Einkommen also VELUST. (dies meist nur bei Selbstständigen o. Firmen)
    Darf sich jeder nach dem Werbungskostenabzug (2000 DM?) die 10
    % abziehen oder / und 10 % für jeden der drei genannten
    Punkte? Also -10%, -10%, -10%??
    vom Gesamteinkommen 10%

    Nun soll die Miete (in Berlin) 1110 kalt, 1450 warm kosten.

    Ist das Verhältnismäßig?
    Kommt auf die Grösse Ausstattung ect. der Wohnung an !!! Ich finde die Miete ziemlich hoch und würde bei einem so
    geringen Einkommen (2 Leute wohlgemerkt) mir nicht unbedingt
    eine so teure Wohnung suchen...bzw. nehmen.

    Oder habe ich irgendwo einen totalen Denk- oder Rechenfehler?
    Auch hab ich "irgendwo" gelesen, daß man mit 2 Leuten nicht
    mehr als 80 qm "haben" darf, wenn es um Wohnungen im 2.
    Förderweg geht. Um 9 qm mehr würde es nicht gehen? 89 mq
    stehen uns nicht mehr zu?
    Grössse ist nicht von Interesse. Dies wird nur im Sozialem-Wohnungsbau berücksichtigt


    Gruss
    Doris

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: 2. Förderweg - ein paar Fragen

      Hallo Doris, Wohnungen im 2. Förderweg - bei zwei Personen - nicht mehr als
      Von dem tatsächlichen Gehalt darf etwas abgezogen werden?
      JA
      Positive Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts sind
      Einkünfte die zu versteuern sind !!! Zahlt ihr aufgrund eures
      Einkommens keine ESt. habt ihr auch kein Positives Einkommen
      also VELUST. (dies meist nur bei Selbstständigen o. Firmen)
      Herrjeh ist das alles kompliziert! Haben aber jetzt eine Vermieter gefunden, der - wenn nötig - eine Ausnahmegenehmigung stellen kann/will/wird. Weil doch tatsächlich anscheinend uns nur 85 qm zustehen. Und die Wohnung, die uns interessiert, ist 87 qm...

      Dankeschön für Deine Infos, die Makler wissen auch oft nicht, was verlangt wird, obwohl sie Wohnungen im 2. Förderweg anbieten :(

      Gruß

      Silvia

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