Re^2: Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch
ich bin vor Jahren auch ausgetreten.
Mein Patenkind durfte ich behalten.
Was innerfamiliär geregelt wird, ist das eine, eine kirchliche Patenschaft erlischt mit dem Austritt.
Unser Kind wurde auch nicht getauft.
Das sollte aber nicht an der Kirche gelegen haben. Die Kirchenzugehörigkeit der Eltern ist (zumindest bei den Protestanten) eigentlich nicht ausschlaggebend, solange ein Pate beigebracht werden kann.
Das hat für uns nichts mit Kirche zu tun.
Wie gesagt, es gibt die innerfamiliäre Klärung - auch der Frage, wer für das Kind zuständig sein soll, wenn den Eltern etwas zustößt. Das kann völlig unabhängig von kirchlichen Vorgaben geschehen. Aber das kirchliche Taufpatenamt hat etwas mit Kirche zu tun.
Die Entscheidung über einen Kirchenaus- oder auch eintritt ist immer eine persönliche Sache. Aber sie hat definitiv Konsequenzen - und die kann man auch nicht wegdiskutieren. Was jeder für sich selbst entscheiden muß, ist, inwiefern diese Konsequenzen persönlich von Bedeutung sind.
Gruß, Martinus