Hinweise zu Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch dort?

Von: , Frage gestellt am Do, 19. Aug 2010

Hallo zusammen,

wenn ich aus der Kirche austrete, darf ich dann noch Trauzeuge, Firmpate oder Taufpate sein?

Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber mich interessiert das.

Gruß

37 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von nach 3 Tagen 3 hilfreich
              Re: OT: Ich meinte Deinen Gesprächspartner

              Zum Gruße, Dann kommt TL mit seinem "Job- und
              Machterhalt" für alte Männer oder dergleichen schönen Dingen,
              und die sind beleidigend.
              Ich wusste ja nicht, dass du zu diesen alten Männern gehörst.
              'Tschuldigung.

              Gruß TL

            • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
              OT: letzte zittrige Tastenanschläge des Patriarchs

              Hallo TL,

              wer "Gemeinschaft mit" jemandem hat, fährt eben im selben Boot. Aus reiner Solidarität bin ich jetzt übrigens 40 geworden und habe für Glückwünsche jederzeit ein offenes Ohr.

              Gruss
              Mike

            • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
              Re: OT: letzte zittrige Tastenanschläge des Patria

              Lieber Mike,
              dann mal herzlichen Glückwunsch und alles Gute zum Erlangen des Schwabenalters. Gilt für die Schweizer auch, was ihren alemannischen Brüdern in Deutschland nachsagt?

              Nix für ungut - der Glückwunsch war im Gegensatz zum Rest ernst gemeint ;).

              Freundliche Grüße,
              Ralf

            • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
              Re: OT: letzte zittrige Tastenanschläge des Patria

              Zum Gruße, wer "Gemeinschaft mit" jemandem hat, fährt eben im selben
              Boot.
              Wie das bei all diesen Organisationen halt so ist, so etwa auch bei der Mafia, um mal wahllos eine rauszugreifen. :-) Aus reiner Solidarität bin ich jetzt übrigens 40
              geworden und habe für Glückwünsche jederzeit ein offenes Ohr.
              Gern: ehrlich gemeinte herzliche Glückwünsche!

              Gruß TL

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Evangelen sind anders

              Das gilt überwiegend für die rkK, wird bei den Evangelen aber
              nicht viel anders sein.
              Doch, ist es. Es gibt keine evangelische Lehr- oder Glaubensautorität; die Bibel wurde in die Muttersprache übersetzt, damit sich nun jeder selber ein Bild von dem machen kann, was drinsteht. Und auch die Kirche als Organisation ist letzten Endes ein Angebot, aber keine heilsnotwendige Pflicht. Das ist deutlich anders als in der katholischen Lehre.

              Gruß, Martinus

  1. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch d

    Hallo Alex,

    ich bin vor Jahren auch ausgetreten.

    Mein Patenkind durfte ich behalten. Find ich auch gut so.
    Trauzeuge kann ich auch sein. Allerdings nur beim Standesamt.

    Unser Kind wurde auch nicht getauft. Hat aber einen Paten. Das hat vielleicht ein bisschen eine andere Bedeutung. Wenn mir oder meinem Mann was passiert, soll der Pate helfen und sich mit um das Kind kümmern.

    Das hat für uns nichts mit Kirche zu tun.
    Trauzeugin kann ich auch sein. Halt für das Standesamt. Kirchlich kommt es wohl auch immer auf den Pfarrer an.
    Mein Vater ist vor einer Ewigkeit auch ausgetreten und durfte meiner Mutter zur Liebe auch kirchlich heiraten.

    Laß dir nix einreden! Jeder muss und soll für sich entscheiden wie und ob er in der Kirche bleiben will.
    Da diskutiere ich auch mit Niemanden darüber. Weil es gar nix bringt über Religion zu diskutieren. Entweder man glaubt es oder eben nicht.


    Gruß Jenny

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch

      ich bin vor Jahren auch ausgetreten.

      Mein Patenkind durfte ich behalten.
      Was innerfamiliär geregelt wird, ist das eine, eine kirchliche Patenschaft erlischt mit dem Austritt. Unser Kind wurde auch nicht getauft.
      Das sollte aber nicht an der Kirche gelegen haben. Die Kirchenzugehörigkeit der Eltern ist (zumindest bei den Protestanten) eigentlich nicht ausschlaggebend, solange ein Pate beigebracht werden kann. Das hat für uns nichts mit Kirche zu tun.
      Wie gesagt, es gibt die innerfamiliäre Klärung - auch der Frage, wer für das Kind zuständig sein soll, wenn den Eltern etwas zustößt. Das kann völlig unabhängig von kirchlichen Vorgaben geschehen. Aber das kirchliche Taufpatenamt hat etwas mit Kirche zu tun.

      Die Entscheidung über einen Kirchenaus- oder auch eintritt ist immer eine persönliche Sache. Aber sie hat definitiv Konsequenzen - und die kann man auch nicht wegdiskutieren. Was jeder für sich selbst entscheiden muß, ist, inwiefern diese Konsequenzen persönlich von Bedeutung sind.

      Gruß, Martinus



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