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Re^3: Todesstrafe
Hi Wolfgang,
Ist Dir klar, was hier gerade passiert?
Wir diskutieren im Forum Religion und
Ethik darüber, ob wir Menschen vergasen,
lieber erschießen, mit Gift umbringen,
auf dem elektrischen Stuhl das Fleisch
von den Knochen kochen oder ob wir das
lassen sollten.
Ja, aber Du meinst doch sicher nicht, daß
sich solche Fragen (gefragt ist ja auch
nicht danach, auf welche Art zu töten
ist, sondern ob überhaupt) von selbst
beantworten? Natürlich müssen sie
diskutiert werden, notfalls auch immer
und immer wieder!
Diese Frage-ob überhaupt getötet wird oder nicht- sollte sich in der Tat mittlerweile von selbst beantworten. Es sollte Übereinstimmung darin bestehen, daß wir uns von der Zahn-um-Zahn-Mentalität gelöst haben. Es sollte Übereinstimmung darin bestehen, daß Menschen fehlbar sind, Irrtümern unterliegen, parteilich sein können. Es sollte Übereinstimmung herrschen, daß Todesurteile überall auf der Welt nach sozialem Status verhängt werden oder auch nicht.
Ich habe eine kleine Tochter, 5 Jahre
alt,
[...]
Wir können uns über die Todesstrafe gerne
weiter unterhalten, wenn Du mir verrätst,
wie ich diesem Kind erzählen soll, daß
das mit der Achtung vor dem Leben so
ernst nun auch wieder nicht gemeint ist.
Wie würdest Du denn das Deiner Tochter
erklären (hypothetische Situation): das
Kind fällt einem Gewaltverbrecher in die
Hände, Deine einzige Möglichkeit ihr
Leben zu retten besteht darin, den
Übeltäter zu töten (zumindest ich würde
das wohl in einer solchen Situation tun);
hier haben wir die rechtlich klar
umrissene Situation der Nothilfe. Wie
steht es in dieser Situation mit der
Achtung vor dem Leben? Warum ist es in
dieser Situation "okay" zu töten?
Das kann sogar meine 5jährige Tochter unterscheiden, wenngleich sicher nicht mit der letzten Konsequenz der Tötung in Notwehr. Wenn der Kater ihr nämlich herzhaft eine Backpfeife verpaßt, weiß sie genau, daß sie ihn zu herzhaft geknuddelt hat. Sie versteht es auch, sich in anderer Situation unter Gleichaltrigen zu wehren.
Die Notwehrdiskussion trifft hier aber nicht den Kern. Das ist eine völlig andere Sache. Wer kann, wehrt sich seiner Haut. Bei der Todesstrafen-Diskussion geht es um Abschreckung und Vergeltung. Die Situation ist lange vorbei, die Tat nicht mehr rückgängig zu machen. Das nicht zu unterscheiden, erinnert mich an Fragen der Prüfungskommision für Wehrdienstverweigerer.
Jedenfalls dann nicht, wenn ein Mensch in
dunkler Robe der Meinung ist, man müsse
töten, ja dann geht die Sache in Ordnung.
In diesem Staat hängt so etwas nicht
davon ab, was ein Mann in dunkler Robe
sagt, sondern von der Meinung "des
Volkes" (bzw. seiner gewählten
Vertreter).
Das ist eine sehr idealisierte Vorstellung, die im praktischen Leben den Kern nicht trifft. Abgesehen davon ist die "Meinung des Volkes" beliebig flatterhaft. Für die "Rübe-ab-Stimmung" reicht ein einziger von der Presse ausgeschlachteter Vorgang. Eigentlich wollte ich es nicht sagen, muß es jetzt aber doch: In diesem Lande wurden im Namen des Volkes schon ungezählte Menschen von Richtern zum Henker geschickt, daß ich diese Allmacht keinem Menschen mehr geben möchte. Die geschichtliche Erfahrung sollte durchaus zur Einigkeit darüber führen, die Macht in den Händen der Menschen zu begrenzen. Weil die Verfasser unseres Grundgesetzes zu viel Machtfülle in wenigen Händen verhindern wollten, führten sie das föderale System ein. Und das Leben und die Würde eines Menschen sind unantastbar.
Mal abgesehen von allen ethischen Vorbehalten: Ob heute eine Tat als Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder Mord aus niederen Beweggründen geahndet wird, ist im Einzelfall durchaus eine Sache von Gutachtern und geschickten Verteidigern. Dabei ist es ein gewaltiger Unterschied, ob ein aus schwierigen Verhältnissen stammender, vorbestrafter Habenichts beim Überfall auf eine Tankstelle dem Kassierer zu fest über den Schädel schlägt oder ob ein besoffener Prominenter im Rausch jemanden erschießt. Der erste Kandidat bekommt die aktuell verhängbare Höchststrafe, der andere eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.
Gruß
Wolfgang