Todesstrafe

Von: , Frage gestellt am Mo, 29. Nov 1999

Ich möchte hier gern mal eine Diskussion zum "Für und Wider Todestrafe" anregen. Unter dem Eindruck stetig wachsender und tötender Gewalt in Deutschland (Sexualverbrechen mit Morden, Lehrermord in Meissen...) ist da die Todestrafe nicht vielleicht doch als Abschreckungsmittel geeignet dieses Gewaltpotential in Grenzen zu halten? Ich habe mal in den den Jugendseiten von www.elsterberg.de/kirche/index.htm
in der Rubrik "Denk-mal" im Monat November einiges Material aus dem Internet als Diskussiongrundlage dafür und dagegen zusammengetragen. Auch darüber ließe sich diskutieren!

Herzliche Grüsse

René

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Todesstrafe

    Hallo René,

    die Diskussion um die Todesstrafe ist so alt wie die Bundesrepublik und die Argumente haben sich nicht geändert. Geändert hat sich auch nicht, daß Volkes Meinung nach jeder Greueltat Richtung Todesstrafe schwenkt.
    Immer wieder taucht das Argument Abschreckung auf, das mit einem Blick auf Staaten mit regelmäßig vollstreckten Todesurteilen zu widerlegen ist. Oder wer will allen Ernstes behaupten, die USA seien ein Land des friedlichen Miteinanders, in dem die Todesstrafe zu besonders niedriger Gewaltkriminalität geführt hat.
    Ich möchte jetzt weitere sattsam bekannte Argumente und Gegenreden nicht wiederholen.
    Mir widerstrebt es grundsätzlich, das Töten zu sanktionieren, möglicherweise sogar noch im Namen des Volkes. Mir dreht sich der Magen beim Gedanken daran, mit meinen Steuern Henker und deren Helfer zu finanzieren.
    Ist Dir klar, was hier gerade passiert? Wir diskutieren im Forum Religion und Ethik darüber, ob wir Menschen vergasen, lieber erschießen, mit Gift umbringen, auf dem elektrischen Stuhl das Fleisch von den Knochen kochen oder ob wir das lassen sollten.

    Unsere Werteordnung -unsere Ethik- steht noch auf ganz dünnen, zerbrechlichen Füßen. Ein erigierter Penis auf einem Plakat wird als jugendgefährdend eingestuft und ein sich öffentlich liebendes Paar muß mit einer Anzeige und Verfolgung durch den Staatsanwalt rechnen. Wenn im Nachmittagsprogramm die Hirnmasse spritzt und Menschen von Kugeln durchsiebt werden, ist das weiter nicht der Rede wert. U.a. an genau dieser Stelle stimmt etwas nicht.

    Ich habe eine kleine Tochter, 5 Jahre alt, unverbogen, mit klarem Verstand, neugierig, die mich schon manchmal mit ihren Fragen erstaunt und nachdenklich macht. Ihre Logik ist so erfrischend geradeaus und ohne Winkelzüge. Sie hat Achtung vor dem Leben, weil sie es so gelernt hat. Sie quält kein Tier und zermatscht keinen Käfer. Sie wird es auch nicht tun, wenn Du es von ihr verlangst. Wir können uns über die Todesstrafe gerne weiter unterhalten, wenn Du mir verrätst, wie ich diesem Kind erzählen soll, daß das mit der Achtung vor dem Leben so ernst nun auch wieder nicht gemeint ist. Jedenfalls dann nicht, wenn ein Mensch in dunkler Robe der Meinung ist, man müsse töten, ja dann geht die Sache in Ordnung.

    Ich hoffe jedenfalls, daß meine Tochter nie in einer Werteordnung mit staatlicher Mordmaschinerie leben muß.

    Wolfgang


    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Todesstrafe

      Hi Wolfgang, Ist Dir klar, was hier gerade passiert?
      Wir diskutieren im Forum Religion und
      Ethik darüber, ob wir Menschen vergasen,
      lieber erschießen, mit Gift umbringen,
      auf dem elektrischen Stuhl das Fleisch
      von den Knochen kochen oder ob wir das
      lassen sollten.
      Ja, aber Du meinst doch sicher nicht, daß sich solche Fragen (gefragt ist ja auch nicht danach, auf welche Art zu töten ist, sondern ob überhaupt) von selbst beantworten? Natürlich müssen sie diskutiert werden, notfalls auch immer und immer wieder! Unsere Werteordnung -unsere Ethik- steht
      noch auf ganz dünnen, zerbrechlichen
      Füßen. Ein erigierter Penis auf einem
      Plakat wird als jugendgefährdend
      eingestuft und ein sich öffentlich
      liebendes Paar muß mit einer Anzeige und
      Verfolgung durch den Staatsanwalt
      rechnen. Wenn im Nachmittagsprogramm die
      Hirnmasse spritzt und Menschen von Kugeln
      durchsiebt werden, ist das weiter nicht
      der Rede wert. U.a. an genau dieser
      Stelle stimmt etwas nicht.
      Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu; und genau aus diesem Grund meine ich, daß unsere moralischen Vorstellungen (unsere Werte) einer ständigen Diskussion und gegebenenfalls Neubewertung bedürfen Ich habe eine kleine Tochter, 5 Jahre
      alt,
      [...] Wir können uns über die Todesstrafe gerne
      weiter unterhalten, wenn Du mir verrätst,
      wie ich diesem Kind erzählen soll, daß
      das mit der Achtung vor dem Leben so
      ernst nun auch wieder nicht gemeint ist.
      Wie würdest Du denn das Deiner Tochter erklären (hypothetische Situation): das Kind fällt einem Gewaltverbrecher in die Hände, Deine einzige Möglichkeit ihr Leben zu retten besteht darin, den Übeltäter zu töten (zumindest ich würde das wohl in einer solchen Situation tun); hier haben wir die rechtlich klar umrissene Situation der Nothilfe. Wie steht es in dieser Situation mit der Achtung vor dem Leben? Warum ist es in dieser Situation "okay" zu töten? Jedenfalls dann nicht, wenn ein Mensch in
      dunkler Robe der Meinung ist, man müsse
      töten, ja dann geht die Sache in Ordnung.
      In diesem Staat hängt so etwas nicht davon ab, was ein Mann in dunkler Robe sagt, sondern von der Meinung "des Volkes" (bzw. seiner gewählten Vertreter).

      Gruß
      Michael

      • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
        Re^3: Todesstrafe

        Hi Wolfgang, Ist Dir klar, was hier gerade passiert?
        Wir diskutieren im Forum Religion und
        Ethik darüber, ob wir Menschen vergasen,
        lieber erschießen, mit Gift umbringen,
        auf dem elektrischen Stuhl das Fleisch
        von den Knochen kochen oder ob wir das
        lassen sollten.
        Ja, aber Du meinst doch sicher nicht, daß
        sich solche Fragen (gefragt ist ja auch
        nicht danach, auf welche Art zu töten
        ist, sondern ob überhaupt) von selbst
        beantworten? Natürlich müssen sie
        diskutiert werden, notfalls auch immer
        und immer wieder!
        Diese Frage-ob überhaupt getötet wird oder nicht- sollte sich in der Tat mittlerweile von selbst beantworten. Es sollte Übereinstimmung darin bestehen, daß wir uns von der Zahn-um-Zahn-Mentalität gelöst haben. Es sollte Übereinstimmung darin bestehen, daß Menschen fehlbar sind, Irrtümern unterliegen, parteilich sein können. Es sollte Übereinstimmung herrschen, daß Todesurteile überall auf der Welt nach sozialem Status verhängt werden oder auch nicht.


        Ich habe eine kleine Tochter, 5 Jahre
        alt,
        [...] Wir können uns über die Todesstrafe gerne
        weiter unterhalten, wenn Du mir verrätst,
        wie ich diesem Kind erzählen soll, daß
        das mit der Achtung vor dem Leben so
        ernst nun auch wieder nicht gemeint ist.
        Wie würdest Du denn das Deiner Tochter
        erklären (hypothetische Situation): das
        Kind fällt einem Gewaltverbrecher in die
        Hände, Deine einzige Möglichkeit ihr
        Leben zu retten besteht darin, den
        Übeltäter zu töten (zumindest ich würde
        das wohl in einer solchen Situation tun);
        hier haben wir die rechtlich klar
        umrissene Situation der Nothilfe. Wie
        steht es in dieser Situation mit der
        Achtung vor dem Leben? Warum ist es in
        dieser Situation "okay" zu töten?
        Das kann sogar meine 5jährige Tochter unterscheiden, wenngleich sicher nicht mit der letzten Konsequenz der Tötung in Notwehr. Wenn der Kater ihr nämlich herzhaft eine Backpfeife verpaßt, weiß sie genau, daß sie ihn zu herzhaft geknuddelt hat. Sie versteht es auch, sich in anderer Situation unter Gleichaltrigen zu wehren.

        Die Notwehrdiskussion trifft hier aber nicht den Kern. Das ist eine völlig andere Sache. Wer kann, wehrt sich seiner Haut. Bei der Todesstrafen-Diskussion geht es um Abschreckung und Vergeltung. Die Situation ist lange vorbei, die Tat nicht mehr rückgängig zu machen. Das nicht zu unterscheiden, erinnert mich an Fragen der Prüfungskommision für Wehrdienstverweigerer. Jedenfalls dann nicht, wenn ein Mensch in
        dunkler Robe der Meinung ist, man müsse
        töten, ja dann geht die Sache in Ordnung.
        In diesem Staat hängt so etwas nicht
        davon ab, was ein Mann in dunkler Robe
        sagt, sondern von der Meinung "des
        Volkes" (bzw. seiner gewählten
        Vertreter).
        Das ist eine sehr idealisierte Vorstellung, die im praktischen Leben den Kern nicht trifft. Abgesehen davon ist die "Meinung des Volkes" beliebig flatterhaft. Für die "Rübe-ab-Stimmung" reicht ein einziger von der Presse ausgeschlachteter Vorgang. Eigentlich wollte ich es nicht sagen, muß es jetzt aber doch: In diesem Lande wurden im Namen des Volkes schon ungezählte Menschen von Richtern zum Henker geschickt, daß ich diese Allmacht keinem Menschen mehr geben möchte. Die geschichtliche Erfahrung sollte durchaus zur Einigkeit darüber führen, die Macht in den Händen der Menschen zu begrenzen. Weil die Verfasser unseres Grundgesetzes zu viel Machtfülle in wenigen Händen verhindern wollten, führten sie das föderale System ein. Und das Leben und die Würde eines Menschen sind unantastbar.

        Mal abgesehen von allen ethischen Vorbehalten: Ob heute eine Tat als Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder Mord aus niederen Beweggründen geahndet wird, ist im Einzelfall durchaus eine Sache von Gutachtern und geschickten Verteidigern. Dabei ist es ein gewaltiger Unterschied, ob ein aus schwierigen Verhältnissen stammender, vorbestrafter Habenichts beim Überfall auf eine Tankstelle dem Kassierer zu fest über den Schädel schlägt oder ob ein besoffener Prominenter im Rausch jemanden erschießt. Der erste Kandidat bekommt die aktuell verhängbare Höchststrafe, der andere eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.

        Gruß
        Wolfgang

        • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
          Re^4: Todesstrafe

          Diese Frage-ob überhaupt getötet wird
          oder nicht- sollte sich in der Tat
          mittlerweile von selbst beantworten.
          Ganz offensichtlich ist dies aber nicht der Fall, wie ein Blick in den Fernseher oder in die Zeitung zeigt.

          Es sollte Übereinstimmung darin bestehen,
          daß wir uns von der
          Zahn-um-Zahn-Mentalität gelöst haben.
          Das ist eine Forderung und keine Begründung Deiner Haltung zur Todesstrafe.

          Es sollte Übereinstimmung darin bestehen,
          daß Menschen fehlbar sind, Irrtümern
          unterliegen, parteilich sein können. Es
          sollte Übereinstimmung herrschen, daß
          Todesurteile überall auf der Welt nach
          sozialem Status verhängt werden oder auch
          nicht.
          Das klingt jetzt so, als wären es primär solche "praktischen" Erwägungen, die Dich zur Ablehnung der Todesstrafe bringen. Wenn die Menschen NICHT parteilich wären und wenn Todesurteile NICHT nach sozialem Status verhängt würden, dann wären sie okay.

          Zur Frage, ob die Tötung eines Menschen prinzipiell nicht zu rechtfertigen ist: Die Notwehrdiskussion trifft hier aber
          nicht den Kern. Das ist eine völlig
          andere Sache. Wer kann, wehrt sich seiner
          Haut.
          Wenn Du bereit bist, eine Tötung in einer Notwehr/Nothilfe-Situation zu rechtfertigen, dann fällt ein Argument gegen die Todesstrafe weg, nämlich das bedingungslose "Du darfst nicht töten". Wenn man ein "Du darfst nicht töten, außer wenn..." zuläßt, muß man sich Gedanken machen, welche Ausnahmen zuzulassen sind und welche nicht. Bei der Todesstrafen-Diskussion
          geht es um Abschreckung und Vergeltung.
          Es geht durchaus auch um "Prävention" in dem Sinne, daß viele Leute sagen, "macht ihn tot, dann kann er es nicht wieder tun" (wird besonders gern im Zusammenhang mit angeblichen "Triebtätern" vorgebracht). Die Situation ist lange vorbei, die Tat
          nicht mehr rückgängig zu machen. Das
          nicht zu unterscheiden, erinnert mich an
          Fragen der Prüfungskommision für
          Wehrdienstverweigerer.
          Ach, gehörst Du auch noch zu der Generation der Gewissensgeprüften? Ich sollte seinerzeit die Frage beantworten, ob ich als Polizist einen nach einem Anschlag auf dem Motorrad fliehenden Terroristen erschiessen würde.

          Gruß
          Michael

          • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
            Re^5: Todesstrafe

            Hallo Michael,

            ich empfinde keinen Gegensatz zu Deinen Einwänden. Die Diskussion läßt sich nicht mit irgendeinem Ausschließlichkeitsanspruch führen. Es gibt durchaus ein "Ja aber" und auch der Gedanke der Prävention ist ja nicht rundherum unsinnig.
            Das Töten in Notwehr und Nothilfe (finaler Rettungsschuß) würde ich im Zusammenhang mit der Todesstrafe nicht diskutieren wollen. Man käme dabei sehr rasch in eine wirklichkeitsfremde Diskussion, die nur noch von Ideologie gekennzeichnet nichts mehr mit der Realität zu tun hätte.

            Es geht vielmehr darum, Menschen und Staatsorganen die Macht in die Hand zu legen, in aller Seelenruhe zu entscheiden, dieser Mensch darf leben und ein anderer darf nicht mehr leben. Dabei sehe ich durchaus auch einzelne Fälle, in denen ich aus dem Bauch heraus meine, dieser Mensch hat in der Gesellschaft nichts mehr verloren. Wer will da aber eine klar definierte Grenze ziehen (etwa soundso schaurig muß das Verbrechen sein)?
            Wenn es denn "nur" um die Prävention ginge, ist diese durch Wegschließen sicher zu gewährleisten. Was man damit kaum erreicht, sind Genugtuung und Rache. Letztere fällt aber in die Kategorie "niedere Beweggründe". Hielte dieser Gedanke in unsere Gesetzgebung Einzug, wären wir von mittelalterlichem Strafvollzug nicht mehr weit entfernt.

            Ein Blick in viele Staaten der Erde mit vollstreckten Todesurteilen zeigt, daß man den Abschreckungsgedanken getrost vergessen kann. Eine Prävention in der Art, einen Menschen durch Angst vor Strafe vom Verbrechen abzuhalten, ist offenkundig nicht möglich. Man kann also nur fragen, wie verfährt die Gesellschaft mit dem Menschen, der zum Verbrecher geworden ist. Den Rachegedanken ins Strafgesetzbuch zu übernehmen, kann man allen Ernstes nicht diskutieren. Da fährt ein notorischer Säufer eine Mutter von fünf Kindern zum Krüppel, der lebenslang nur noch sabbernd liegen kann. Ich muß das nicht weiter ausschmücken, um die Abwegigkeit des Rachegedankens bei der Strafbemessung zu verdeutlichen.

            Was bleibt, ist der Resozialisierungsgedanke und bei Negativprognose das lebenslange Einsperren. Auch das ist (wieder aus dem Bauch heraus) höchst unbefriedigend, aber es ist das kleinere Übel gegenüber allen anderen zu Ende gedachten "Lösungen".

            Noch ein bisher zu kurz gekommener Gedanke: Traditionell gibt es in unserer Strafgesetzgebung eine Schieflage. Vermögensdelikte werden überproportional hart bestraft. Für einen schlichten Steuerbetrug hat man beste Chancen, härter bestraft zu werden, als für ein Tötungsdelikt. Hier wäre ein praktikabler Ansatzpunkt für den Gesetzgeber, nämlich Gewalt und Delikte gegen Gesundheit und Leben härter zu ahnden und z.B. Bewährungsstrafen gegen Gewalttäter nicht mehr zu verhängen. Es klingt vielleicht zynisch, aber "die paar Mörder" sind nicht das Problem unserer Gesellschaft, sondern die darunter angesiedelte weit verbreitete Gewaltbereitschaft.

            Noch ein Ergebnis dieser Güterabwägung: Als es in Deutschland noch die Todesstrafe gab, wurde nicht viel Aufhebens davon gemacht, wenn ein Flüchtiger oder irgendwie Verdächtiger von der Polizei erschossen wurde. Das war denn zwar nicht in Ordnung und wurde auch untersucht, aber es war nichts Besonderes. Man war daran gewöhnt, daß der Staat und seine Organe das Recht zum Töten haben. Dieses Bewußtsein ist - soweit ich es beurteilen kann - in jedem Land mit vollstreckter Todesstrafe vorhanden und wohl auch nicht zu verhindern. Ich wünsche mir das nicht in Deutschland.

            Gruß

            Wolfgang

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re^6: Todesstrafe

              Hello Michael,

              Danke fuer die fundierten Darstellungen. Hallo Michael,

              ich empfinde keinen Gegensatz zu Deinen
              Einwänden. Die Diskussion läßt sich nicht
              mit irgendeinem
              Ausschließlichkeitsanspruch führen. Es
              gibt durchaus ein "Ja aber" und auch der
              Gedanke der Prävention ist ja nicht
              rundherum unsinnig.
              Das Töten in Notwehr und Nothilfe
              (finaler Rettungsschuß) würde ich im
              Zusammenhang mit der Todesstrafe nicht
              diskutieren wollen. Man käme dabei sehr
              rasch in eine wirklichkeitsfremde
              Diskussion, die nur noch von Ideologie
              gekennzeichnet nichts mehr mit der
              Realität zu tun hätte.

              Es geht vielmehr darum, Menschen und
              Staatsorganen die Macht in die Hand zu
              legen, in aller Seelenruhe zu
              entscheiden, dieser Mensch darf leben und
              ein anderer darf nicht mehr leben. Dabei
              sehe ich durchaus auch einzelne Fälle, in
              denen ich aus dem Bauch heraus meine,
              dieser Mensch hat in der Gesellschaft
              nichts mehr verloren. Wer will da aber
              eine klar definierte Grenze ziehen (etwa
              soundso schaurig muß das Verbrechen
              sein)?
              Wenn es denn "nur" um die Prävention
              ginge, ist diese durch Wegschließen
              sicher zu gewährleisten. Was man damit
              kaum erreicht, sind Genugtuung und Rache.
              Letztere fällt aber in die Kategorie
              "niedere Beweggründe". Hielte dieser
              Gedanke in unsere Gesetzgebung Einzug,
              wären wir von mittelalterlichem
              Strafvollzug nicht mehr weit entfernt.

              Ein Blick in viele Staaten der Erde mit
              vollstreckten Todesurteilen zeigt, daß
              man den Abschreckungsgedanken getrost
              vergessen kann. Eine Prävention in der
              Art, einen Menschen durch Angst vor
              Strafe vom Verbrechen abzuhalten, ist
              offenkundig nicht möglich. Man kann also
              nur fragen, wie verfährt die Gesellschaft
              mit dem Menschen, der zum Verbrecher
              geworden ist. Den Rachegedanken ins
              Strafgesetzbuch zu übernehmen, kann man
              allen Ernstes nicht diskutieren. Da fährt
              ein notorischer Säufer eine Mutter von
              fünf Kindern zum Krüppel, der lebenslang
              nur noch sabbernd liegen kann. Ich muß
              das nicht weiter ausschmücken, um die
              Abwegigkeit des Rachegedankens bei der
              Strafbemessung zu verdeutlichen.

              Was bleibt, ist der
              Resozialisierungsgedanke und bei
              Negativprognose das lebenslange
              Einsperren. Auch das ist (wieder aus dem
              Bauch heraus) höchst unbefriedigend, aber
              es ist das kleinere Übel gegenüber allen
              anderen zu Ende gedachten "Lösungen".

              Noch ein bisher zu kurz gekommener
              Gedanke: Traditionell gibt es in unserer
              Strafgesetzgebung eine Schieflage.
              Vermögensdelikte werden überproportional
              hart bestraft. Für einen schlichten
              Steuerbetrug hat man beste Chancen,
              härter bestraft zu werden, als für ein
              Tötungsdelikt. Hier wäre ein praktikabler
              Ansatzpunkt für den Gesetzgeber, nämlich
              Gewalt und Delikte gegen Gesundheit und
              Leben härter zu ahnden und z.B.
              Bewährungsstrafen gegen Gewalttäter nicht
              mehr zu verhängen. Es klingt vielleicht
              zynisch, aber "die paar Mörder" sind
              nicht das Problem unserer Gesellschaft,
              sondern die darunter angesiedelte weit
              verbreitete Gewaltbereitschaft.

              Noch ein Ergebnis dieser Güterabwägung:
              Als es in Deutschland noch die
              Todesstrafe gab, wurde nicht viel
              Aufhebens davon gemacht, wenn ein
              Flüchtiger oder irgendwie Verdächtiger
              von der Polizei erschossen wurde. Das war
              denn zwar nicht in Ordnung und wurde auch
              untersucht, aber es war nichts
              Besonderes. Man war daran gewöhnt, daß
              der Staat und seine Organe das Recht zum
              Töten haben. Dieses Bewußtsein ist -
              soweit ich es beurteilen kann - in jedem
              Land mit vollstreckter Todesstrafe
              vorhanden und wohl auch nicht zu
              verhindern. Ich wünsche mir das nicht in
              Deutschland.
              Ich ebenso nicht und dto abgeschafft gehoert in den USA, was jedoch aufgrund der 'Laenderhoheit ' dort nicht durchgesetzt werden wird, da 73,3 % der Katholiken und 71,4 % der Protestanten immer noch vehement fuer die Beibehaltung der Todesstrafe sind - obwohl deren Fuehrungsorgane und die Bischofskonferenz dagegen entschieden haben ( und die US-Bundesregierung ebenso ) - unfassbar ! Gruß

              Wolfgang
              Tschau
              Tom

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Todesstrafe

        Hallo, Wie würdest Du denn das Deiner Tochter
        erklären (hypothetische Situation): das
        Kind fällt einem Gewaltverbrecher in die
        Hände, Deine einzige Möglichkeit ihr
        Leben zu retten besteht darin, den
        Übeltäter zu töten
        Wieso musst Du ihn dafür töten ? (Das ist der selbe Quatsch, der bei der persönlichen Wehrdienstverweigerungsbefragung immer noch gestellt wird) ..

        Es reicht doch den Kerl von ihr runter zu ziehen, ihn festzuhalten und Deine Tochter Hilfe holen schicken...
        Man kann jmd. doch auch ohne ihn umzubringen "ausschalten" sogar ohne ihn ernstlich zu verletzen...

        *sorryaberdasregtmichauf*

        Gruß
        Arne

        Weiteres im allegemeinen Posting zum Thema Todesstrafe..

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Todesstrafe

          Hi Arne, Es reicht doch den Kerl von ihr runter zu
          ziehen, ihn festzuhalten und Deine
          Tochter Hilfe holen schicken...
          Man kann jmd. doch auch ohne ihn
          umzubringen "ausschalten" sogar ohne ihn
          ernstlich zu verletzen...
          für mein Argument ist es eigentlich völlig gleichgültig, ob Du so ein Schwarzeneggertyp bist, der im Alleingang beliebige Angreifer "runter ziehen kann". Mein Punkt - der offensichtlich nicht klar genug war - war der, daß es die absolute Ächtung der Tötung eines Mitmenschen in keinem Rechtssystem zu geben scheint. Es gibt immer mehr oder weniger weit gefaßte Ausnahmen: z.B. Notwehr, Nothilfe, die untreue Ehefrau in flagranti erwischen, in seiner Ehre verletzt sein, etc. Wer in einem Fall die Tötung rechtfertigt, sie im anderen Fall aber nicht für zulässig erklärt, muß den Unterschied zwischen beiden begründen. Weiteres im allegemeinen Posting zum
          Thema Todesstrafe..
          Darauf antworte ich jetzt auch gleich

          Michael

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Todesstrafe

      Hallo, ich melde mich mal wieder. Danke, dass ihr euch auf diese Diskussion eingelassen habt. Eure Beiträge haben ein ziemlich hohes Niveau, das beeindruckt mich schon.
      Ich bin vor kurzem mit Jugendlichen darüber ins Gespräch gekommen. Die Argumentation dazu klangen da schon ein wenig anders. Neben vielen kraftlosen Beispielen für die Todesstrafe spürte ich auch eine große Verärgerung darüber, daß potentielle Straftäter eben doch nicht ihre angemessene Strafe abbüßen müssen. Wenn Gewaltstraftäter eben nur etwas mehr als die Hälfte absitzen und dann weiter machen können, wo sie vorher aufgehört haben. Da kommen sich viele Jugendliche da schon "verarscht" vor. Die Hemmschwelle für Straftaten sinkt, es kann denen eh nicht viel passieren, warum dann nicht mal jemanden abknallen, der mir im Weg steht, oder den ich nicht leiden kann ... - so jedenfalls die Argumentation der Jugendlichen.
      Dann muß ich noch hinzufügen, dass wir diese Diskussion hoffentlich und zum Glück eben als nicht primär Betroffene führen. Wenn einer meiner Frau und meinen Kinder ein jetzt unsagbares Leid zufügen würde, dann weiß ich jetzt nicht, zu was ich dann vielleicht fähig wäre...

      Alles gute

      René



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