Entschädigung von NS Zwangsarbeitern - DRINGEND

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jul 2000

Ich habe den Auftrag, mich über den aktuellen Stand der Gesetzlage zur Entschädigung der NS Zwangsarbeiter zu informieren.
Folgende Fragen interessieren mich besonders:
1. Auf welcher Gesetzgrundlage fußt die Entschädigung?
2. Von welcher Stelle wird über die Entschädigungshöhe entschieden?
3. Was sind die Änderungen, die seit Bestätigung der gesetzlichen Grundlage mit eingebunden wurden?
Ich bitte darum, mir bis zum 15. Juli eine Antwortmail zukommen zu lassen, da ich die Struktur nächste Woche vorstellen werde. Falls Sie keine Antwort auf diese konkreten Fragen haben, jedoch eine allgemeine Übersicht über die Problematik bzw. Zeitungsartikel etc. würde ich Sie bitten, mir diese in Kopie zu übersenden.

Mit herzlichem Dank!

David Schubert ([E-Mail-Adresse entfernt]
Büro der Bundestagsvizepräsidentin Anke Fuchs

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: 030-227-72577
Telefax: (grundsätzlich 0,24 DM pro Anruf) 0180 50 52 55 61 89 02

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