Reichskompetenz für das gesamte Bürgerliche Recht!

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Nov 2000

Hilfe!
Ich muss ein Referat in Jura, Rechtsgeschichte halten
Das Thema lautet:
Der Kampf um die Reichskompetenz für das gesamte Bürgerliche Recht von Reichsgründung bis 1873!
Wer kann mir Literaturhinweise oder Aufsätze darüber geben?
Danke im voraus!
Benjamin Melcher

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
    Ach Du liebes Lottchen,

    ... womit man sich so beschäftigen kann!

    Aufsätze dgl. kenne ich nicht, aber ich weiß ungefähr, worum es geht: Die Reichsverfassung von 1871 sah in Art. 4 Nr. 13 vor, daß der Reichstag für das "Obligationenrecht" zuständig ist. "Obligationenrecht" entspricht dem heutigen Schuldrecht und Handelsrecht sowie dem Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen. Der Reichstag sollte berechtigt sein, den innerdeutsche Handel einheitlich zu regeln - aber Materien wie das Eigentum an Grundstücken oder das Familien- und Erbrecht blieben Ländersache.

    Im Jahre 1873 beantragten die beiden Reichtagsabgeordneten Johannes Miquel und Eduard Lasker ein verfassungsänderndes Gesetz, wodurch die Zuständigkeit des Reichs auf "das gesamte bürgerliche Recht" ausgedehnt wurde. Es wurde so beschlossen und war die Grundlage für die Verabschiedung des BGB im Jahre 1896.

    Die Diskussionen von 1871 bis 1873 nachzuzeichnen dürfte allerdings schwer sein.

    Django

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      'Norddeutsche Allgemeine' und 'Kronen-Zeitung'

      Eine Idee ist mir gekommen:

      Im damaligen Reichstag gab es weder Parteien noch Fraktionen im heutigen Sinne, wenn man einmal von den (damals revolutionären) Sozialdemokraten absieht. Deswegen war das Parlament noch nicht so entsetzlich langweilig, und DIE REDEBEITRÄGE DER ABGEORDNETEN WURDEN IN DEN ZEITUNGEN WIEDERGEGEBEN.

      Ich schlage vor, einmal zu suchen, ob es in Bibliotheken Mikrofilme dgl.
      a) der "Norddeutschen Allgemeinen Zeitung"
      b) der "Neuen Preußischen Zeitung" (sog. "Kronen-Zeitung")
      gibt.
      Beide Blätter waren damals ungefähr das, was heute die "Welt" oder die "Frankfurter Rundschau" sind.
      Wenn ja, dann müßte man nur die 1873er Ausgabe durchsehen - und in den Diskussionen um die "lex Miquel/Lasker" fände sich dann was zum Thema.

      Django

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        etwas einfacher ...

        wenn du beim kvk (http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html) unter titel verhandlungen und unter körperschaft reichstag eingibts, bekommst du hinweise auf eine flut von amtsdruckschriften, u.a.

        Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstages
        Berlin, 1867-1942

        da dürftest du mit Hilfe der Rgeisterbände und vor allem Djangos Infos sehr schnell fündig werden!

        dietmar

  2. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Re: Reichskompetenz für das gesamte Bürgerliche Re

    Tip: aktuelle JuS (11/2000?) Schroeder; Aufsatz über Planck. enstehungsgeschcihte des BGB, lex Miguel-Lasker ect.

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