Ich bin in letzter Zeit durch mehrere Personen in meinem Wissen verwirrt wurden.
Während einige Leute behaupten, dass Dtl. keine Verfassung und stattdessen ein Grundgesetz hat,
andere dagegen behaupten jedoch, dass Dtl. seit 1949 eine Verfassung hat.
Was stimmt nun, hat Dtl. eine Verfassung oder nicht?!?
Hallo Ronny,
Deutschland hat ein Grundgesetz. Die Frage ist, ob das eine Verfassung ist.
Erstes Argument: Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie regelt zumindest Stellung, Rechte und Pflichten der obersten Staatsorgane. Dann ist das Grundgesetz eine Verfassung.
Zweites Argument: Eine Verfassung kann sich nur Verfassung nennen, wenn sie in einer Volksabstammung angenommen worden ist. Dann ist das Grundgesetz keine Verfassung. Siehe Artikel 146 GG.
Drittes Argument: Eine Volksabstimmung ist entbehrlich, wenn die Zustimmung des Volkes ohne Zweifel ist. Dann ist das Grundgesetz eine Verfassung. Siehe Präambel des GG. Wie die „verfassunggebende Gewalt“ aussieht, siehst Du in Art. 79 GG. Es ist zwar eine Schlange, die sich in den Schwanz beißt (ohne Verfassung keine Verfassungsgebung), aber wen juckts …
Bis zur Einheit galt das zweite Argument und die neue Verfassung sollte nach der Wiedervereinigung entworfen und abgestimmt werden. Da sich seitdem jeder (Regierung, Parlament, Parteien, Länder) um die Frage der Volksabstimmung herumgedrückt hat, setzt sich zunehmend das dritte Argument durch. Zum Beispiel hat Bayern das Grundgesetz nie angenommen (deshalb „Freistaat“). Trotzdem ist man der Meinung, daß es dort schon allein wegen der langen zeitlichen Akzeptanz gilt.
gruss andi
Die Legende vom Freistaat
Hi Andi,
ein guter Überblick über die Diskussion, den Du da bietest. Ich möchte noch das Argument verstärken, dass wir während der Teilung den Begriff Verfassung gemieden haben, weil eben eine Verfassung für das „ganze deutsche Volk“ da sein soll. Insofern ist das GG heute Verfassung.
Zum Beispiel
hat Bayern das Grundgesetz nie angenommen
(deshalb „Freistaat“). Trotzdem ist man
der Meinung, daß es dort schon allein
wegen der langen zeitlichen Akzeptanz
gilt.
Das stimmt so nicht. Der bayerische Landtag hat seinerzeit das GG abgelehnt, weil es ihm zu wenig föderal schien. Einmal waren sich aber die Abgeordneten darüber klar, dass sie wohl die einzigen Ablehner bleiben würden, so dass das GG in jedem Fall Geltung haben würde (2/3 aller Landtage dafürstimmen); zum anderen haben sie sich zum GG bekannt, für den wahrscheinlichen Fall, dass es wirklich eine Mehrheit der Landtage geben würde.
Der Begriff „Freistaat“, den sich inzwischen ja auch Sachsen und Thüringen (wieder) zugelegt haben, obwohl sie dem GG beigetreten sind, ist wesentlich älter und stammt aus der Revolution von 1918. Er ist schlichtweg eine Übersetzung von „Republik“ und mit keinerlei Sonderrechten verbunden.
Andreas
Ich meine Ja
Hallo ihr,
Ich wohne in BW und habe Gemeinschaftsunterricht in der Schule gehabt und da haben wir auch so ein kleines Buch gekriegt. Das stand Verfassung drauf. Und so viel ich weiter weiß beinhaltet die Verfassung das GG.
Wenn ich falsch liege bitte ich um Berichtigung !!!
Was stimmt nun, hat Dtl. eine Verfassung
oder nicht?!?
Klar - was, denkst Du, ist das GG ? Deshalb hat es ja auch ( obwohl es „Gesetz“ heißt) keine §§ sondern Artikel ! whk
Übersetzung ??
Der Begriff „Freistaat“, den sich
inzwischen ja auch Sachsen und Thüringen
(wieder) zugelegt haben, obwohl sie dem
GG beigetreten sind, ist wesentlich älter
und stammt aus der Revolution von 1918.
Er ist schlichtweg eine Übersetzung von
„Republik“ und mit keinerlei
Sonderrechten verbunden.
Ich glaube, Du irrst : Republik heißt lediglich : Öffentliche Sache ( res publica) ! whk
Ich glaube, Du irrst : Republik heißt
lediglich : Öffentliche Sache ( res
publica) ! whk
Ja, schon recht. Es war also keine Übersetzung, sondern eine Eindeutschung. Oder eine Übertragung.
Andreas