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Re: Dtl.- Verfassung ?
Hallo Ronny,
Deutschland hat ein Grundgesetz. Die Frage ist, ob das eine Verfassung ist.
Erstes Argument: Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie regelt zumindest Stellung, Rechte und Pflichten der obersten Staatsorgane. Dann ist das Grundgesetz eine Verfassung.
Zweites Argument: Eine Verfassung kann sich nur Verfassung nennen, wenn sie in einer Volksabstammung angenommen worden ist. Dann ist das Grundgesetz keine Verfassung. Siehe Artikel 146 GG.
Drittes Argument: Eine Volksabstimmung ist entbehrlich, wenn die Zustimmung des Volkes ohne Zweifel ist. Dann ist das Grundgesetz eine Verfassung. Siehe Präambel des GG. Wie die "verfassunggebende Gewalt" aussieht, siehst Du in Art. 79 GG. Es ist zwar eine Schlange, die sich in den Schwanz beißt (ohne Verfassung keine Verfassungsgebung), aber wen juckts ...
Bis zur Einheit galt das zweite Argument und die neue Verfassung sollte nach der Wiedervereinigung entworfen und abgestimmt werden. Da sich seitdem jeder (Regierung, Parlament, Parteien, Länder) um die Frage der Volksabstimmung herumgedrückt hat, setzt sich zunehmend das dritte Argument durch. Zum Beispiel hat Bayern das Grundgesetz nie angenommen (deshalb "Freistaat"). Trotzdem ist man der Meinung, daß es dort schon allein wegen der langen zeitlichen Akzeptanz gilt.
gruss andi