Heiraten wegen Kind - ja oder nein.

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Apr 2002
Mein Freund und ich leben schon über 6 Jahre zusammen.Ich möchte ihn schon seit langem heiraten.Er möchte jedoch nicht.Nun bin ich allerdings schwanger und wie ich finde ist das doch Grund genug oder bin ich altmodisch?Welche Vor/Nachteile entstehen uns und unserem Kind wenn wir nicht verheiratet sind?

22 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 57 Minuten 2 hilfreich
    Re: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
    Hi....
    Zuerst einmal: Herzlichen Glückwunsch.
    Und dann: Wieso will er denn nicht heiraten?
    Und weiter: Grundsätzlich ist es kein Grund, "bloß" wegen eines Kindes zu heiraten.
    Tut Ihr es, ist alles wunderbar.
    Tut Ihr es nicht, trägt das Kind einen anderen Namen, als sein Vater. Der Vater, und auch die Mama, müssen beim Jugendamt vorstellig werden, um anzugeben, wer der Vater ist. Je nachdem, was da für ein Depp beim Amt sitzt, kann das etwas unangenehm sein...vwg "Sind Sie auch 100% sicher, als Vater in Betracht zu kommen?" hmmmm.... Nach einer gewissen Zeit (1Jahr, wars damals)...solltet Ihr dann doch heiraten, muß der Papi sein eigenes Kind adoptieren..... Ob das noch so ist, weiß ich allerdings nicht so genau.

    Solltet Ihr heiraten, hat das zudem steuerliche Vorteile. ;-)

    Auf jeden Fall wünsch ich Euch alles Gute, eine schöne Schwangerschaft, eine leichte Geburt und viel Freude an Eurem "Sonnenschein". Ob verheiratet oder nicht. :-)

    greetz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
      Tut Ihr es nicht, trägt das Kind einen anderen Namen, als sein
      Vater. Der Vater, und auch die Mama, müssen beim Jugendamt
      vorstellig werden, um anzugeben, wer der Vater ist. Je
      nachdem, was da für ein Depp beim Amt sitzt, kann das etwas
      unangenehm sein...vwg "Sind Sie auch 100% sicher, als Vater in
      Betracht zu kommen?" hmmmm.... Nach einer gewissen Zeit
      (1Jahr, wars damals)...solltet Ihr dann doch heiraten, muß der
      Papi sein eigenes Kind adoptieren..... Ob das noch so ist,
      weiß ich allerdings nicht so genau.
      Naja, nicht ganz. Der Aktion beim Jugendamt kann man vorbeugen, wenn man schon vor der Geburt gemeinsames Sorgerecht usw. beantragt. Das gleiche gilt für die "offizielle" Anerkennung der Vaterschaft. Ohne Anerkennung der Vaterschaft steht der Vater im übrigen nicht in der Geburtsurkunde (war bei uns zumindest so)! Bei uns ging die Aufhebung der Amtspflegeschaft im übrigen zweimal nur per Post und Telefon (da war das gemeinsame Sorgerecht vorher noch nicht möglich).
      Eine Adoption ist auch nicht nötig. Unser Ältester war beinahe 4 als wir geheiratet haben. Wir haben dann einfach die Hochzeitsurkunde beim zuständigen Standesamt eingreicht und neue Geburtsurkunden au den neuen Familiennamen bekommen. Die Kinder sind seitdem schlicht und einfach ehelich, einen Hinweis auf einen anderen Geburtsnamen gab es auch in der Geburtsurkunde danach nicht mehr.

      Gruß abi
      • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
        Naja, nicht ganz. Der Aktion beim Jugendamt kann man
        vorbeugen, wenn man schon vor der Geburt gemeinsames
        Sorgerecht usw. beantragt. Das gleiche gilt für die
        "offizielle" Anerkennung der Vaterschaft.
        Hallo Abi,

        war bei mir aber ganz anders. Denn rechtlich gesehen, gibt es vor der Geburt noch keine juristische Person, für die man Sorgerecht etcetera beantragen kann. Sodass der Vater meines Kindes und ich auch nach der Geburt - und zwar mit Kind als Beweis - zu einer ziemlich feierlichen Zeremonie noch einmal beim Amtsvormund erscheinen mussten. Ohne Anerkennung der
        Vaterschaft steht der Vater im übrigen nicht in der
        Geburtsurkunde (war bei uns zumindest so)!
        Ob der Vater in der Geburtsurkunde steht, entscheidet die Mutter nach der Entbindung. Sie kann ihn auch eintragen lassen. Hat mit Heirat nichts zu tun.


        So - und nun noch mein Statement zum ursprünglichen Posting: Schon meine Großmutter sagte: "Kinderscheiße ist kein Ehekitt!" Und da ist was Wahres dran. Wenn sich mein Partner auch nach vielen Jahren und einem gemeinsamen Kind nicht entscheiden kann, mich zu heiraten, obwohl ich das sehnlichst möchte, dann wird er seine Gründe haben, die ich akzeptieren sollte. Die Zeiten, wo man sozusagen nur parallel zur Gesellschaft lief, weil man nicht verheiratet war und trotzdem ein Kind hatte, sind doch längst vorbei. Und außerdem: Viele verheiratete Paare tragen verschiedene Namen, sodass daran auch noch längst nicht zu erkennen ist, ob die Eltern des Kindes nun in "wilder" Ehe leben oder nicht.

        Ich persönlich würde nur heiraten, wenn mein Partner das auch genauso will wie ich. Hätte ich das Gefühl, alles ginge eher von mir aus und er willigt nur mirzuliebe ein, dann würde ich es lieber lassen.

        Viele Grüße jedenfalls,
        Jana
        • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
          Moin Jana,
          war bei mir aber ganz anders. Denn rechtlich gesehen, gibt es
          vor der Geburt noch keine juristische Person, für die man
          Sorgerecht etcetera beantragen kann. Sodass der Vater meines
          Kindes und ich auch nach der Geburt - und zwar mit Kind als
          Beweis - zu einer ziemlich feierlichen Zeremonie noch einmal
          beim Amtsvormund erscheinen mussten.
          Ich weiss ja nicht, wann das war, aber obiges hat sich meines Wissens mittlerweile geändert. Man kann heutzutage auch schon vor der Geburt alles mögliche regeln.

          Gruss
          Marion
          • Antwort von (abgemeldet) nach 7 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
            Hi Marion, Ich weiss ja nicht, wann das war, aber obiges hat sich meines
            Wissens mittlerweile geändert. Man kann heutzutage auch schon
            vor der Geburt alles mögliche regeln.
            Das war 1993. Und auch schon damals konnte man "alles mögliche" vor der Geburt regeln. Sonst hätten wir damals zum Beispiel gar keinen Wohnberechtigungsschein (das gab es da noch *g*) bekommen. Umso überraschter waren wir ja dann auch, dass wir angeschrieben wurden, um das Procedere noch einmal durchzukauen. So viel ich weiß, gilt das BGB aber seitdem auch immer noch. Und darauf bezieht sich der Begriff der "juristischen Person". Alles, was vor der Geburt im Hinblick auf Sorgerecht usw. schriftlich niedergelegt wird, ist somit immer "vorgeburtlich". Steht auch meines Wissens überall drauf. Die Titel und amtlichen Urkunden bekommt man erst nach der Geburt. Ganz sicher ;-)

            Geändert hat sich zwischenzeitlich die Sorgerechtsgeschichte. Doch auch die Festlegung des Sorgerechts erfolgt schlussendlich erst nach der Geburt des Kindes.

            Viele Grüße
            Jana
  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
    Hi
    (Ich nehme mal an, dass Du nicht "Dirk" heisst *g*)

    Die Frage ist falsch: Sie muß lauten: heiraten oder nicht. wegen einem kind muß man heutzutage nicht mehr heiraten.

    Also: Heiraten hat heutzutage im wesentlichen steuerliche Vorteile, ausserdem kann man sich dann nicht so einfach trennen (das wird dann ein Rechtsakt)

    Andere Sachen wie gemeinsamer Name (ist nicht mnehr zwingend) gemeinsames Sorgerecht für das Kind (kann problemlos beantragt werden und MUSS erteilt werden) sind soweit geregelt, dass das auch ohne Heirat geht.
    ledige Kinder sind ehelichen rechtlich weitestgehend gleichgestellt.
    mehrere verheiratete Bekannte von mir haben keinen gemeinsamen Namen, sondern die beiden behielten Ihren eigenen.
    (By the way, ich würde meinen Namen NIE aufgeben, wie kann ich es dann von jemanden anderen verlangen?)

    Gruß
    Mike
    • Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 1 hilfreich
      nur als kleiner Beleg
      Hi, Also: Heiraten hat heutzutage im wesentlichen steuerliche
      Vorteile,
      die sind schon erheblich, das kann ich bestätigen. gemeinsamer Name (ist nicht mnehr zwingend)
      Meine Frau hat z. B. einen anderen Namen als ich. Freilich mussten wir uns auf einen einzigen Ehenamen festlegen, den dann die Kinder bekommen (Doppelname ist für die Kinder nicht erlaubt). Bei uns haben wir das so geregelt, dass die Kinder meinen Namen bekommen haben, weil ich in der Regel mit ihnen zum Arzt usw. gehe. gemeinsames Sorgerecht für das Kind (kann problemlos beantragt
      werden und MUSS erteilt werden) sind soweit geregelt, dass das
      auch ohne Heirat geht.
      Das setzt voraus, dass die Eltern sich verstehen, ist also insofern NICHT GANZ unproblematisch, aber im Grunde hast du natürlich Recht. ledige Kinder sind ehelichen rechtlich weitestgehend
      gleichgestellt.
      Auch das ist richtig, allerdings gibt es in der Bevölkerung durchaus noch gewisse Vorurteile (kommt auf das Milieu und die Wohngegend etc. an), die man nicht so einfach übergehen sollte. Zumindest sollte man sich darüber Gedanken gemacht haben, meine ich. mehrere verheiratete Bekannte von mir haben keinen gemeinsamen
      Namen, sondern die beiden behielten Ihren eigenen.
      Wir eben z. B. :-) (By the way, ich würde meinen Namen NIE aufgeben, wie kann ich
      es dann von jemanden anderen verlangen?)
      Hoppla, "NIE"? Wieso das denn? Naja, er "kling"t ja gut ...

      Herzliche Grüße

      Thomas Miller
  3. Antwort von nach 2 Stunden 3 hilfreich
    Re: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
    Hi,

    mein Standardspruch zu dem Thema: Wenn das Kind ein Anlass ist, ja, wenn es ein Grund ist, nein! Soll heißen: Wenn man ohnehin schon eine Weile gut zusammenlebt und vorhat auf Dauer fest zusammen zu bleiben und eine Heirat ohnenhin immer schon mal ein Thema war, ist ein Kind ein prima Anlass, die Sache mal in trockene Tücher zu bringen. Ist die bevorstehende Geburt aber der einzige Grund zu heiraten, würde ich mal dringend davon abraten. Das sind dann oft die Fälle, in denen eine ohnehin absehbar scheiternde Beziehung durch ein Kind gekittet werden soll, und da tun sich dann alle Beteiligten keinen Gefallen damit, die Situation auch noch mit einer ebenfalls zum Scheitern verurteilten Ehe zu belasten. Die Auflösung der Ehe ist schließlich nicht so ganz einfach und kostenlos.

    Interessant ist natürlich immer die Frage, warum der eine Partner heiraten will, und der andere nicht. Ist es Angst vor der festen Bindung oder eher eine Ablehnung der Institution Ehe gegenüber?

    Ich finde es eigentlich ganz natürlich (nenn mich altmodisch), wenn eine Familiengründung ansteht, dass man dann auch überlegt dem ganzen einen entsprechenden Rahmen zu geben und so auch nach außen zu demonstrieren, dass man eine Familie ist. Dagegen wird gerne vorgetragen, dass die Eheschließung vor dem Standesamt ja so spießig sei, und man über solchen Dünkel doch erhaben sei. Klingt progessiv, ist aber (aus meiner unmaßgeblichen Juristenmeinung heraus) vollkommen falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Mit der Eheschließung wird ein ganz einfaches Standardregelwerk zur Anwendung gebracht, dass sich im Großen und Ganzen über 100 Jahre bewährt hat, und dass man im Bedarfsfall auch z.B. durch Wahl des Güterstands oder Ehevertrag modifizieren kann. Für alle Eventualitäten gibt es somit familien- und ehepartnerfreundliche Regelungen, ohne dass man sich darüber viel Gedanken machen muss, oder dass man selbst aktiv werden müsste. In allen Lebenslagen ist klar, wie der eine für den anderen handeln darf oder für den anderen da zu sein hat.

    Auf der anderen Seite stehen die Freigeister, die dies natürlich viel zu spießig finden, und alles ganz frei und ohne Zwang, Gesetze und Verträge gestalten möchten. Die Folge ist, dass sie wegen hunderten von Einzelfällen selbst aktiv werden müssen, die sie ohnehin nicht anders regeln, als dies im Rahmen einer Ehe auch der Fall wäre. Die Gefahr ist allerdings, dass einem natürlich immer erst viel zu spät einfällt, welchen der Einzelfälle man noch vergessen hat. Dies reicht von Problemen mit Miet- und Kaufverträgen (gerade bei Wohnungen) über das Sorgerecht, den Unterhalt, Zeugnisverweigerungsrechte, Stellvertretung und Auskunftsrechte im Krankheitsfall, Rechtsnachfolge von Todes wegen, ... (die Liste ist nahezu endlos). Nicht umsonst heiraten viele Paare, die dies erst vollkommen abgelehnt hatten, nach überstandenen Krisensituationen, in denen ihnen mal wieder vor Augen geführt worden ist, was sie an Regelungen vergessen hatten, bzw. welche Rechte eben nur einem Ehegatten zugestanden hätten. Und auch im Trennungsfall ist es eben so, dass bei einer Ehe beide genau wissen (können), wie es dann weitergehen wird, während bei einer sonstigen Partnerschaft oft weit mehr Streit entsteht, da eben keine bzw. nicht ausreichende Vereinbarungen existiert haben. Da rächt sich dann die oft auffällige Konfliktermeidung durch Problemverdrängung.

    Und was die Steuern angeht: An anderer Stelle versucht man Vater Staat immer jeden Cent vorzuenthalten, wo es nur geht. Aber wenn man sechs Jahre ohne Trauschein zusammengelebt hat, hat man sicher in Größenordnung eines netten Autos Geld verschenkt, nur weil man, aus welchen Gründne auch immer, nicht geheiratet hat.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Heiraten wegen Kind - ja oder nein.
      Moin Wiz,
      Mit der Eheschließung wird ein ganz einfaches Standardregelwerk zur Anwendung gebracht,
      dass sich im Großen und Ganzen über 100 Jahre bewährt hat, und
      dass man im Bedarfsfall auch z.B. durch Wahl des Güterstands
      oder Ehevertrag modifizieren kann. Für alle Eventualitäten
      gibt es somit familien- und ehepartnerfreundliche Regelungen,
      ohne dass man sich darüber viel Gedanken machen muss, oder
      dass man selbst aktiv werden müsste. In allen Lebenslagen ist
      klar, wie der eine für den anderen handeln darf oder für den
      anderen da zu sein hat.
      [snip]

      Dies reicht von Problemen mit Miet- und Kaufverträgen (gerade bei
      Wohnungen) über das Sorgerecht, den Unterhalt,
      Zeugnisverweigerungsrechte, Stellvertretung und
      Auskunftsrechte im Krankheitsfall, Rechtsnachfolge von Todes
      wegen, ... (die Liste ist nahezu endlos).
      Ganz genau das kann aber auch ein Grund gegen das Heiraten sein. Für manch einen, der hauptsächlich aus "symbolischen" Gründen, und weils ja so ein schönes Fest ist und irgendwie dazugehört geheiratet hat, kam dann irgendwann das böse Erwachen, weil er gar nicht wusste, was sich rechtlich da z.B. alles für ihn ändert.

      Erkundigen sollte man sich auf jeden Fall, auf welche Rechte aber eben auch gesetzlichen Verplfichtungen man sich beim Heiraten einlässt. Und wenn das jemand dann (so) nicht möchte, hat das mit "Freigeist" meiner Meinung nach überhaupt nichts zutun.

      Gruss
      Marion


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