Umgangsrecht- und Pflicht: kurze Info:
Von: , Frage gestellt am Di, 6. Aug 2002
Hallo,
da ich vor langer Zeit schon mal nach Umgangspflicht fragte und
es hier verneint wurde, möchte ich kurz mitteilen, daß Kinder
aus getrennt lebenden Beziehungen oder bei Ehescheidung sehr
wohl das Recht auf Umgang mit dem jeweils getrennt lebenden Partner haben. Das Kind muß es nur beantragen.
Heute im Rahmen der Therapie erfahren...
Scheint mir eine gute Reglung (natürl. müssen die Umstände, unter denen ein Partner lebt, geklärt werden - hoffe ich jedenfalls). Ansprechpartner ist n i c h t unbedingt das Jugendamt, was ich gut finde, sondern auch der soziale Dienst übernimmt die Vermittlung, wo es wesentlich unbürokratischer zugeht.
Ist für alle gedacht, die es interessiert.
Mit herzl. Gruß
hd
