Antwort von
nach einer Stunde
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Re: Unterhaltsforderung kontra Kindeswohl...
Hallo Ralf,
Beim Jugendamt gibt es bestimmte Richtwerte, wieviel ein Vater Unterhalt für sein Kind bezahlen muß. Dies ist in der sogenannten 'Düsseldorfer Tabelle' festgelegt. Sollte das Jugendamt hier nicht korrekt agieren (so stellst du es zumindest dar) würde ich mich an deiner Stelle ganz unverbindlich mit einem anderen Jugendamt in Verbindung setzen und dort die Bitte vortragen, daß man dir doch eine Kopie der Gehaltsgruppen macht. Also ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, daß du nicht einmal das Geld dazu hast, dein Kind abzuholen bzw. etwas mit ihm zu unternehmen, denn es gibt auch eine Mindestgrenze, was man bezahlen muß bzw. eine Mindestgrenze was man verdienen kann um nicht bezahlen zu müssen, was ca. bei 1300 DM liegt (bin mir nicht sicher - ist schon lange her, daß ich mich mit diesem Thema strittig auseinandergesetzt habe).
Das beste, was ich dir hier raten kann, ist sich mit der Mutter deines Kindes zu versöhnen. Mein geschiedener Mann war anfangs auch sehr wütend darüber, daß ich von ihm gegangen bin. Die Streiterein haben nichts aber auch gar nichts Positives mit sich gebracht. Das Ende ist immer:
Der Vater hat eine Pflicht seinem Kind gegenüber, ob's ihm paßt oder nicht - und egal wieviel die Mutter verdient, es sind zwei an der Zeugung beteiligt gewesen und beide - Mutter wie Vater - haben die Pflicht, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Auch wenn sie getrennt leben, können sie nicht verlangen wollen, für den täglichen Unterhalt nicht mehr aufkommen zu können. Die Nahrung, das Essen, die Miete (die durch ein Zimmer mehr erhöht ist) einfach alles, was dazugehört müssen sich Vater und Mutter hälftig beteiligen.
Die Mutter steckt bestimmt auch einiges zurück, wenn sie alleine ist. Das muß auch ein Vater einsehen.
Tut mir leid, daß ich dir nicht das schreiben kann, was du gerne hören willst, aber: C'est la vie!
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