Erziehungsberechtigung übertragen bzw. Aufsichtspf

Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Apr 2008

Hallo!

Ich lebe mit meiner freundin und ihrem 2-jährigen sohn zusammenbin jedoch nicht der biologische vater des kleinen und auch nicht offiziell erziehungsberechtigt.

im mai möchte ich für 10tage mit dem kleinen meine schwester in süddeutschland besuchen gehen und vermute, dass ich irgeneine schriftliche übertragung der erziehungsberechtigung oder ähnliches brauche.

kann meine freundin mir einfach mit einem formlosen schreiben und einer kopie ihres ausweises die erziehungsberechtigung übertragen oder braucht man dafür irgendwas offizielles mit amtsstempel??

ohne diese berechtigung würden sie mich und den kleinen womöglich nicht mal einchecken lassen am flughafen....

danke für eure hilfe!
liebe grüße

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Erziehungsberechtigung übertragen bzw. Aufsich

    Mahlzeit, im mai möchte ich für 10tage mit dem kleinen meine schwester
    in süddeutschland besuchen gehen und vermute, dass ich
    irgeneine schriftliche übertragung der erziehungsberechtigung
    oder ähnliches brauche.
    die Erziehungsberechtigung wirst Du nicht bekommen, brauchst sie aber auch nicht. Es reicht eine Erlaubnis, mit Dir in den Urlaub zu fliegen (am besten so konkret wie möglich, mit Angabe des Urlaubsorts, daß es eine Flugreise sein soll, wie lang sie dauern wird, usw.) kann meine freundin mir einfach mit einem formlosen schreiben
    und einer kopie ihres ausweises die erziehungsberechtigung
    übertragen oder braucht man dafür irgendwas offizielles mit
    amtsstempel??
    Das formlose Schreiben reicht. Denk an den Kinderausweis!

    Gruß

    Sancho

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