Erziehungsberechtigung übertragen bzw. Aufsichtspf
Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Apr 2008
Hallo!
Ich lebe mit meiner freundin und ihrem 2-jährigen sohn zusammenbin jedoch nicht der biologische vater des kleinen und auch nicht offiziell erziehungsberechtigt.
im mai möchte ich für 10tage mit dem kleinen meine schwester in süddeutschland besuchen gehen und vermute, dass ich irgeneine schriftliche übertragung der erziehungsberechtigung oder ähnliches brauche.
kann meine freundin mir einfach mit einem formlosen schreiben und einer kopie ihres ausweises die erziehungsberechtigung übertragen oder braucht man dafür irgendwas offizielles mit amtsstempel??
ohne diese berechtigung würden sie mich und den kleinen womöglich nicht mal einchecken lassen am flughafen....
danke für eure hilfe!
liebe grüße
