§5-Schein (Wohnberechtigungsschein)
Von: , Frage gestellt am Do, 31. Jan 2002
Hallo liebe Experten,
ich fange im Sommer eine Ausbildung in Hamburg an und bin dort auf der Suche nach einer Wohnung. Bei der Suche bin ich immer wieder auf den §5-Schein (Wohnberechtigungsschein) gestoßen.
Wer vekommt diesen Schein unter welchen Umstaänden und zu was berechtigt er genau?
Dankf für eine mögliche Aufklärung...
Schönen Tah noch,
Gruss
Simon Belger
