Gesetzesinitiative im Deutschen Bundestag

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Dez 1999

Hallo,
wer hat genau Zahlenangaben, wie viele Abgeordnete nötig sind, um eine Gesetzesintiative zu starten, also um ein neues Gesetz vorzuschlagen ?
Ich habe in einem Nachschlagwerk zwei verschiedene Zahlenangaben gefunden. Einmal wurden 26 Abgeordnete, das andere Mal 34 Abgeordnete genannt .
Wer weiß es wirklich ?

Vielen Dank im Voraus.

Kerstin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Gesetzesinitiative im Deutschen Bundestag

    Hallo,
    wer hat genau Zahlenangaben, wie viele
    Abgeordnete nötig sind, um eine
    Gesetzesintiative zu starten, also um ein
    neues Gesetz vorzuschlagen ?
    Ich habe in einem Nachschlagwerk zwei
    verschiedene Zahlenangaben gefunden.
    Einmal wurden 26 Abgeordnete, das andere
    Mal 34 Abgeordnete genannt .
    Wer weiß es wirklich ?

    Vielen Dank im Voraus.
    Hallöchen, Kerstin

    Ich lerne derzeit Übersetzer, und Sachen dieser Art gehören auch zu meinem Stundenplan (Landeskunde). Also, laut dem, was ich an meiner Schule gehört habe, sind 5% der Abgeordneten nötig, um einen Gesetzesentwurf einzubringen. Da der Bundestag derzeit aus 669 Abgeordneten besteht, käme man auf 34 Abgeordnete. (Wenn man von der im GG festgesetzten Anzahl von 656 Abgeordneten ausgeht, kommt man auf 33).
    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Gruß,

    Darius

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