Tipps zu Homosexuelle im Iran und vor deutschen Gerichten
Von: , Frage gestellt am So, 24. Jul 2005
Hallo,
folgenden bemerkenswerten Fall möchte ich gerne hier zur Diskussion stellen, wo er, trotz Überschneidungen, m.E. besser aufgehoben ist als auf dem Inlands- oder dem Rechts-Brett.
In der FR-online heute:
"Andre Aragolis Asylantrag wird vom Verwaltungsgericht Kassel 2004 endgültig abgelehnt. Zwar sei Aragoli "irreversibel homosexuell" und in Iran seien homosexuelle Handlungen "mit der Todesstrafe bedroht", formulierte das Gericht spitzfindig. Doch eine Gefahr bestehe für Aragoli nur dann, "wenn er seiner homosexuellen Neigung nachgebend sexuelle Handlungen mit Männern pflegen würde". Lebensgefahr könne man jedenfalls nicht erkennen.
(..) Jetzt hoffen die beiden Männer auf eine Petition, die beim Hessischen Landtag anhängig ist. Wird sie abgelehnt, droht Aragoli die Abschiebung nach Iran, von wo die Presseagentur Isna am 20. Juli berichtet: "Das Urteil, zwei Männer hinzurichten, die gleichgeschlechtliche Liebe praktizierten, wurde in Mashad, im Osten Irans, vollstreckt. (...) Die Hinrichtung durch Erhängung fand öffentlich und im Beisein einer Vielzahl von Zuschauern statt."
Hier der Link zum ganzen Artikel:
http://fr-aktuell.de/fr_home/startsei...
Grüße
oranier
