Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar wurde ein Hundehalter beim OA angezeigt, da sein Hund einen anderen Hund verletzt hat. Der Hund hat schon mehrere Hunde gebissen, aber bisher hat sich niemand getraut, den HH anzuzeigen.
Die Anzeige läuft und der HH soll jetzt Besuch vom OA und vom Amtstierarzt bekommen.
Wie läuft das ab??
Bekommt der HH vorher Bescheid, durch einen Brief, wo ihm der Termin mitgeteilt wird??
Teilen die Behörden dem HH mit, wer die Anzeige gemacht hat???
Wäre klasse, wenn mir da jemand helfen könnte!!
Gruss
bibidogs
Also ich hätt die Frage ins Rechtsbrett gestellt. Debb hier gehts um Vorschriften und einhalten von Rechtswegen.
Daher nur eine informelle Aussage eines nicht Rechtsanwalts.
- Sie kommen ohne Anmeldung(in Stuttgart wars so)
- Sie kommen zu zweit. IdR. kommt die Hundestaffel und schaut sich den Hund an. Hierbei darf der HH eine Aussage zum Fall machen oder nicht. Ich rate aus Erfahrung zur Aussageverweigerung und dann mit Anwalt die Sache klären.
Bis zur Feststellung der Rechtslage wird der Hund idR. Leinenzwang und Maulkorbzwang bekommen wenn sich nicht herausstellt daß der Hund friedlich ist.
- Ein Bußgeld wird idR. verhängt wenn eine Strafbare Handlung passierte. Also der Hund Leinenpflichtig war und ohne Leine lief.
- Es kann sein daß der Hund zum Wesenstest geladen wird, wobei dies z.B. in BW nicht möglich ist da hier §2.3 Hundehalterverordnung trifft.
- Nur der Anwalt kann ein Gesuch erstellen welches zur Herausgabe des Namen des Anzeigers führt. Der Betroffene wird im Normalfall den Namen nicht erhalten.
- Ein Veterinär ist nicht zwingend anwesend. Wie gesagt kommt auf die Stadt an. Oft wird der Hund nach Begutachtung dann zum Amtsveterinär geschickt wenn Unklarheiten vorliegen.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen. Muss aber sagen ich beziehe mich nur auf Fälle aus dem Großraum Stuttgart.
Wie es anderswo ist kann ich nicht sagen!
Gruß Steffen
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