Kaution/Genossenschaftsanteile per Ratenzahlung?

Von: , Frage gestellt am Di, 17. Mai 2005

hallo,
wisst ihr, ob das BGH Urteil vom 30.06.2004, welches regelt, dass die
Kaution in 3 Raten gezahlt werden darf (!) auch für
Wohnungsbaugenossenschaften und die Anteile, die man an die zahlen soll, gilt?

Vielen Dank und liebe Grüße
Nadine

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