Begehbares Glas

Hallo Experten,

ich habe eine Frage zu begehbarem Glas.
Folgende Situation:
In unserem Haus (Neubau) ist er Dachraum über dem DG durch den Flur des DG unterbrochen. Da ich evtl die dadurch entstandenen beiden Dachspitze als Spielraum für die Kinder nutzen möchte, dachte ich mir, es wäre schön die beiden Flächen mit einem „Steg“ aus Glas zu verbinden. Ein weiterer Nutzen wäre, dass das Dachflächenfenster über dem Flur dann noch zusätzliches Licht für den Flur bringen würde.

Hat jemand eine Ahnung wo ich solches Glas bekommen kann und mit welchen Kosten ich in etwa zu rechnen hätte???

Ach ja, ich spreche von einer Fläche von ca. 5 m² die aber durch STege unterbrochen werden könnte um das Glas nicht übermäßig dich ausführen zu müssen.

Danke für eure Tipps.

Martl

Hallo Martin,

Hat jemand eine Ahnung wo ich solches Glas bekommen kann und
mit welchen Kosten ich in etwa zu rechnen hätte???

das sollte Dir ein Glasermeister sagen können.
Ev. kann man Dir auch in einem Fachgeschäft für Fenster und Türen weiterhelfen.

Gandalf

ich habe eine Frage zu begehbarem Glas.
Hat jemand eine Ahnung wo ich solches Glas bekommen kann und
mit welchen Kosten ich in etwa zu rechnen hätte???
Ach ja, ich spreche von einer Fläche von ca. 5 m² die aber
durch STege unterbrochen werden könnte um das Glas nicht
übermäßig dich ausführen zu müssen.

Hi Martin,

es scheint da rechtliche Hürden zu geben und auch Anforderungen an Glätte usw.

Zitate:

Begehbare Verglasungen sind baurechtlich nicht geregelt und bedürfen daher stets einer Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige Baubehörde. Dabei sind die Standsicherheit, Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit nachzuweisen.

Die manchmal bestehende psychologische Hemmung, auf einen transparenten Untergrund zu treten, lässt sich durch eine Bedruckung der Oberfläche nehmen – ebenso wie die Glätte. Dies verlangt auch die GUV 56.3 „Mehr Sicherheit bei Glasbruch“ (Abschnitt 4.5) und die Arbeitsstättenverordnung ZH 1 / 571. Die Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaften erfolgt nach ZH 1 / 571 bzw. DIN 51130.

Quelle: http://www.securit-partner.de/index.php?id=173

Dort gibt es auch eine weiterführende PDf datei dazu, habe ich jetzt nicht runtergeladen.

Gruß
Reinhard