Re^3: Alkohol herstellen?
Hallihallo,
Nu hab ich mal n paar Fragen (Juhu.... endlich einer, der von
Dest. Ahnung hat ;-))))
Wenn Du keinen Wert auf "Weinbrand" legst, dann kannst du mit
6 Kilo Zucker und einem Paket Turbohefe in wenigen Tagen etwa
25 Liter 20%igen herstellen. Nach dem destillieren hast
reichlich hochprozentiges.
Ich dachte immer, dass 1 g Zucker * 0,47 die Alkoholmenge in
Gramm ergibt. Dieses mal 1,25 (Dichte) ergibt Alkohol in ml.
6000*0,47*1,25*5 gibt bei mir allerdings bloss runde 17,6
Liter. Hab ich hier immer einen Rechenfehler gemacht?
(Quelle: Kitzinger Weinbuch)
Wow, das ist aber technisch. Ich hab das in der Theorie nie nachgerechnet, aber wenn ich 6 Kilo Zucker mit 20 Liter Wasser und der Hefe mische, dann hab ich nach einer Woche etwa 25 Liter von einem 15% Alkohol. Nach den Angaben der Hefehersteller sollen aber bis zu 20% möglich sein. Beim destillieren bin ich extrem Großzügig beim Abtrennen von Vor- und Nachlauf, trotzdem bekomme ich einige Liter sehr hochprozentiges zum Weiterverarbeiten.
Wie sieht es eigentlich mit unerwünschten
Gärungsnebenprodukten aus? Bei der reinen Vergärung von Zucker
und dem nachfolgenden Destllieren? Trennung in Vor- Mittel und
Nachlauf? Gibt es hier denn überhaupt nennenswerte Mengen an
Fuselölen?
Die Turbohefen vergären sehr reintönig, aber wie gesagt - ich darf großzügig mit Vor- und Nachlauf umgehen und verschmeiße lieber zu viel als zu wenig. Bei einem Destillat aus vergorenem Zuckerwasser will man ja auch kein Aroma - sondern einen blanken und neutralen Alkohol. Die Gefahr einer Fehlgärung besteht kaum, was dann auch eventuelle Nebenstoffe gering hält. Trotzdem ist mit persönlich eine Maische aus Obst und ein daraus gebrannter aromatischer Obstschnaps wesentlich lieber als ein Turbo/Zucker Alkohol. Ich genieße lieber Qualität als Menge ...
ABER: Dank der weltweit einzigartig strengen Gesetze in
Deutschland ist schon der Besitz einer Destille zum
Hobbygebrauch verboten.
Wie jetzt??!?!?!?!? Schon der Besitz einer größeren Destille
ist strafbar? Auch nicht zu den vielgerühmten und berühmten
Deko-Zwecken? Oder missverstehe ich hier was?
Ja. tasächlich ist der Besitz auch einer Dekodestille in Deutschland meldepflichtig. Wer eine Destille hat muß diese beim Zoll anmelden. Und wer mit seiner Destille Alkohol brennen möchte bekommt kaum eine Genehmigung! Wer ätherische Öle u.s.w herstellen möchte kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten, darf dann aber keinen Alkohol als Grundlage für seine Heilmittel oder Parfumes destillieren. Dekodestillen werden vom Zoll unbrauchbar gemacht, meistens durch Löcher im Brennkessel ...
Da hilft nur Schwarzbrennen ;-)
Viele fragende Grüße
Midir